Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-12
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-12
Wortprotokoll
Ich möchte erstens einmal die Debatte noch auf einen Bereich lenken, der unserer Wirtschaft, vor allem unserer Exportwirtschaft, grosse Sorgen macht. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sind unter Führung der Amerikaner, von mir aus gesehen etwas übertrieben, weltweit verschiedene Sicherheitsprogramme aufgebaut worden, die ich nicht alle aufzählen möchte. Jetzt hat die verladende Wirtschaft zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein neuer, noch schärferer amerikanischer Vorstoss aufs Tapet kommt, mit dem Ziel, hundert Prozent des Containerverkehrs und der Luftfracht dem Scanning - d. h. der Durchleuchtung - zu unterstellen.
Zweitens - davor haben wir schon vor Jahren gewarnt - musste auch die EU dem Druck der Amerikaner weichen, diese sogenannten Voranmeldefristen einzuhalten, immer im Zeichen der Sicherheit. Auch wenn ich Verständnis für die Sicherheitsanliegen der Amerikaner habe - ich habe für gewisse Massnahmen Verständnis, aber das Verständnis hört natürlich irgendwo auf -, habe ich, Frau Bundesrätin, nun wirklich den Verdacht, dass diese Massnahmen zu Handelsverzerrungen oder sogar zu Protektionismus führen. Wenn ich diese neue Massnahme der Amerikaner ins Auge fasse, müssen wir feststellen, dass schon wieder der grenzüberschreitende Warenverkehr stark beeinträchtigt würde. Ich meine, dass diese vorgeschlagene Massnahme erneut eine Wettbewerbsverzerrung - um nicht zu sagen: ein technisches Handelshemmnis - darstellt und die Ausfuhr in dieses Gebiet erschwert. Heute sind es weltweit rund elf Millionen Container, welche jährlich nach den USA verschifft werden. Es wäre jetzt seitens der Schweiz anzustreben, dass die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen ZWB - also der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - oder der [PAGE 105] europäischen AEO und des amerikanischen Systems vereinbart würde. Diskussionen wurden, das wissen wir, seitens der EU schon geführt oder sind noch im Gange; diese sollte die Schweiz unterstützen. Es stellt sich unter anderem die Frage, wie das hinsichtlich der amerikanischen Kontrolleure geregelt wird, die dann in der Schweiz in die Unternehmen gehen und diese Zertifizierung für den Export in die USA vornehmen; dies vor allem, weil diese dann polizeihoheitliche Aufgaben übernehmen sollen.
Wir wissen drittens auch, dass auf Druck der Amerikaner der EU-Zoll-Kodex seit Mai 2005 offiziell in Kraft ist. Demnach müssen sich Wirtschaft und Verwaltung der Pflicht zur Voravisierung bei Ein- und Ausfuhren an den EU-Aussengrenzen stellen. Diese Voranmeldezeiten betragen, wenn man es genau nimmt, je nach Verkehrsträger und Abfertigungsart im Europaverkehr zwischen 1 und 4 Stunden und im Seeverkehr 24 Stunden. Es wird etwas vereinfacht von der 24-Stunden-Regel gesprochen, was aber - wenn man es differenziert anschaut - nicht stimmt.
Alle Schweizer Unternehmen verstehen, dass Terroristen keinen Zugang zum Transit- und grenzüberschreitenden Verkehr haben sollen, um ihre Aktionen durchführen zu können. Aber eine Voranmeldung mit einer Frist von 1 bis 4 bzw. 24 Stunden ist eine Massnahme, welche den grenzüberschreitenden Warenverkehr erheblich verzögern würde und wirtschaftlich unzumutbare Auswirkungen hätte. Die gegenseitige Einführung einer solchen Regelung wäre sowohl für die Schweiz wie auch für alle Nachbarländer ein eigentliches Handelshemmnis. Für alle sich an der Grenze befindenden Produktionsstätten hätte dies verheerende Konsequenzen. Man stelle sich einmal die Chemiefirmen in der Region Basel vor, die diesseits und jenseits der Grenze Niederlassungen besitzen. Eine solche Regelung würde beim grenzüberschreitenden Warenverkehr bürokratische Hemmnisse nach sich ziehen und einen Zeitverlust darstellen, gerade in der heutigen Zeit der Just-in-Time-Produktion.
Die aktuelle Problematik der Staus an den Grenzen für den Transit- wie auch für den Import- bzw. Exportverkehr würde sich noch verschlimmern. Neben der schon seit Jahren dauernden Zunahme des Transitverkehrs an den Grenzübergängen in Basel wie auch in Chiasso käme mit solch neuen Bedingungen ein zusätzliches Problem auf die Behörden zu. Es stellt sich dann auch die praktische Frage - sie ist von den Logistikern aufgeworfen worden -, wie man eine Lieferung, welche nicht zeitgemäss angemeldet wurde, aus dem Verkehr ziehen würde. Ziel muss es also sein, mit der EU Verhandlungen zu führen und klar zu verlangen, dass in dieser Angelegenheit eine Risikoanalyse durchgeführt wird, welche zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs dient und von beiden Seiten anerkannt wird.
Frau Bundesrätin, es ist ganz klar: Nach meiner Auffassung darf es keine Voranmeldefrist beim Grenzverkehr zwischen der Schweiz und der EU geben. Das muss ganz klar das Verhandlungsziel sein. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass diese drohende Gefahr gebannt werden kann und dass auch die Regelungen mit den USA beim Sicherheitsverkehr nicht zu Handelshemmnissen ausarten.