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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-03-08

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-08

Wortprotokoll

Mit der Botschaft vom 31. Mai des vergangenen Jahres hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes sowie der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee unterbreitet. Die Gesetzesrevision beinhaltet die Festlegung des Ausgabenplafonds für die Armee in den Jahren 2009 bis 2011. Anlass für die Revision der AO, das ist die Armeeorganisation, bildet der Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee.

Der Nationalrat hat die Vorlage 1, das heisst den Ausgabenplafond für die Armee, als Erstrat in der Herbstsession 2006 mit 109 zu 64 Stimmen gutgeheissen. Auf die Vorlage 2, die Änderung der Armeeorganisation, ist er eingetreten, hat sie jedoch in der Gesamtabstimmung mit 101 zu 73 Stimmen abgelehnt - so viel zur Ausgangslage. [PAGE 75]

Im Zentrum der Diskussionen und damit eines breiten öffentlichen Interesses steht die Revision der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee. Sie steht eben im Zusammenhang mit dem Entwicklungsschritt 2008-2011, und sie bildet dessen rechtliche Grundlage. Was den Entwicklungsschritt 2008-2011 betrifft, muss man in erster Linie zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidungsbefugnisse des Parlamentes bezüglich der Transformation der Armee und der damit verbundenen Änderungen sehr, sehr beschränkt sind. Damit für die heutige Beratung Klarheit besteht, worüber wir wohl reden, aber im Übrigen nicht entscheiden können, rufe ich die massgebliche Rechtslage in Erinnerung. Gemäss Artikel 93 des Militärgesetzes erlässt die Bundesversammlung die Grundsätze über die Organisation der Armee. Sie legt die Gliederung der Armee fest und bestimmt die Truppengattungen, Berufsformationen und Dienstzweige.

Artikel 149 des Militärgesetzes bestimmt im Weiteren, dass die ergänzenden Bestimmungen im Sinne von Artikel 93, den ich zitiert habe, in der Form einer Verordnung der Bundesversammlung zu erlassen sind. Der Ausfluss der sich aus Artikel 93 des Militärgesetzes ergebenden Kompetenz der Bundesversammlung findet sich nun in Artikel 6 der Verordnung über die Organisation der Armee, wo die Gliederung der Armee in der Grundstruktur geregelt wird. Die Zuständigkeit des Bundesrates für die Festlegung der übrigen Strukturen der Armee findet sich in Artikel 9 der Verordnung. Aufgrund dieser Zuständigkeiten steht fest, dass wir über die Veränderungen in der Stabsorganisation sowie die Zahl der Brigaden zu beschliessen haben. Die übrigen Strukturentscheidungen, insbesondere die Frage, welche Bataillone oder Abteilungen in welcher Zahl bestehen - das heisst eben gerade das Thema, das im Rahmen der Diskussionen um den Entwicklungsschritt 2008-2011 im Zentrum steht -, können wir wohl diskutieren, kommentieren, zur Kenntnis nehmen, kritisieren, aber wir können den Entscheid nicht selbst treffen.

Welches sind nun die Gründe für den Entwicklungsschritt 2008-2011, und welches sind die konkreten Änderungen bezüglich der Strukturen der Armee? Der Bundesrat nennt zwei Hauptgründe für den Entwicklungsschritt: einerseits die Ausrichtung der Armee auf die in absehbarer Zeit wahrscheinlichsten Bedrohungen und Gefahren; anderseits soll den sich aus den finanziellen Rahmenbedingungen ergebenden Konsequenzen Rechnung getragen werden. In der Grundstruktur, über die wir zu befinden haben, wird die Zahl der Kampfbrigaden von 9 auf 8 reduziert. Bisher waren zudem in den 9 Kampfbrigaden auch die Reserveverbände integriert. Der Bundesrat schlägt nun neu je eine Infanteriebrigade sowie eine Gebirgsinfanteriebrigade für die Reserve vor. Die Funktion dieser Brigade beschränkt sich im Wesentlichen auf die Ausbildung der Offiziere der unterstellten Truppenkörper.

