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Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-08

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-08

Wortprotokoll

Eine kurze Duplik sei gestattet, nachdem Herr Schiesser das Wort nochmals ergriffen hat.

Ich möchte zum Ersten klarstellen: Wir wollen dem Staat keine Grundstückgewinnsteuer entziehen. Sie fällt an; die Kantone legen fest, wie viel anfällt. Die Frage ist nur: Wird sie sofort vollständig erhoben, oder in welchen Teilen wird sie erhoben? Das Bundesgesetz sagt klar: Wenn Ersatz angeschafft wird, wird die Steuer aufgeschoben; wenn nicht wieder der volle Betrag eingesetzt wird, dann wird verhältnismässig aufgeschoben. Nun ist einfach eine Methode erfunden worden, mit der in vielen Fällen die ganze Steuer sofort fällig wird und der Aufschub wesentlich kleiner ist. Es geht nur darum, das wieder ins Lot zu bringen.

Die Beispiele, die ich gebracht habe, sind die typischen: zum einen die Familie, die das Haus wechselt. Sie hat nicht dreissig Jahre darin gewohnt; man wechselt mit einer jungen Familie das Haus nach einigen Jahren. Dann fällt sehr oft der Höchstbetrag der Steuer an. Die Zahlung soll aufgeschoben werden. Der Betrag ist sichergestellt, indem ja der Erwerber über ein Ersatzeigentum verfügt; dort ist er sichergestellt. Es geht in keiner Weise darum, dem Staat Steuern zu entziehen. Nein, es geht nur darum, dem Eigentümer diesen Gewinn zur Verfügung zu halten, wenn er ein Ersatzeigentum anschafft, damit er die Hypothek tiefer halten kann.

Eine Bemerkung zu Herrn Berset: Sie haben gegen das System des Steueraufschubs an sich gesprochen. Herr Berset hat nämlich gesagt, es sei nicht gut, wenn der Gewinn der Familie im Haus blockiert sei; wenn er sofort abgerechnet werde, habe es die Familie viel einfacher. Nein, beim Aufschub kann die Familie ihre Hypothek im Ersatzeigentum tiefer halten. Der Gewinn ist im Haus blockiert, die Zahlung wird ja nur bei Erwerb von Ersatzeigentum aufgeschoben, aber nicht dann, wenn ich den Gewinn mitnehme und den Erlös frei verwende. Nur wenn ich ihn in ein Ersatzeigentum investiere, ist er blockiert. Herr Kollege Berset, Sie haben auch gewarnt: Wenn das Ersatzeigentum nicht wieder zum vollen Preis veräussert werden könne, wenn ein Verlust eintrete, dann würde dem Staat ein Schaden erwachsen; diesen gelte es im Voraus zu verhindern. Dazu muss ich sagen: Zunächst einmal ist Ersatzwohneigentum kaum je ein Spekulationsobjekt, sondern ein reeller Wert. Nun muss ich Sie fragen: Ist denn ein Steuersystem nur dann richtig, wenn per sofort alle Steuern fällig werden und wir den Steueraufschub abschaffen? Sie möchten den Steueraufschub abschaffen. Immer dann, wenn wir den Steueraufschub gewähren, besteht auch ein theoretisches Risiko, dass der Staat einen Steuerbetrag verliert. Aber bezeichnenderweise sind keine solchen Fälle bekannt. Die Steuer wird vom zweiten Verkauf gedeckt; andere Fälle wären uns dargelegt worden.

Das System des Steueraufschubs ist erstens ein richtiges; und zweitens ist die Methode, wie sie Herr Hegetschweiler in seiner Initiative vorschlägt, für Bürger mit kleineren und mittleren Einkommen, die ein Eigenheim haben und einen Ersatz erwerben, die richtige.

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