David Eugen · Ständerat · 2007-03-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Mich beschäftigt bei dieser Geschichte Folgendes: Wir haben die bilateralen Verträge abgeschlossen, um die Volkswirtschaft der Schweiz an den Vorteilen des Binnenmarktes teilhaben zu lassen. Das war meines Erachtens der Zweck dieser ganzen Übung, die wir über viele Jahre hinweg durchgezogen haben. Die Vorteile dieser Verträge kommen den Schweizer Unternehmen zugute; ich anerkenne, dass das ein riesiger Vorteil ist. Hingegen werden die Vorteile des Binnenmarktes den Konsumenten weitgehend vorenthalten, und zwar durch nationale Instrumente. Das eine Instrument sind die administrativen Handelshemmnisse; hier hat sich der Bundesrat entschlossen, diese durch die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips abzuschaffen. Damit sollen die Vorteile der bilateralen Verträge endlich auch für den Schweizer Konsumenten wirksam werden. Aber das nützt gar nichts, wenn wir den anderen Hebel überhaupt nicht betätigen, sondern im Gegenteil die Lage verschärfen, indem wir bei der Frage des Patentrechtes und der Erschöpfungsregelung alles so belassen, wie es ist. Diese beiden Bereiche - das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Frage des Umfangs der Erschöpfungsregelung - laufen total parallel. Beides sind Instrumente, um die Märkte abzuschotten und um die Kaufkraft abzuschöpfen. Sie werden in der Schweiz in extremem Masse eingesetzt, um die Kaufkraft auf Importgütern abzuschöpfen. Da stimme ich Frau Sommaruga zu: Der Hauptvorteil dieser Regelungen fällt im Ausland an.
Viele in diesem Raum kämpfen ja für die Pharmaindustrie. Ich schätze unsere Pharmaindustrie ausserordentlich, finde aber einen Kampf mit einem Instrument, bei welchem 60 Prozent der abgeschöpften Gewinne der ausländischen Pharmaindustrie zugute kommt, ein schlechtes Instrument. Wenn man unsere Pharmaindustrie schon schützen will, soll man es bitte anders tun als mit einem Instrument, das zur Folge hat, dass der Nutzen zu zwei Dritteln ins Ausland fliesst, zulasten unserer Konsumenten und unserer Prämienzahler, die das alles bezahlen müssen.
Ich füge noch etwas hinzu zu dem, was Kollege Schweiger zur internationalen Rechtslage gesagt hat. Das ist nun wirklich schon x-mal erklärt und diskutiert worden. Es gibt von der WTO ausdrückliche Erklärungen, wonach die Erschöpfungsregelung Sache jedes Landes ist. Dazu gibt es eine verbindlich gefasste Ministererklärung. Die USA und die Schweiz haben sich dagegen gewehrt und haben verloren. Diese Feststellung ist gemacht worden; es ist kein WTO-Fall. Man macht aber trotzdem weiterhin das Gegenteil. Solche Dinge kann ich nicht verstehen.
Zu dieser Motion: Es ist positiv, wenn der Bundesrat wieder Berichte erstellt, obwohl wir festgestellt haben, dass es schon meterweise Berichte und Untersuchungen dazu gibt. Es ist eine politische Frage, ob man jetzt die Vorteile des Binnenmarktes endlich auch den Schweizer Konsumenten zukommen lassen will oder nicht. Es gibt Leute, in diesem und im anderen Ratssaal, die das nicht wollen. Und wenn man es nicht will, dann ist es auch entschieden. Aber ich bin der Meinung: Wir müssen jetzt einmal an diese Frage herangehen und müssen sie dann auch entscheiden. Ich finde, diese Motion ist, so wie ich es im Nationalrat verstanden habe, eher ein Instrument, um die Dinge weiter auf die lange Bank zu schieben.
Daher werde ich ihr so nicht zustimmen.