Die eigentliche Schwergewichtsverlagerung von den schweren Kampftruppen zur Infanterie erfolgt durch Strukturveränderungen in der Zuständigkeit des Bundesrates. Dieser Schritt besteht im Wesentlichen aus folgenden Veränderungen; ich fasse zusammen: Statt 8 Panzer-/Panzergrenadierbataillonen noch deren 4; Reduktion der Artillerieabteilungen von 8 auf 5; bei den Panzersappeurbataillonen von 3 auf 1. Im Gegenzug wird die Zahl der Infanteriebataillone von 16 auf 20 erhöht; anstelle von 4 Richtstrahlbataillonen soll die Armee deren 8 aufweisen; und statt 4 werden in Zukunft 6 Katastrophenhilfsbataillone für den Einsatz zur Verfügung stehen. Weitere Veränderungen ergeben sich bei den Flab-Verbänden.

Es ist nun diese Schwergewichtsverlagerung, welche die kontroversen Diskussionen ausgelöst hat. Auf der einen Seite wird geltend gemacht, dass die Neukonzeption der Armee und das damit verbundene Aufwuchskonzept zur Folge hätten, dass der Verfassungsauftrag gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung, nämlich das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen, nicht mehr erfüllt werden könne. Auf der anderen Seite - das ist eine völlig andere Auffassung - wird darauf hingewiesen, dass der Entwicklungsschritt den veränderten Verhältnissen, insbesondere dem Fehlen einer Bedrohung im Sinne eines klassischen militärischen Angriffs, zu wenig Rechnung trage. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass vor einer erneuten Umstrukturierung der Armee die Mängel und Probleme der "Armee XXI" zu bewältigen seien.

Im Weiteren wurde bezüglich verschiedener Bereiche bzw. Themen ein Klärungsbedarf reklamiert. Ich nenne die Stichworte: Aufwuchskonzept, innere Sicherheit, Situation des militärischen Berufspersonals, Ausbildungskonzept, mangelhafte sicherheitspolitische Grundlagen, Verfassungsmässigkeit, Unklarheiten bezüglich der Raumsicherung, um hier die Palette etwas aufzuzeigen. Vor diesem Hintergrund sah sich unsere Kommission mit der Tatsache konfrontiert, dass eigentlich wenig zu entscheiden, aber im Umfeld viel zu diskutieren war. Wir haben uns deshalb entschlossen, in zeitlicher Hinsicht nichts übers Knie zu brechen, sondern den Dingen auf den Grund zu gehen. Das hatte auch zur Folge, dass das Geschäft in der Wintersession 2006 nicht behandlungsreif war.

Was haben wir gemacht? Wir haben als Erstes einen umfangreichen Themenkatalog ausgearbeitet und dem VBS entsprechende Aufträge erteilt, damit im Schosse der Kommission eine vertiefte Auseinandersetzung mit den hängigen Fragen ermöglicht wurde. Hier haben Sie das Resultat dieser Abklärungen. Sie können beruhigt sein, ich werde Ihnen das nicht alles vorlesen. Auch wenn verschiedene Themen nicht in direktem Zusammenhang mit den von uns zu beschliessenden Anträgen zur Verordnung stehen, sind sie dennoch untrennbar mit dem Umfeld des Entwicklungsschrittes 2008-2011 verquickt. Im Rahmen des Eintretens möchte ich die wichtigsten Themenbereiche streifen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich jetzt etwas länger spreche. Aber die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, zu hören, was wir zu verschiedenen wichtigen Themen zu sagen haben, was wir festgestellt haben.

Als Erstes hat sich die Kommission mit der Frage auseinandergesetzt, ob die vorhandenen Grundlagen eine ausreichende Basis für den Entscheid über die erneute Transformation der Armee sind. Bei diesen Grundlagen handelt es sich um den Sicherheitspolitischen Bericht 2000, das Armeeleitbild XXI, den Zwischenbericht des VBS gemäss Artikel 149 des Militärgesetzes per 31. Dezember 2005 sowie die Botschaft, die nun den Ausgangspunkt für unsere Beratungen bildet.

