Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-03-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-14
Wortprotokoll
Wir haben gestern die Befürworter einer Reduktion des Grundbeitrages der ressourcenstarken Kantone angehört. Wir haben diese Anträge ja in der Kommission bereits intensiv diskutiert. Weil es dabei um eine entscheidende Weichenstellung geht, müssen wir diese Diskussion hier im Rat schon noch etwas fortsetzen.
Wir sind ja jetzt beim eigentlichen Finanzausgleich, beim Finanzausgleich im engeren Sinn, mit dem Ressourcenausgleich, mit dem Lastenausgleich. Das sind die zentralen Steuerungsgrössen, die dann im Sinne eines Korrektivs durch den Härteausgleich noch ausgeglichen werden. Es findet also dann durch den Härteausgleich noch gleichsam eine Abfederung dieser zentralen Steuerungsgrössen statt. Weshalb sage ich das? Wir haben hier eben insgesamt ein ineinandergreifendes, ich würde sagen kohärentes und meiner Meinung nach auch austariertes System. Jeder Eingriff, jede Änderung, die wir hier machen, wird beim anderen Gefäss Folgen haben.
Dessen müssen wir uns einfach, wenn wir jetzt über diese Minderheitsanträge befinden, bewusst sein. Dies allein spricht nach meiner Meinung eben gegen diese Änderungsanträge. Wir haben es hier mit einem labilen Gleichgewicht zu tun, einem politisch labilen Gleichgewicht, und wir sollten dieses Gleichgewicht jetzt nicht stören. Kollege Stähelin hat gestern darauf hingewiesen, dass der Ressourcenausgleich das Kernelement des Finanzausgleichs ist, mit dem Ziel, die [PAGE 144] Disparitäten im Ressourcenpotenzial der Kantone etwas zu mildern. Wenn wir von diesen Disparitäten sprechen, dann möchte ich Sie nochmals auf den Anhang 2 in der Botschaft verweisen; dort sehen Sie, wovon wir sprechen. Der höchste Stand in Bezug auf das Ressourcenpotenzial liegt bei 226,5 Punkten und der niedrigste Stand, beim Kanton Jura, bei 65,6 Punkten. Sie ersehen daraus: Wir sprechen wirklich von etwas, bei dem ein Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund komme ich klar zum Schluss, dass wir Bundesrat und Mehrheit folgen sollten. Ich nenne noch einige Gründe, die hierfür sprechen:
Die 70 Prozent, die jetzt dem Anteil der ressourcenstarken Kantone zugrunde gelegt werden, haben von allem Anfang an in den Köpfen existiert. Sie sind schon den Modellrechnungen in der ersten Botschaft zugrunde gelegt worden. Was will ich damit sagen? Vor diesem Hintergrund hat auch die erste Abstimmung stattgefunden; das war in den Köpfen. Bei der Frage, ob man zu diesem System grundsätzlich Ja sagen soll, hat man bereits diese Grössenordnung im Kopf gehabt. Ich bin der Meinung, wir sollten die Spielregeln jetzt nicht ändern.
Ich habe auch festgestellt, dass bei den Kantonen, auch bei den Geberkantonen, eine Art Grundkonsens besteht. Sie können auch sagen, es bestehe eine mittlere Zufriedenheit auf der einen und eine mittlere Unzufriedenheit auf der anderen Seite; aber immerhin: In diesem Sinne besteht ein Grundkonsens.
Gestern wurde auch von Kollege Schweiger erklärt, man müsse Zeichen setzen. Darf ich Ihnen noch etwas zu diesem Zeichensetzen sagen? Ich bin entschieden der Auffassung, dass die Zeichen eben bereits gesetzt worden sind. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in der ersten Botschaft, im Entwurf des Bundesrates zu Artikel 135 der Verfassung, keine Schranken enthalten waren. Im Entwurf zum Gesetz über den Finanzausgleich, dem heutigen Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich, wurde in Bezug auf die Leistung der ressourcenstarken Kantone lediglich gesagt, sie betrage mindestens zwei Drittel der Leistung des Bundes, solle diese jedoch nicht übersteigen. Was für ein Zeichen ist nun gesetzt worden? Man hat die Leistung der ressourcenstarken Kantone auf 80 Prozent der Leistungen des Bundes limitiert und das notabene in der Verfassung, in Artikel 135 Absatz 3. Das ist unverändert in das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich eingeflossen. Ich erwähne das einfach, um zu sagen: Es sind in Bezug auf die Höhe der Belastung der ressourcenstarken Kantone Weichen gestellt und Zeichen gesetzt worden.
