Büttiker Rolf · Ständerat · 2007-03-15
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Frau Bundesrätin Leuthard hat mich ermuntert, nach dem Teilerfolg in Absatz 2 Buchstabe abis jetzt diesen Antrag zu Buchstabe e zurückzuziehen. Ich möchte das Feld aber nicht zu schnell räumen. Ich bin gespannt, wie Sie auf die Auslegung dieser Bestimmung antworten.
Ich kann Ihnen sagen, Frau Bundesrätin, dass ich dabei war, als unser Verband diese Bestimmung mit den Kantonstierärzten besprochen hat. Die Angst der Leute, die Angst der Betroffenen, die damit leben müssen, ist nicht die, dass sie eine neue Gebühr entrichten müssen. Die meisten haben ja jetzt eine Bewilligung für die Schlachtanlage. Aber sie haben Angst, dass sie wieder eine neue Bewilligung von A bis Z beantragen und auch wieder bezahlen müssen, wenn eine neue EU-Vorschrift kommt, wenn etwas geändert wird. Sie haben Angst, dass sie jedes Mal wieder eine Gesamtbewilligung benötigen, wenn sie eine kleine bauliche Veränderung vornehmen. Weil die meisten Verträge - so haben die Kantonstierärzte gesagt - befristet sind, haben sie vor allem Angst, dass sie das ganze Bewilligungsverfahren wieder von vorne durchlaufen müssen, wenn eine Befristung abläuft. Sie haben natürlich nicht nur davor Angst, es durchlaufen zu müssen - der Aufwand diesbezüglich macht an und für sich noch nichts aus, denn auch sie wollen wissen, ob ihr Schlachtbetrieb den Anforderungen genügt -, aber das Problem ist, jedes Mal noch die gesamten Bewilligungen einzuholen. Ich kann Ihnen sagen, wir haben das auch abgecheckt, und wir haben gesehen, dass in Bezug auf die EU-Äquivalenz diesbezüglich gar nichts vorgeschrieben ist. Die EU hat diesbezüglich keine Vorschriften.
Können Sie zuhanden der Materialien - auch der Kommissionspräsident hat mir das versprochen - eine Einengung vornehmen, wonach man nur für eine Neuanlage oder nach einem grossen Umbau Bewilligungsgebühren bezahlen muss? Das liegt ja in der Natur der Sache, das sehe ich auch ein. Da habe ich sogar Verständnis für die Frage von Herrn Leuenberger, weil dann die Kantone die Sache zu berappen haben. Denn die Angst der Betroffenen geht dahin, dass sie, wenn eine EU-Richtlinie ändert, wenn die Befristung und alle diese Dinge auslaufen, immer wieder von vorne eine Bewilligung ergattern müssen und diese auch von A bis Z wieder bezahlen müssen.
Das ist es. Wenn Sie den Menschen diese Ängste nehmen können, bin ich gerne bereit, meinen Antrag zurückzuziehen.