Der Sicherheitspolitische Bericht (Sipol-Bericht) setzt sich eingehend mit den Risiken und Chancen, den Interessen und Zielen, der Strategie und den Instrumenten der Sicherheitspolitik auseinander. Was den sicherheitspolitischen Auftrag der Armee betrifft, zitiere ich aus aktuellem Anlass folgende Feststellung im Sipol-Bericht; dort steht zu lesen: "Der Auftrag der Armee zur Raumsicherung und Verteidigung besteht im Schutz von Volk und Staat gegen Gewaltanwendung strategischen Ausmasses." Das steht schon im Sipol-Bericht. Das Armeeleitbild XXI, die Grundlage für die Militärgesetzrevision, die wir verabschiedet haben, setzt sich ebenfalls einlässlich mit den Rahmenbedingungen und dem Auftrag der Armee sowie mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen - der Doktrin, den Leistungen usw. - auseinander. Der erwähnte Zwischenbericht enthält im Weiteren eine Standortbestimmung sowie den Ausblick und die Zielsetzungen. Unter dem Titel "Veränderungen der Bedrohungen, Gefahren und Risiken" möchte ich als Letztes auf die Botschaft zum Entwicklungsschritt 2008-2011 hinweisen. Diese zeigt nämlich auf, inwieweit die Aussagen im Sipol-Bericht und im Armeeleitbild bezüglich Bedrohungen, Gefahren und Risiken, welche für die Armee relevant sind, heute noch zutreffend sind bzw. inwiefern sie sich geändert haben.

Unsere Kommission kommt nun einhellig zur Auffassung, dass die vorhandenen, sicherheitspolitisch relevanten Grundlagen für den jetzt zu treffenden Entscheid ausreichend sind. Sie erachtet im jetzigen Zeitpunkt insbesondere einen neuen sicherheitspolitischen Bericht nicht als zwingende Voraussetzung. Wenn das Fehlen einer echten [PAGE 76] sicherheitspolitischen Diskussion bedauert wird, dann liegt der Grund nicht im Fehlen sicherheitspolitischer Grundlagen, sondern darin, dass das Interesse an sicherheitspolitischen Fragen in breiten Kreisen schlechterdings nicht mehr vorhanden ist. Im Übrigen kann ich Ihnen mitteilen, dass auch unsere Kommission sich für die parlamentarische Initiative 06.447, "Strategiebericht als Grundlage der Sicherheitspolitik der Schweiz", ausgesprochen hat, welcher unsere Schwesterkommission Folge gegeben hat. Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass periodisch eine Standortbestimmung vorgenommen wird. Mit dem Entwicklungsschritt als Ganzem wird beabsichtigt, die Fähigkeiten der Armee für subsidiäre Einsätze und für Operationen im Bereich der Raumsicherung zu stärken, was eben zur Schwergewichtsverlagerung von den schweren Kampftruppen zur Infanterie führt. Unsere Kommission - das ist die zweite Feststellung - kann sich im Grundsatz mit dieser Zielsetzung des Entwicklungsschrittes und den sich daraus ergebenden Korrekturen in den Strukturen der Armee einverstanden erklären.

