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Lombardi Filippo · Ständerat · 2007-03-07

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Ich mache eine Vorbemerkung als Vertreter der sogenannten Sonnenstube: Die Werte für die fotovoltaische Produktion in der Sonnenstube sind nicht wesentlich besser als nördlich der Alpen. Es sind vielleicht 20 Prozent oder 200 Stunden pro Jahr mehr, aber nicht doppelt so viel wie in Bern; dies als nichttouristische Vorbemerkung. Es ist also schon etwas besser: Statt für 80 oder 85 Rappen pro Kilowattstunde kann man diesen Strom im Tessin vielleicht für 70 Rappen produzieren. Aber man erreicht noch keine besseren Ergebnisse, obwohl dort seit zwanzig Jahren Versuche gemacht wurden.

Zum Thema: Wir behandeln kein Industriefördergesetz, sondern ein Energiegesetz. Es geht also nicht darum, eine Technologie zu belohnen oder zu bestrafen, zu verhindern oder zu fördern. Es geht mit diesem Gesetz darum, eine bestimmte Summe einzusetzen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 5400 zusätzliche Gigawattstunden pro Jahr aus neuen Quellen zu generieren.

Das Ziel ist ehrgeizig. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert; wir haben Berichte des Bundesamtes eingeholt, und es ist klar. Übrigens: Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sind die 0,5 Rappen zu knapp. Deswegen unterstütze ich, dass wir auf 0,6 Rappen gehen und uns in diesem Bereich dem Nationalrat anschliessen. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, ist es vernünftig, dass wir etwas mehr Geld zur Verfügung stellen. Damit kämen wir auf über 300 Millionen Franken pro Jahr; über die rund zweiundzwanzig Jahre gerechnet ergäbe das zwischen 6 und 7 Milliarden Franken, die wir für Quellen aus erneuerbaren Energien zur Verfügung hätten. Das entspricht - nebenbei gesagt - ungefähr den Kosten eines Kernkraftwerkes. Wir haben zuerst diesen Schritt gemacht, und dann werden wir in einer späteren Phase die andere Frage behandeln. Man kann also nicht sagen, man habe für die erneuerbaren Energien nichts getan; wir haben diesen Schritt zuerst getan.

Wenn wir diese Zuschläge beschliessen, entspricht das ungefähr - mit Blick auf das Jahr 2030 - 6 Rappen pro Kilowattstunde, die wir für die Förderung zur Verfügung haben. Es ist klar: Je mehr günstige erneuerbare Energie wir produzieren, desto eher werden wir das Ziel erreichen. Alles, was unter 6 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde liegt, ermöglicht uns, das Ziel zu erreichen. Je teurer diese erneuerbare Energie wird, desto mehr entfernen wir uns vom Ziel. Es liegt auf der Hand: Wenn eine gewisse Form von Energie 60 oder 80 Rappen Förderbeitrag pro Kilowattstunde erhält, dann werden wir mit der gleichen Summe zehnmal weniger produzieren können als mit einer anderen Form, die eben nur diese 6 Rappen pro Kilowattstunde vorsieht.

Das Bundesamt für Energie hat uns seine Schätzung geliefert. Auch gemäss der nationalrätlichen Fassung würden wir im Endeffekt, also bis 2030, ungefähr 200 Gigawattstunden pro Jahr aus der Fotovoltaik erzeugen. Das heisst, dass wir dann gemäss der nationalrätlichen Fassung 20 Prozent der Mittel einsetzen würden, um ungefähr 3 Prozent des Zieles zu erreichen. Das ist die Problematik. Es ist eine physikalische Problematik, es ist nicht einmal eine finanzielle; die finanzielle ist mit der physikalischen Begrenzung gekoppelt.