Ein weiterer Hinweis betrifft die Zielsetzung des Ressourcenausgleichs, wie er in Artikel 6 Absatz 3 enthalten ist, wo es darum geht, dass mit den eigenen Ressourcen und dem Anteil aus dem Ressourcenausgleich mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreicht werden sollen.
Frau Kollegin Fetz hat gesagt: Das macht ja nichts aus - es macht ja nichts aus, wenn wir beim Ressourcenausgleich jetzt etwas kürzen. Nach den Modellrechnungen werden bei 70 Prozent 84,6 Prozent erreicht. Wenn wir jetzt etwas ändern, erreichen wir die Zielgrösse nicht, und so dürfen wir nicht starten.
Eine weitere Bemerkung: Wenn wir hier etwas ändern, hat das - ich habe das einleitend angetönt - noch weitere Auswirkungen, nämlich beim Härteausgleich, weil sich die Globalbilanz durch einen geringeren Ressourcenausgleich verändert. Das muss dann im Rahmen des Härteausgleichs ausgeglichen werden. Wir haben diese Zahlen von der Verwaltung: Der Antrag der Minderheit I (Fetz) macht insgesamt 36 Millionen Franken aus, für den Bund 24 Millionen und für die Kantone 12 Millionen. Ich komme jetzt noch zu etwas anderem: Das sind dann keine Peanuts. Für meinen Kanton - ich spreche jetzt nicht pro domo, sondern bringe das als Beispiel - heisst das: Wenn Sie die Änderung gemäss dem Antrag der Minderheit I (Fetz) vornehmen, hätte das in der Bilanz nach dem Härteausgleich immerhin eine Schlechterstellung von rund 4 Millionen Franken zur Folge. Das sind in den Auswirkungen eben keine Peanuts. Wenn wir hier Prozentzahlspielereien machen, müssen wir uns einfach bewusst sein, was das heisst. Deshalb habe ich hier jetzt dieses Beispiel gebracht.
Eine zweitletzte Bemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass gleichsam alles in Stein gemeisselt sei. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass wir in Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich eine kluge Lösung haben, klug in dem Sinne, dass laufend anzupassen ist, für jedes zweite, dritte und vierte Jahr - das ist Artikel 5 Absatz 2 - und insbesondere nach vier Jahren: Für die nächsten vier Jahre gelten dann die Regeln von Artikel 5 Absatz 1. Mit anderen Worten: Es kann keine Rede davon sein, dass quasi eine Perpetuierung vorgezeichnet werde und das der Grund sei, weshalb man tief zu starten habe. Das ist einfach nicht zutreffend.
Und noch eine letzte Bemerkung: Frau Kollegin Fetz hat auf die Steuerbelastungstabelle hingewiesen. Ich habe diese Frage in der Kommission auch gestellt, und ich habe noch einmal nachgeschaut. Man hat mir von der Verwaltung damals erklärt, wenn wir jetzt statt 70 Prozent beim Steuerbelastungsindex 66 und etwas oder 68 Prozent nehmen, ergeben sich keine Veränderungen. Also ist das auch kein Argument dafür.
Fazit: Ich erinnere Sie an meine einleitenden Ausführungen in Bezug auf dieses kohärente System, und ich bitte Sie, jetzt zu Beginn, bei der Startkonfiguration, keine Veränderungen vorzunehmen. Ich habe Ihnen auch gesagt weshalb und was das für Auswirkungen hat. Ich bin der Meinung, dass wir hier ein sehr wohlausgewogenes und durchdachtes System haben, das eben nach allen Richtungen austariert ist. Und dieses Gleichgewicht sollten wir jetzt zu Beginn nicht verändern. Starten wir damit, überprüfen wir in den nächsten Jahren das Ganze und nehmen dann, sofern nötig, die entsprechenden Korrekturen vor.