Mit den Bereichen Schwergewichtsverlagerung und weitere Reduktion der Kräfte zur Abwehr eines militärischen Angriffs sind wir nun mitten im nächsten Thema, in der Aufwuchsdiskussion. Ich beschränke mich diesbezüglich auf einige wesentliche Feststellungen. Wer die Frage des Aufwuchses emotionslos - ich betone: emotionslos - und versachlicht angeht, der muss vorweg zur Kenntnis nehmen, dass dieses Thema nicht neu für unsere Armee ist, denn unsere Armee hatte stets und unter unterschiedlichen Vorzeichen einen Aufwuchsbedarf; das ist ein Faktum. Erstaunlich ist nun die Heftigkeit, mit welcher die Aufwuchsdiskussion geführt wird. Der entscheidende Schritt zur Aufwuchsarmee in der heutigen Ausgestaltung erfolgte nämlich mit dem Ja zur "Armee XXI". Bereits im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 kann man nachlesen: "Die Fähigkeit zu einem raschen Einsatz erhält die Armee durch eine kontinuierliche strategische Lagebeurteilung, eine entsprechende mehrstufige Aufwuchsfähigkeit sowie durch eine zeitgerechte politische Entscheidung, diesen Aufwuchs vorzunehmen." Wer dann noch mehr über den Aufwuchs im Zusammenhang mit der "Armee XXI" wissen will, dem empfehle ich den Abschnitt 4.4 des Armeeleitbildes XXI mit dem Titel "Aufwuchs" zur Lektüre - das können Sie selber lesen.

Spricht man zum Thema Aufwuchs im Rahmen des Entwicklungsschrittes, kommt man nicht umhin, vorweg festzustellen, dass das Volk der "Armee XXI" mit überwältigendem Mehr zugestimmt hat. Man wird deshalb den Verdacht nicht los, dass es jetzt noch ziemlich weitgehend um Nachwehen bei den damaligen Verlierern geht. Damit - um nicht missverstanden zu werden - soll indessen keineswegs gesagt sein, dass eben nicht doch eine Grundsatzdiskussion über die Ausgestaltung des Aufwuchses geführt werden kann und geführt werden muss.

Was heisst Aufwuchs? Das heisst Erhöhung des Leistungspotenzials der bestehenden Armee im Falle einer sich abzeichnenden konkreten Verschlechterung des sicherheitspolitischen Umfeldes und aufgrund politischer Entscheide in den Bereichen Doktrin, Organisation, Ausbildung, Material und Personal. Das ist entscheidend. Aufwuchs umfasst somit Massnahmen in der gesamten militärischen Planungsbreite und betrifft alle Entwicklungslinien. Der Aufwuchs wird immer durch einen politischen Entscheid ausgelöst und begleitet. Dass mit diesem politischen Entscheid Risiken verbunden sind, soll nicht heruntergespielt werden.

Aus meiner Sicht ist im Übrigen - und das möchte ich auch noch sagen - die Aufwuchsdiskussion bzw. die Aufwuchsstudienfrage mit der Gefahr einer Phantomdiskussion verbunden. Warum? Aufwuchs ist nichts Abstraktes. Auslöser für einen Aufwuchs sind stets Veränderungen im sicherheitspolitischen Umfeld, welche dann eben zu einem deutlich anderen Leistungsprofil der Armee führen. Wenn ich von Phantomdiskussion spreche - ich bitte, mich jetzt nicht misszuverstehen -, dann in dem Sinne, dass niemand weiss, wer, was und wie etwas in fünfzehn oder zwanzig Jahren aufgrund der veränderten Bedrohungslage aufzuwachsen hat. Im jetzigen Zeitpunkt erscheint es auch verfehlt, Konzeptstudien über die Armeegliederung und deren Veränderungen zum alleinigen Beweis der Tauglichkeit für die Zukunft zu machen. Was die Aufwuchsbasis und die Aufwuchsfähigkeit - ich rede jetzt nur vom Aufwuchs im Zusammenhang mit der Abwehr eines allfälligen militärischen Angriffs - betrifft, geht etwas vergessen, nämlich dass wir über erhebliche Materialreserven verfügen. Es handelt sich - hören Sie! - um stillgelegtes und nicht um liquidiertes Material für einen allfälligen künftigen materiellen Aufwuchs, das bei Bedarf wieder verwendet werden kann. Hören Sie: Es sind 185 Panzer 87 Leopard, insgesamt 593 Schützenpanzer, darunter auch die kampfwertgesteigerten Schützenpanzer M-113 63/89, 132 kampfwertgesteigerte Panzerhaubitzen M-109 - ich höre jetzt auf.

