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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich habe den Ausführungen von Herrn Schiesser, dem Präsidenten der Kommission, materiell nichts beizufügen; er trifft den Kern der Sache Wort für Wort. Aber ich gestatte mir noch eine politische Bemerkung.

Herr Schweiger hat zur Fairness aufgerufen - und die Aufrufe anderer Votanten und Votantinnen waren ähnlich gelagert. Das ruft mich doch noch ein bisschen auf den Plan. Fairness ist ja das Verhalten, gegenüber allen Gleiches gleich und Ungleiches ungleich anzuwenden. Man richtet sich mit Fairness an die ressourcenstarken Kantone, indem man der Tatsache Rechnung trägt, dass sie hinreichend wissen müssen, was auf sie zukommt. Aber Fairness gilt auch gegenüber den schwachen Kantonen, die eben auch ein Anrecht haben zu wissen, was sie erwarten können. Das ist auf beiden Seiten ein Geben und Nehmen. Ich bitte Sie, den Ausdruck "Fairness" dann jeweils auch im Sinne des Gesamtsystems zu verwenden.

Damit komme ich zu einem weiteren Punkt. Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist nur die Umsetzung der Verfassungs- und der Gesetzesgrundlagen, die Sie mit den ersten beiden Botschaften geschaffen, beschlossen und verabschiedet haben - nur das. Ich habe etwas Mühe, jetzt hier zu hören, dass da Unfairness geschehen soll. Wenn wir den Rahmen der Gesetze oder der Verfassung verlassen würden, dann müsste man nicht nur von Unfairness, dann müsste man sogar von Willkür sprechen. Aber gerade das haben wir nicht getan. Auch in diesem Fall haben wir am Anfang des Prozesses, beim ersten Teil, mit den Finanzdirektoren, mit den Kantonsvertretern gesprochen. Sie haben Artikel 5 FiLaG akzeptiert; sie haben auch ähnlich lautende Anträge wie derjenige, der jetzt von Herrn Schweiger gestellt worden ist, klar abgelehnt, weil sie gesagt haben, das System werde auf diese Art und Weise nicht flexibler, sondern es werde nicht mehr steuerbar, es werde fehlgesteuert. Wenn der Fall eintreten sollte, dass sich tatsächlich einmal ein grosses Ungleichgewicht einstellt, das nicht mehr im Rahmen von Gesetz und Verfassung wäre, dann müsste - das hat Herr Schiesser auch gesagt - der Gesetzgeber eingreifen. Aber man kann heute nicht sagen, in welcher Weise er dann genau eingreifen muss. Deshalb sind die Hypothesen, die diesem Minderheitsantrag zugrunde liegen, eben nicht im Recht fassbar, weil wir nicht wissen, in welche Richtung sich das bewegt.

Der Anteil der Pro-Kopf-Beiträge der ressourcenstarken Kantone beträgt jetzt durchschnittlich 18,5 Prozent. Das ist der Einstieg, sodass sich im Augenblick diese Fälle, die Herr Schweiger in Aussicht nimmt, sowieso nicht ergeben können. Die kommen erst später und werden möglicherweise vom Wirkungsbericht abgedeckt, erkannt. Dann können sie allenfalls ins Gesetz aufgenommen werden, oder sie können Korrekturen in den Beiträgen erfahren.

Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und bei der heutigen Fassung zu bleiben und damit insbesondere Ihnen und uns zu ersparen, dass wir das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) schon [PAGE 162] vor der Inkraftsetzung wieder revidieren müssen. Denn das hätte eine Gesetzesrevision zur Folge mit allem, was dazugehört. Das würde den ganzen Prozess zusätzlich erschweren, weil wir das Gesetz vor Inkraftsetzung schon wieder ändern müssten.

Ich bitte Sie, bei den Anträgen der Mehrheit und des Bundesrates zu bleiben und den Antrag der Minderheit Schweiger abzulehnen.