Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-03-13
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-13
Wortprotokoll
Das ist die nunmehr dritte Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ich benütze sehr bewusst für einmal nicht die Abkürzung NFA, die in diesem Zusammenhang etwas verschleiert, zu verschleiern droht, worum es eigentlich geht, nämlich um eine Vorlage zur Stärkung des Föderalismus und des Zusammenwirkens der Gliedstaaten in diesem Lande, nicht nur um Franken und Rappen. Diese dritte Botschaft bringt im Grunde genommen nichts Neues mehr. Die Grundlinien der Festlegung von Ressourcenlasten und Härteausgleich sind insbesondere in der ersten Vorlage bereits detailliert festgeschrieben worden, und im Bundesbüchlein zur Volksabstimmung über die Verfassungsbestimmung wurden nicht nur die Prinzipien, sondern zumindest teilweise auch bereits Zahlen genannt. Die Erlassänderungen beim Übergang zum NFA haben ohnehin eher Vollzugscharakter. Es ist deshalb eigentlich erstaunlich, mit welchem Nachdruck in der Kommission gewisse abweichende Positionen vertreten wurden und dass sich für einmal in dieser Entscheidungskette auch die Kantone auseinanderdividieren liessen.
Nun gut, es geht bei dieser dritten Phase konkret ums Geld, und da erstaunt es nur teilweise, dass die Prinzipien wieder etwas hintangestellt werden. Es mag aber immerhin die Situation auch wieder etwas entspannen helfen, dass in diesen Wochen gerade auch grosse und grösste Städte der ressourcenstarken Kantone markante Steuersenkungen bekanntgeben durften. Umgekehrt allerdings macht gerade dies auch wieder den Ausgleich erst recht notwendig.
Die Prinzipien stehen, wie gesagt, grundsätzlich bereits fest, und wir können nun kein neues Konzept mehr entwerfen; diese Phase ist vorüber. Es wäre aber einem reibungslosen Übergang in die Neuordnung auch wenig dienlich, wenn wir hier nun mit der Nagelfeile Korrekturen anbrächten, welche zwar die Grundzüge nicht verändern würden, wohl aber ringsum Unmut schaffen würden, weil sie wieder Abweichungen von den durch die Kantone gemeinsam entwickelten Regeln bringen würden.
Sich von den gemeinsam von den Kantonen und dem Finanzdepartement des Bundes in recht konstanter Weise über die Jahre des NFA-Entwurfes ausgearbeiteten Vorschlägen ohne Not zu entfernen würde wohl die gute Grundlage zum Übergang nur schwächen. Dabei sind zwei Dinge mit im Kopf zu behalten: Erstens war der Ausgangspunkt der Übung Finanzausgleich immer der Ausgleich der Ressourcen. Der Ressourcenausgleich bildet den zentralen Punkt. Mit der Einführung der Idee der beiden Lastenausgleiche und insbesondere mit dem erst zu später Stunde eingebrachten Härteausgleich ist der Grundgedanke der Ressourcenbewertung und der tendenziellen Ausgleichung mehr und mehr in den Hintergrund geraten. Diese Entwicklung ist aber grundfalsch und führt wieder ins Abseits einer Lösung, die den eigentlichen Problemen nicht gerecht werden kann. Der Ressourcenausgleich als Kern der ganzen Reform darf deshalb nicht weiter geschwächt werden.
Zweitens haben wir mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen die Aufgaben nicht nur entwirrt, umgruppiert und neu gebüschelt, wir haben auch neue Zusammenarbeitsformen eingeführt; dies nicht nur im Verhältnis von Bund einerseits und Kantonen andererseits, sondern gerade auch bei der interkantonalen Zusammenarbeit beim Lastenausgleich im Verhältnis der Kantone untereinander. Das neue Instrumentarium dient insbesondere den Zentren, mithin vor allem ressourcenstarken Kantonen. Damit haben die tendenziell empfangenden Kantone aber auch bereits eine Vorleistung erbracht. Diese darf nun nicht als gegessenes Brot betrachtet und vergessen werden. Auch dies wäre ein schlechter Start.
Wir tun in dieser Lage gut daran, den Vorschlägen des Bundesrates und der Kantone in ihrer Gesamtheit zu folgen; ich bitte Sie darum. Eintreten ist für mich geradezu vorgegeben.