Zur materiellen Aufwuchsfähigkeit gehört aber auch eine entsprechende Rüstungspolitik, und das sollten Sie nicht vergessen, wenn Sie dann über die Eignerstrategie bezüglich der Ruag sprechen. Bitte, vergessen Sie das dann nicht! Ich komme später noch auf die vorgesehene, weniger ausgeprägte Reduktion bei den Panzerbataillonen zu sprechen. Damit werden die beiden Panzerbrigaden wesentlich verstärkt, um damit eine allfällige Aufwuchsfähigkeit in eine Richtung zu verbessern.

Ein nächstes Thema: Die Armee hat einen dreiteiligen Verfassungsauftrag zu erfüllen, nämlich die Verteidigung der Schweiz und ihrer Bevölkerung, die Unterstützung der zivilen Behörden, wenn deren Mittel nicht ausreichen, sowie Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen. Infolge der mit dem Entwicklungsschritt 2008-2011 anvisierten Schwergewichtsverlagerung, nämlich der Verstärkung der Raumsicherung, wird nun bezweifelt, ob der Verfassungsauftrag bezüglich Verteidigung noch gewährleistet sei.

Ich komme immer wieder auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 zurück. Dort wird die Verteidigung wie folgt definiert: "Die Schweiz bewahrt die Fähigkeit, ihre Souveränität, ihr Territorium, ihren Luftraum und ihre Bevölkerung gegen die Androhung und Anwendung von Gewalt strategischen Ausmasses zu schützen und zu sichern." Bezüglich der von der Armee zu erbringenden Leistungen können Sie unter dem Titel "Raumsicherung und Verteidigung" schon dort nachlesen: "Die Armee ist fähig, den Auftrag Raumsicherung und Verteidigung zu erfüllen, indem sie gleichzeitig und nach kurzer Vorbereitung mehrere Raumsicherungseinsätze durchführen kann, wie: Kontrolle und Schutz des Luftraums, Sicherung grösserer Grenzabschnitte, Schutz von Schlüsselräumen, Offenhalten von Transversalen .... sowie Schutz von Alarm-, Informations- und Führungseinrichtungen."

Die Raumsicherung in diesem Sinne ist auch in das Armeeleitbild eingeflossen. In Abschnitt 6.2 "Raumsicherung und Verteidigung" wird im Armeeleitbild einlässlich erläutert, welche Operationen die Raumsicherung umfasst und wie sich - das ist auch entscheidend - Raumsicherungseinsätze von subsidiären Einsätzen unterscheiden. Zudem wird dargelegt, dass der Übergang von der Raumsicherung zur Verteidigung, d. h. zur Abwehr eines eigentlichen militärischen Angriffes, fliessend ist. Das heute wahrscheinlichste Bedrohungsszenario ist hauptsächlich unterhalb der Kriegsschwelle angesiedelt, kann aber auch das ganze Spektrum von nichtmilitärischer bis hin zur offenen militärischen Gewaltanwendung umfassen. Eine Raumsicherungsoperation soll stabilisierend wirken und dient dazu, eine absehbare oder akute Kriegslage für Land und Volk zu bewältigen. Sie ist damit ein Teil der Massnahmen des Staates zur Vorbeugung und Eindämmung von Gewalt strategischen Ausmasses. Die Raumsicherung gehört somit unzweifelhaft zur Landesverteidigung. Erneut ist zu unterstreichen, dass Raumsicherungsoperationen nicht zu den subsidiären Einsatzarten gehören. Mit der Schwergewichtsverlagerung von den schweren Kampftruppen zur Infanterie - zur Verstärkung der Raumsicherungselemente als Antwort auf die aktuelle Bedrohungssituation - wird der Verteidigungsauftrag unseres Erachtens in keiner Art und Weise verletzt.

Was die angeblichen begrifflichen Unklarheiten anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Raumsicherung [PAGE 77] per 1. Januar 2007 eine Ergänzung des Reglementes "Operative Führung XXI" in Kraft getreten ist. Wir haben auch von einem Gutachten zuhanden des VBS über die verfassungsrechtliche Situation Kenntnis erhalten, das bestätigt, dass hier keine Verfassungsverletzung vorliegt.

