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Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-14

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14

Wortprotokoll

Ich beziehe mich im Speziellen auf den Antrag der Minderheit II (Schweiger) und die vom Minderheitssprecher präsentierte Begründung. Herr Schweiger beantragt uns, den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone um 34 Millionen Franken zu senken. Damit werde die Zielsetzung, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes einzelnen Kantons pro Einwohner möglichst 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreiche, nur wenig verschlechtert. In einer Situation, in welcher auch staatspolitische Wünschbarkeiten eine Rolle spielten, sei es nötig, ein entsprechendes Zeichen zugunsten der ressourcenstarken Kantone zu setzen. Zur Begründung hat Herr Schweiger ausgeführt, dass sich zwischen der ersten und der dritten Botschaft Verschiedenes verändert habe; es seien extrem viele Einzelheiten konkretisiert worden, wobei von Annahmen ausgegangen worden sei, bei welchen tendenziell die ressourcenschwachen Kantone profitieren könnten.

Ich danke vorerst Herrn Schweiger für sein aus einer übergeordneten Sicht an sich gezeigtes Verständnis für den NFA. Es ist mir völlig klar, dass sich die politische Ausgangslage in diesem Projekt für einen Vertreter eines ressourcenstarken Kantons schwieriger präsentiert als für einen Vertreter eines ressourcenschwachen Kantons. Ich sage dies, obwohl ich sehr viel lieber auf der anderen Seite argumentieren würde.

Ich wende mich gegen seinen Antrag, weil ich seine Argumentation in der Sache nicht teile. Ich möchte diese Argumentation unter Einbezug einiger technischer Einzelheiten, für deren Erwähnung ich um Verständnis bitte, widerlegen, damit sich - das ist der Grund meines Votums - allfällige spätere Kontrahenten ausserhalb dieses Saales nicht auf diese berufen können.

Als Beispiel für die tendenzielle Benachteiligung der ressourcenstarken Kantone erwähnt Kollege Schweiger, dass man bei der Bestimmung des Ressourcenpotenzials bei den Abzügen vom Einkommen der natürlichen Personen den Abzug für Verheiratete genommen habe, was für die ressourcenstarken Kantone ein Nachteil sei. Das ist in der Sache richtig; der Grund für die Wahl dieses Abzuges liegt aber darin, dass man auf diese Weise das objektive Mindesteinkommen aus gesamtschweizerischer Sicht am besten abbilden kann. Dies und nichts anderes war der Grund für das bereits vor langer Zeit gewählte Vorgehen. Ich betone dies, damit später nicht gesagt werden kann, dass man hier bewusst die ressourcenschwachen Kantone habe bevorteilen wollen. Diese Zuweisung hat Kollege Schweiger nicht gemacht - ich erwähne es deshalb nicht aufgrund seiner Argumentation, sondern wegen des grösseren Umfelds.

In einem anderen Beispiel führt Herr Schweiger die Doppelerfassung von Einkommen und Gewinnen auf: Tendenziell wirke sich das auf diejenigen Kantone, welche relativ viele juristische Personen haben, negativer aus als auf die ressourcenschwachen Kantone.

Auch das stimmt. Der Grund für dieses Vorgehen ist ein einfacher: Es gibt keine Statistik, mit der man diese unerwünschten Doppelzählungen herausfiltern könnte. Es ist völlig klar: Sollte es sie in der Zukunft einmal geben, so müsste man hier das System weiter verfeinern. Nun kann man aber - und das ist für mich das Entscheidende - auch Beispiele nennen, bei denen mit den getroffenen Annahmen die ressourcenstarken Kantone bevorteilt werden - also genau das Gegenteil. Ich erwähne etwa die erst seit der Verabschiedung des FiLaG vorgenommenen Präzisierungen, welche zu einer Reduktion der Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung des Steuerprivilegs für Holdings und Verwaltungsgesellschaften und zur Bestimmung der Vermögensrendite geführt haben. Davon profitieren natürlich nun tendenziell die ressourcenstarken Kantone, da bei ihnen Gewinne und Vermögen in der Regel einen höheren Anteil am Ressourcenpotenzial ausmachen als bei den ressourcenschwachen Kantonen. So weit, so gut bzw. so viel zur technischen Ausgangslage.

