Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-03-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 7a Absatz 5 Buchstabe b geht es ja darum, unter welchen Bedingungen die Fotovoltaik von den Anschlussbedingungen für Elektrizität aus erneuerbaren Energien profitieren soll. Mehrheit und Minderheit beantragen Ihnen bei Artikel 7a Absatz 5, dem Nationalrat zu folgen. Das heisst, die Summe der Zuschläge gemäss Absatz 3 soll auf maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt werden. Hier haben wir also keine Differenz: Mehrheit und Minderheit beantragen Ihnen, dem Nationalrat zu folgen. Insgesamt sprechen wir pro Jahr von einer Summe von rund 320 Millionen Franken oder einer Verteuerung des Stroms um 4 Prozent. Wir sind damit dem Nationalrat in einer wichtigen Bestimmung entgegengekommen.
Nun komme ich zu Buchstabe b: Da besteht eine Differenz. Es geht um die Frage, wie wir die Zuschläge zur Förderung der erneuerbaren Energien auf einzelne Technologien der erneuerbaren Energien aufteilen. Wir haben bereits das letzte Mal entschieden, dass bei der Wasserkraft mit 50 Prozent des Gesamtbetrages ein klarer Schwerpunkt zu setzen ist. In Buchstabe b geht es nun um die Frage, unter welchen Bedingungen die Fotovoltaik von den Zuschlägen profitieren soll. Wir in unserem Rat sind das letzte Mal von einer politischen Betrachtung ausgegangen. Wir haben entschieden, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst viel Energie aus erneuerbaren Energieträgern produziert werden soll. Wir haben uns nach langer und intensiver Diskussion, Sie mögen sich vielleicht erinnern, für eine Mengenbeschränkung entschieden. Wir legten damit in der staatlichen Förderung den Fokus bewusst auf diejenigen erneuerbaren Energien, die relativ schnell Marktreife erlangen. Wir entschieden nicht zuletzt aus der Erkenntnis heraus, dass im Bericht des Bundesamtes für Energie davon ausgegangen wird, dass die gesamte Zubaumenge an Fotovoltaik rund 600 Gigawattstunden darstellt. Diese Zahl - und das möchte ich betonen - ist die physikalisch vernünftig denkbare Zubaumenge, welche in der Schweiz ohne irgendeine finanzielle Plafonierung maximal möglich wäre. Plafonieren wir die Fotovoltaik nun mit 0,6 Rappen, wie dies der Nationalrat auch tut, dann reduziert sich das Zubaupotenzial in der Fotovoltaik auf rund einen Fünftel. Damit bleibt die mögliche Zubaumenge in Bezug auf die Energiegesamtmenge nach wie vor marginal.
Der Nationalrat - die Kommissionsminderheit will ihm folgen - entschied sich für ein Modell der Preisbegrenzung, wobei die Menge in Abhängigkeit zu den Produktionskosten festgelegt werden soll. Im Nationalrat wurde vor allem mit dem Argument gefochten, es sei notwendig, dass in der Branche zusätzliches Know-how generiert werden könne, damit der Anschluss an die Spitze nicht verpasst werde. Die Forschung und Entwicklung in der Fotovoltaik müsse schon aus Gründen des Arbeitsmarktes in der Schweiz gehalten werden; die Schweiz solle sich nicht nur auf die Konstruktion, den Export und die Weiterentwicklung von Fotovoltaikanlagen verlegen, es müsse auch möglich sein, diese Technologie vermehrt im eigenen Land anzuwenden; es könne nur mit einem garantierten Preis zugebaut werden.
Wir teilen diese Beurteilung insofern - und ich möchte das betonen -, als wir der Fotovoltaik eine grosse Bedeutung zumessen und ihr auch ein grosses Potenzial zubilligen. Wir sind aber dezidiert der Meinung - und hier ist die Differenz -, dass es für eine Weiterentwicklung der Technologie oder für Forschung und Entwicklung nicht notwendig ist, die direkte Anwendung im eigenen Land zu forcieren. Die Firmen, die sich in der Schweiz etabliert haben und mit grossem Erfolg Solaranlagen produzieren, können die Anlagen im Ausland bestens absetzen. Wenn wir von den Vorgaben des Nationalrates ausgehen, wären für die Solarenergie während der gesamten Laufzeit rund 600 Millionen Franken eingesetzt. Das System des Nationalrates funktioniert aber nur unter der Annahme, dass die Erzeugungskosten jährlich um 5 Prozent sinken.
Wir müssen uns klar vor Augen halten, dass es heute darum geht, eine energiepolitische Entscheidung zu treffen. Das Ziel, jährlich 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, zwingt uns, die Mittel effizient dort einzusetzen, wo wir dafür möglichst viel erneuerbare Energie produzieren können. Letztlich ist die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Technologien vor allem auch eine Kosten-Nutzen-Frage.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, das heisst, an unserem Beschluss festzuhalten.