Ich komme zu einem weiteren Thema: innere Sicherheit. Hier ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sich seit den Beratungen des Nationalrates einiges verändert hat, dass wesentliche Weichenstellungen erfolgt sind. Anfang November wurden die Ergebnisse der Plattform KKJPD/VBS der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Dabei geht es um die Klärung der Aufgabenteilung und der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Behörden und Armee. Das bedeutendste Ergebnis dieser Zusammenarbeit bilden sieben Kernaussagen zur Aufgabenverteilung in der inneren Sicherheit aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Ausgangslage. Was im Speziellen die zukünftige Ausgestaltung des Schutzes ausländischer Vertretungen anbelangt, wurden gemeinsame Eckwerte verabschiedet. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat am 20. November 2006, unter dem Traktandum "Assistenzdienste im Inland. Alternative", die Ergebnisse und Resultate der Plattform KKJPD/VBS zur Kenntnis genommen und erklärt, dass diese Kernaussagen zur Aufgabenverteilung in der inneren Sicherheit einen pragmatischen Schritt in die richtige Richtung darstellen - eine Beurteilung, die wir teilen.

Unsere Kommission hat sich auch noch spezifisch mit der Frage beschäftigt, ob in rechtlicher Hinsicht, bezüglich der Aufgaben der Armee im Rahmen der inneren Sicherheit, ein Handlungsbedarf bestehe. Wir sind zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist.

Zusammenfassend ist zu bemerken, dass im Bereich innere Sicherheit einiges an Klärung herbeigeführt worden ist. Im Übrigen wird die Plattform KKJPD/VBS weitergeführt; und der Bundesrat wird uns - d. h. dem Parlament - noch in diesem Jahr eine Botschaft im Zusammenhang mit dem Assistenzdienst der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen, im Zusammenhang mit der Verstärkung des Grenzwachtkorps und den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr vorlegen. Dann können wir das eingehend materiell diskutieren.

Zu den Auslandeinsätzen: Wir haben uns selbstverständlich auch damit beschäftigt. In der Botschaft zum Entwicklungsschritt weist der Bundesrat darauf hin, dass in den nächsten Jahren die Friedensförderungskapazitäten ausgebaut werden sollen. Vorgesehen ist eine ungefähre Verdoppelung der personellen Ressourcen. Wir haben dann zur Kenntnis genommen, dass es bezüglich dieser Auslandeinsätze der Armee, als Folge ungenügender personeller Ressourcen im Bereich des militärischen Berufspersonals, vorläufig beim Status quo bleibt. Ich gehe davon aus, Herr Bundesrat Schmid, dass Sie sich hierüber noch im Speziellen äussern werden.

Ein letzter Hinweis bezüglich der von uns vertieft bearbeiteten Themen betrifft die Umsetzung der "Armee XXI". Im Zentrum steht dabei der Mangel an militärischem Berufspersonal. Dieses Thema kam in unserer Kommission nicht zum ersten Mal zur Sprache. Im Übrigen verweise ich Sie auf den ausgezeichneten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 10. Oktober 2006, in dem unter dem Titel "Umsetzung der 'Armee XXI' im Bereich der Ausbildung" die Situation der für die Ausbildung engagierten Berufs- und Zeitmilitärs eingehend untersucht und erläutert wird. Ohne näher auf diese Einzelheiten einzugehen, kann festgestellt werden, dass der Handlungsbedarf gross und dringlich ist.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das VBS bereits Massnahmen ergriffen hat. So werden zur Abgeltung der besonderen Belastungen und Anforderungen seit dem vergangenen Jahr, vorläufig befristet bis 2010, Lohnzulagen ausgerichtet. Um den Personalmangel zu mildern, sind die im Jahr 2004 als befristet bewilligten Stellen in unbefristete umgewandelt worden. Geplant ist im Weiteren, die Bestände beim militärischen Personal gegenüber der heutigen Planung um 389 Stellen zu erhöhen. Das verursacht selbstverständlich entsprechend Mehrkosten, welche vom VBS eingeplant sind. Um die Rekrutierungsbasis beim militärischen Berufspersonal zu verbreitern, werden neu auch Offiziere mit abgeschlossener Berufslehre an die Militärschule 1 der Militärakademie, das heisst zum sogenannten dritten Weg, zugelassen. Das VBS plant im Weiteren diverse Neuerungen im Bereich der Entschädigungen. Ich möchte hier jetzt schon darauf hinweisen: Von zentraler Bedeutung dürfte dabei die Beibehaltung der vorzeitigen Pensionierung von Berufsmilitärs sein.