Nun zurück zur Politik, die auf diesen Grundlagen basiert. Die von Kollege Schweiger genannten Beispiele und sehr viele andere Annahmen, nicht aber mein Beispiel, waren bei der Austarierung des Systems vor der ersten Botschaft allen Beteiligten bestens bekannt, wurden doch darüber zum Teil grosse, ja fast epische Diskussionen geführt und breite Abklärungen vorgenommen. Diese Feststellung über den Zeitpunkt ist wichtig, und ich weise deshalb nochmals ganz deutlich darauf hin. In voller Kenntnis gewisser nicht zu vermeidender Unschärfen wurde an denkwürdigen Konferenzen zwischen den politischen Vertretungen des Bundes und der Kantone im Sinne eines Kompromisses das erwähnte Ziel von mindestens 85 Prozent für den Ressourcenausgleich festgelegt. Zur Beruhigung der ressourcenstarken Kantone und auch des Bundes rang man sich dabei auch zur Bestimmung durch, dass dieses Ziel nur angestrebt und nicht zugesichert werden solle.

Das Projekt stand in diesem Stadium auf Messers Schneide. Jede noch restriktivere Formulierung hätte im damaligen Zeitpunkt ohne Zweifel zum Rückzug der ressourcenschwachen Kantone geführt. Sie sehen an diesem Beispiel, weshalb ich im Eintretensvotum vom Kompromiss der Kompromisse gesprochen habe und davon, dass ein weiterer Kompromiss politisch eben nicht drinliegt. Wenn wir also heute ein Zeichen im Sinne von Kollege Schweiger setzen würden, so würden wir damit einen Weg gehen, der all die früheren politischen Diskussionen und auch die Zusicherungen in dieser Sache infrage stellen würde; und das sollten wir meines Erachtens nicht tun.

Abschliessend noch Folgendes: Niemand weiss heute genau, ob die definitiven Zahlen in einigen Monaten leicht unter, wie heute, oder etwas über der immer wieder genannten Verhältniszahl von 85 Prozent liegen werden. Aus Gründen [PAGE 147] der Fairness will ich das nicht verschweigen. Das allein ist aber kein Grund, um vom vorgezeichneten Weg, der für alle Zahlen auf einer vergleichbaren Datenbasis gründet, abzuweichen. Wichtig ist, dass wir eben auf dieser vergleichbaren kohärenten Datenbasis argumentieren und entscheiden und nicht einzelne Elemente herausgreifen. Beim Modell, über das wir heute diskutieren, ist man sich dieser Schwäche bewusst und tritt ihr dadurch systematisch entgegen, dass man die Vierjahresperioden hat, in denen dann jeweils korrigiert wird, sodass sich das Ganze über die einzelnen Epochen hinweg ausgleichen wird.

Hier haben wir also eine Unsicherheit, zu der wir stehen müssen, der wir in richtiger Weise modellhaft entgegengetreten sind. Sicher ist aber nun das Folgende, das von den Vertretungen der ressourcenstarken Kantone auch nicht bestritten wird: Die gute gegenwärtige Konjunkturlage führt in den wirtschaftlich starken Kantonen ohne Zweifel zu einem stärkeren Wachstum als in den ressourcenschwachen. Oder populär gesagt: Die Schere zwischen den beiden Kategorien öffnet sich unter den gegenwärtigen guten konjunkturellen Aussichten in der Tendenz eher, als dass sie sich stabilisiert oder gar schliesst. Diese Feststellung gilt insbesondere für Kantone mit einem starken Finanzsektor, also etwa für die Kantone Zug, Zürich, Tessin und Genf.

Das alles sollte uns dazu bringen, uns weiterhin für die Variante des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit zu entscheiden.