Diese physikalische Begrenzung liegt in der Natur der Sonnenstrahlung, die zu 70 Prozent aus Infrarotstrahlung besteht. Diese bringt Wärme, und deshalb ist die thermische Solarenergie sehr günstig: Da kann man einen Wirkungsgrad von fast 70 Prozent erreichen. Nur 30 Prozent sind Ultraviolettstrahlen, die eben die fotovoltaischen Prozesse ermöglichen. Davon kann man im Moment höchstens die Hälfte nutzen: Wir sind also im Durchschnitt bei einem Wirkungsgrad von 15 Prozent. Die besten Module kommen auf 20 Prozent, da hat Kollege Jenny Recht. Aber das sind die besten. Die schönen, günstigen und flexiblen Module, die wir in Flims erhalten haben und die von Kollege Jenny auch erwähnt worden sind, sind zwar billiger, haben aber wieder einen Wirkungsgrad von unter 10 Prozent. Das ist das Problem. Es ist ein physikalisches Problem; das hat mit Sympathie oder Antipathie für eine Energieform oder für eine Technologie gar nichts zu tun.

Deswegen ist die Überlegung der Mehrheit der Kommission, die an unserem Beschluss festhalten möchte, die folgende: Es gilt hier - wenn diese Form der Energie schon eine gewisse Sympathie, ja eine hohe Sympathie im Publikum geniesst -, die Freiwilligkeit optimal zu nutzen.

Die kostendeckende Vergütung ist übrigens auch für die anderen Energien ein semantischer Begriff. Kostendeckend wird nicht alles sein. Mit Wasserkraft kann man für 10 Rappen eine Kilowattstunde produzieren, aber je nach Lage kann es auch 80 Rappen pro Kilowattstunde kosten. Diese Wasserkraft zu 80 Rappen pro Kilowattstunde wird mit dem neuen Gesetz bestimmt nicht gefördert. Es werden hier also [PAGE 54] Massnahmen getroffen und Standards gesetzt, die nicht ermöglichen werden, dass auch in der Wasserkraft alles kostendeckend finanziert wird.

Unsere Lösung geht vom geltenden Gesetz aus: Heute, mit einem Deckel bei 15 Rappen, werden von der Swissgrid-Verwaltung ungefähr 2 Millionen Franken Förderbeiträge pro Jahr ausgegeben. Diese Fördergelder lösen aber eine zehnmal höhere Bereitschaft der Leute aus, freiwillig Ökostrom zu beziehen, und eine Bereitschaft der Produzenten, allfällige Mehrkosten selber zu tragen. Deswegen lösen diese 2 Millionen schätzungsweise 20 Millionen Franken an freiwilligen Geldern aus - das beruht auf einer Schätzung, weil auch das Bundesamt im Moment keine genauen Zahlen dazu hat. Unsere Lösung mit einem Deckel auf dem Preis besagt nur: Wir sind bereit, wie dies Kollege Epiney in Erinnerung gerufen hat, 15 Prozent sofort zur Verfügung zu stellen, also bis 45 Millionen Franken jährlich, vorausgesetzt, dass das Publikum die andere Hälfte dieser Kosten übernimmt. Wenn das Publikum heute 20 Millionen Franken bezahlt, kann man davon ausgehen, dass es künftig 40 Millionen Franken sein werden. Damit - und mit unseren zusätzlichen 45 Millionen Franken - kann man problemlos sofort 100 Gigawattstunden pro Jahr produzieren. Mit der nationalrätlichen Lösung, also der Beschränkung auf 5 Prozent, kann man höchstens 20 Gigawattstunden pro Jahr kostendeckend finanzieren.

Deshalb glaube ich wirklich nicht, dass unsere Lösung gegen die Fotovoltaik gerichtet ist und die nationalrätliche Lösung eine fotovoltaikfreundliche Lösung darstellt. Wir haben einfach ein anderes System gewählt, mit dem wir das Gesamtziel unseres Erachtens am besten erreichen. Dieses gibt der Fotovoltaik eine faire Chance, vorausgesetzt, dass das Publikum und die Elektrizitätswerke mitmachen, wie sie das heute schon tun. Der halbe Schritt ist schon getan, sie müssen künftig nur doppelt so viel machen.

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