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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-14

Wortprotokoll

Es geht hier tatsächlich nicht um eine weltbewegende Angelegenheit: Ob wir den Absatz streichen oder nicht - gemeldet wird ohnehin. Das ist auch [PAGE 168] die Praxis, auch wenn es nicht ausdrücklich eine Verpflichtung ist.

Es ist so, wie Herr Stadler gesagt hat: Heute ist es die Opferhilfestelle, die es macht, und neu wäre es der Kanton. Ob das der Kanton dann wieder dieser Opferhilfestelle überträgt oder nicht, das ist dem Kanton überlassen.

Warum ist diese Bestimmung aufgenommen worden? Es ist einerseits eine Bestimmung, die von gewissen Kantonen gefordert wurde, weil sie gesagt haben: "Wenn wir das als eine Verpflichtung im Gesetz haben, dann müssen wir es nicht selbst regeln." Es ist also nicht gerade ein föderalistischer Standpunkt, sondern ein bequemer Standpunkt. Andere Kantone waren eher dagegen, weil sie gesagt haben: "Das wollen wir selber regeln." Das ist dann wieder der andere Standpunkt.

Nun, es ist eben so: Diese Meldung hat natürlich auch etwas mit dem Datenschutz zu tun, und deshalb können es die Kantone nicht einfach durch eine Weisung regeln, ohne eine gesetzliche Grundlage zu haben. Darum hätten sie es jetzt hier im Bundesgesetz; sonst brauchen sie es im kantonalen Recht.

Die Gegner dieser Bestimmung sagen also, die Kantone sollten es regeln. Wir haben nun dem Wunsch der Kantone entsprochen, die im Gegenteil eine solche Bestimmung wollten, damit sie eine Bundesregelung und damit auch die Rechtsgrundlage für ihre Öffentlichkeitsarbeit haben.

Wir beantragen Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Aber wie gesagt: In der Materie selbst und bezüglich dessen, was dann passiert, ist der Unterschied nicht so gross.

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