Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-14
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-14
Wortprotokoll
Nach den warnenden Worten von Kollege Bürgi müsste man ja fast ein schlechtes Gewissen erhalten, wenn man anderer Meinung ist. Ich denke, keiner der Geberkantone möchte das wohltarierte und ausgeglichene System stören oder gar die Verpflichtungen nicht erfüllen, die auch beispielsweise der Kanton Zürich mit seinem Ja zum NFA eingegangen ist. Ich möchte auch die Gedanken nicht wiederholen - ich nehme an, Sie haben sie alle noch in Erinnerung -, die Herr Schweiger gestern ausgeführt hat. Ich denke, für alle Kantone ist ein guter Start in den NFA entscheidend. Auch die Geberkantone halten sich an diese Vorgaben. Sie sind aber auch davon abhängig, dass der Start ein guter ist, dass sie Sicherheit haben in Bezug auf die voraussehbare Entwicklung der neuen Instrumente, die Qualität der Bemessungsgrundlagen und auch die Kontrolle. Wir haben beim Eintreten auch von Bundesrat Merz zugesichert erhalten, dass diese Kontrolle entscheidend ist. Es handelt sich um ein Projekt, dessen Auswirkungen trotz allen vorgelegten Rechnungssimulationen und Modellen nicht vollumfänglich abschätzbar ist.
Kaum jemand will eine Schwächung der ressourcenstarken Kantone erreichen. Die negativen Folgen für die Konkurrenzfähigkeit der gesamten Schweizer Wirtschaft wären verheerend. Das Beispiel, das Herr Schiesser gestern angeführt hat, zeigt auch, dass die Zahlen sich seit der Erstellung der Botschaft geändert haben, dass sie sich auch laufend ändern werden, nachdem die Rechnungen aller Kantone in diesem Jahr eingegangen sind. Wir alle rechnen also aufgrund von Annahmen, auch bei den derzeitigen Berechnungen und bei der Behauptung, dass die Ziele nicht oder knapp erreicht würden, wenn wir der Minderheit I (Fetz) oder der Minderheit II (Schweiger) zustimmen werden. Die angestrebte Mindestausstattung von 85 Prozent wird ja praktisch in allen Kantonen erreicht, auch mit unserem Antrag. Er müsste sicher korrigiert werden, wenn es nicht so wäre. Wenn nur die ressourcenschwachen Kantone wirklich unterstützt würden - einer solchen Lösung steht gemäss Artikel 6 FiLaG nichts entgegen -, dann wäre wohl auch eine effizientere Verteilung möglich.
[PAGE 145]
Der Ressourcenausgleich ist das wichtigste Element des ganzen NFA. Schwer verständlich ist die Argumentation, dass die vom Bundesrat und der Mehrheit der Kommission beschlossenen 70 Prozent das absolute Minimum bedeuten, dies aufgrund der verschiedenen Annahmen, die im ganzen Bereich, überall, getroffen werden müssen. Beispielsweise werden die Lebenshaltungskosten keineswegs mit einbezogen, wobei eine Studie der Credit Suisse klar aufgezeigt hat, dass die Haushalte in den Kantonen Genf, Basel-Stadt, Basel-Land und Zürich trotz höherer Einkommen - ich möchte betonen: trotz höherer Einkommen - über weniger frei verfügbare Mittel verfügen, als dies in den meisten Empfängerkantonen der Fall ist.
Mit den vorgeschlagenen 70 Prozent erhält auch ein Kanton, der mit 99 Indexpunkten praktisch an der Grenze ist, finanzielle Mittel. Die von der Kommissionsminderheit beantragten 66,6 Prozent entsprechen dem verfassungsmässigen Minimum, dessen bin ich mir bewusst. Bei diesem anzufangen würde aber das Vertrauen der Geberkantone in das weitere Vorgehen stärken und eine genaue Beobachtung der gewünschten Entwicklung ermöglichen. Eine Senkung von Beträgen, die einmal gesprochen worden sind, wird kaum je erfolgen - dessen sind wir uns wohl alle bewusst, da wir lange genug in der Politik aktiv sind. Dynamik- und Systemfragen können in den nächsten vier Jahren zuerst einmal beobachtet werden. Je nachdem, ob die Aussage von Herrn Schiesser, dass ein zu tiefer Betrag die Zielsetzung von Anfang an verhindere, zutreffen würde oder nicht, müsste dann korrigiert und angepasst werden. Ich glaube, dass das Ziel klar ist und alle Kantone es erreichen wollen. Problematisch sind nicht so sehr die effektiven Beträge - dessen sind wir uns bewusst, die Unterschiede sind relativ klein, es sind 60 Millionen Franken. Die Problematik liegt aber darin, dass die Geberkantone, wie ich in der Einleitung gesagt habe, der Meinung sind, dass bei den Beschlüssen zur Verteilung, wie sie dann bei den anderen beiden Artikeln noch zur Diskussion stehen, eigentlich immer von Annahmen ausgegangen wurde, welche an die obere Grenze und - Herr Schweiger hat in seinem Votum viele Punkte erwähnt - zulasten der Geberkantone gehen. Diese sind deswegen eben verunsichert. Das hat dazu geführt, dass diese acht Kantone gemeinsam alle diese Anträge gestellt haben.