Wicki Franz · Ständerat · 2007-03-14
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
In der Kommission haben wir uns mit dem Beschluss des Nationalrates auseinandergesetzt. Der Nationalrat hat Absatz 1 gestrichen, der lautet: "Die Kantone machen die Institution der Opferhilfe bekannt." Es lag ein Antrag vor, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Die Kommission entschied sich dann mit 6 zu 5 Stimmen, die Version des Bundesrates zu übernehmen. Ein Minderheitsantrag wurde damals angekündigt, aber versehentlich nicht eingereicht. Heute liegt uns nun ein Einzelantrag Germann vor. Herr Germann beantragt, sich bei Absatz 1 dem Nationalrat anzuschliessen.
Persönlich bin ich der Meinung - die habe ich auch in der Kommission vertreten -, dass es durchaus Sinn macht, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Denn meines Erachtens haben die Kantone eine allgemeine Informationspflicht, zu der selbstverständlich auch gehört, dass auf die Institution der Opferhilfe aufmerksam gemacht wird. Wichtig ist nämlich in dieser Bestimmung der Absatz 2: Dort wird dann ganz präzis gesagt, dass die Polizei das Opfer bei der ersten Einvernahme über all diese Details informiert; das ist eine konkrete Information. Dieser Absatz ist viel zweckdienlicher als Absatz 1.