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Fetz Anita · Ständerat · 2007-03-13

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-13

Wortprotokoll

Eine Besonderheit dieser Vorlage ist - und da möchte ich zuerst etwas Technisches zum Antrag sagen -, dass wir hier einen absoluten Frankenbetrag beschliessen müssen, obwohl im entsprechenden Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich im Hinblick auf den Anteil ein Prozentsatz vorgesehen ist. Das führt manchmal zu gewissen Unsicherheiten. In meinem Minderheitsantrag entspricht die genannte Frankenzahl den im Gesetz genannten zwei Dritteln, die von den Geberkantonen erbracht werden müssen. Es geht also nicht darunter; mein Antrag bezieht sich einfach auf das Minimum, das vorgesehen ist. Es ist im Prinzip ein kleiner Unterschied, es geht nämlich um einen Unterschied von knapp 3,4 Prozentpunkten zum Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission; oder, wieder in Franken ausgedrückt, geht es um 60 Millionen Franken. So viel zum Technischen.

Warum dieser Antrag? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir einen Interessenausgleich suchen sollten. Ich könnte jetzt, wie der Kommissionspräsident, auch ausführen, wo überall man den ressourcenschwachen Kantonen entgegengekommen ist. Aber ich glaube, das bringt jetzt auf dieser Ebene nichts. Ich möchte Ihnen drei Überlegungen für Ihren Entscheid mitgeben:

1. Der Ressourcenausgleich ist kein Nullsummenspiel. Er hat ein Ziel. Das Ziel steht in Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich: "Zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird angestrebt, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen." Da sind wir alle einer Meinung. Dieser Wert von 85 Prozent ist auch laut bundesrätlicher Botschaft keine garantierte Mindestausstattung, sondern es ist - Sie können es in der Botschaft nachlesen - eine Zielgrösse, die wir aber alle unterstützen, das möchte ich hier deutsch und deutlich sagen. Diese Zielgrösse der Umverteilung wird gemäss Modellrechnung bereits bei einem Anteil der Geberkantone von zwei Dritteln fast ebenso gut erreicht wie mit 70 Prozent.

Mit meinem Antrag läge kein einziger Kanton unter 84 Prozent. Der ressourcenschwächste, der Kanton Uri, läge bei 84,2 Prozent, also ebenfalls nur ganz knapp unter der anzustrebenden Zielgrösse von 85 Prozent. So viel zu den Dimensionen, über die wir reden. Es geht um ganz kleine Beträge, es geht um kleine Abweichungen.

Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass ich mit diesem Antrag so etwas wie einen Ausgleich und eine vertrauensbildende Massnahme zuhanden der Geberkantone zu begründen versuche.

2. Die Dynamik des Gesamtsystems ist schwer abschätzbar, das haben alle gesagt. Bei den Zahlengrundlagen handelt es sich um provisorische Berechnungen, das haben auch alle gesagt. Aber sie ändern nichts am Meccano und an den Prinzipien des NFA, zu denen ich voll und ganz stehe. Angesichts der Unsicherheiten ist deshalb in einer ersten Runde der Beitrag für den horizontalen Ressourcenausgleich möglichst tief zu halten, also am unteren Minimum der gesetzlichen Vorgabe anzulegen. Steigt das Ressourcenpotenzial verschiedener Kantone, was wir ja alle hoffen und was sich [PAGE 141] eigentlich - man sieht es, schaut man die Tabellen an - zum Glück auch ein bisschen abzeichnet, dann steigt in den folgenden drei Jahren auch der Beitrag dieser Kantone. Der erste Wirkungsbericht wird uns erstmals zeigen, was wirklich Fakt ist, wenn wir von der Trockenübung ins Praktische gegangen sind. Dann kann und soll die Dotierung der Ausgleichsgefässe, falls nötig, nach oben angepasst werden. Das hat auch die Konferenz der Geberkantone festgehalten.

Aber es ist eine alte politische Erfahrung: Bereits am Anfang höher zu starten wäre politisch nicht sehr klug. Sie wissen alle, wie schwierig es ist, einmal gesprochene Beiträge zu senken; das gilt erst recht bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen.

3. Derzeit reden wir alle vom Steuerwettbewerb, nicht nur zwischen dem Ausland und der Schweiz, sondern auch innerhalb der Schweiz. Der Bundesrat stellt sich in der Botschaft auf den Standpunkt, dass von der NFA-Umverteilung durch den Ressourcenausgleich unter dem Strich alle Kantone profitieren. Das steht ausdrücklich in der Botschaft. Doch ich muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass das so nicht stimmt. Wie Sie der Tabelle 2 auf Seite 674 der Botschaft entnehmen können - das ist die berühmte Steuertabelle, dort wird die Steuerbelastung vor und nach dem NFA aufgezeigt -, würden die Folgen der NFA-Mehr- oder -Mindereinnahmen vollständig durch Steuererhöhungen kompensiert. Das ist die Annahme dort. Es gibt, das muss man einfach offen sagen, drei Kantone, die bereits heute überdurchschnittlich hohe Steuern haben und deren Steuern mit dem NFA noch weiter steigen würden: Es sind die Kantone Genf, Waadt und Basel-Stadt.

Ich habe beim Eintreten von der vertrauensbildenden Wirkung gesprochen, die sich hier entfalten könnte. Die achtzehn ressourcenschwachen Kantone haben mehr als nur die absolute Mehrheit in diesem Staat. Bei diesem Punkt, meine ich, geht es nur um 3,4 Prozentpunkte und um maximal 60 Millionen Franken. Mit diesem geringen Aufwand könnte man die Sorgen der Geberkantone aufnehmen, und es wäre ein starkes freundeidgenössisches Symbol für die neue Grundlage, die wir für den Zusammenhalt der Schweiz mit dem NFA schaffen.

Ein letzter Punkt: Sie werden nachher Kollege Schweiger den Antrag der Minderheit II begründen hören. Ich möchte hier deutlich sagen, dass sich diese beiden Minderheitsanträge nicht widersprechen. Es ist der Versuch, Ihnen zwei mögliche Wege aufzuzeigen, wie Sie die Sorgen der Geberkantone aufnehmen können, ohne Ihrem eigenen Kanton zu schaden. Seien Sie also nachher frei zu wählen, welchen Antrag Sie bevorzugen, beide sind so weit in Ordnung.