Wir haben zusammenfassend zur Kenntnis genommen, dass die Stossrichtung der ergriffenen und geplanten Massnahmen die Ausbildungsfront entlasten wird und kann und dass Massnahmen getroffen worden sind, um die Abwanderung von militärischem Personal zu stoppen. Die Voraussetzungen für die Gewinnung von militärischem Personal sind zudem verbessert worden, und insgesamt soll das Vertrauen in den Arbeitgeber wieder gestärkt werden. Erneut ist zu unterstreichen, dass für das Ausbildungsmodell der "Armee XXI" ein ausreichender Bestand an militärischem Berufspersonal ausschlaggebend ist.

Was die Umsetzung der "Armee XXI" betrifft, komme ich noch spezifisch auf eine Frage im Rahmen der Ausbildung zu sprechen, und das ist die Frage des Dreistartmodells. Wir haben uns überzeugen lassen, dass das Dreistartmodell im Grundsatz beizubehalten ist. Es hat die Kadersituation in der Armee erheblich verbessert. Eine Rückkehr zum Zweistartmodell würde mit einer negativen Wirkung die unterbruchsfreie Kaderlaufbahn verunmöglichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass das bereits verabschiedete Stationierungskonzept der Armee eine generelle Rückkehr zum Zweistartmodell nicht mehr zulassen würde. Wir haben im Übrigen zur Kenntnis genommen, dass Unteroffiziere und Zugführer wieder vermehrt bzw. früher in die praktische Führung eingebunden werden. Die Kaderausbildung wird ab dem zweiten Start der Rekrutenschule 2007, also jetzt dann, optimiert. Die angehenden Gruppenführer werden im Praktikum ihre Gruppen wieder ab RS-Beginn übernehmen, und auch die Zugführer werden früher in den praktischen Dienst eintreten. Diese Massnahme dürfte auch zu einer Entlastung beim Engagement der Berufsmilitärs führen. Aber entscheidend ist im Übrigen die Tatsache, dass der im bisherigen System als grosser Nachteil eingestufte Mangel an praktischer Führungserfahrung behoben wird.

Jetzt noch ein Wort zum Begriff "rollenspezifische Ausbildung": Wir haben Armeeangehörige verschiedener Truppengattungen. Sie werden entsprechend dem Auftrag ihrer Truppengattung ausgebildet. Ein Infanterist wird für all das ausgebildet, was ein Infanterist können muss. Beim Panzersoldaten ist es dasselbe. Wir sprechen in unserer Kommission deshalb nicht von "rollenspezifischer Ausbildung", sondern jeder hat eine militärische Ausbildung zu absolvieren, die ihn dazu befähigt, seinen Auftrag zu erfüllen, selbstverständlich mit unterschiedlichen Schwergewichten. Das wollte ich hier einmal festhalten. So viel zur Orientierung über einige der wesentlichsten von uns behandelten Umfeld-Themen.

Es bleibt mir nur noch festzustellen, dass die Kommission einstimmig beschlossen hat, auf die Vorlagen 1 und 2 einzutreten. Ich ersuche Sie, sich diesem Antrag anzuschliessen. Was eine vom Bundesrat eingebrachte Änderung bezüglich der in seiner Kompetenz liegenden Struktur der Armee anbelangt, so werde ich dazu im Rahmen der Detailberatung noch einige Worte verlieren.