Frick Bruno · Ständerat · 2007-03-15
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Herr Hess stellt ein Thema zur Diskussion, über welches sich die Kommission nicht gebeugt hat.
Wie Herr Hess zutreffend ausführt, hat die Bestimmung auf den 1. Januar 2004 gewechselt; bereits damals hat man den Schutz des Pächters abgebaut. Bis zum Januar 2004 konnte der Pächter erst verzichten, wenn der Kaufvertrag mit dem Dritterwerber beurkundet war, also der Kaufpreis und alle Bedingungen feststanden. Dann konnte der Pächter seinen Eintritt in den Vertrag erklären, falls er dieselben Bedingungen, insbesondere jene des Kaufpreises, erfüllte.
Diese Bestimmung hat die Praxis - und ich habe sie als Notar auch so erlebt - als hinderlich beurteilt. Darum haben National- und Ständerat eine wesentliche Erleichterung eingeführt: Der Pächter kann bereits im Voraus auf das Vorkaufsrecht verzichten. Aber man hat ihn weiterhin vor übereilten Unterschriften und vor einem übereiltem Verzicht auf seine Existenzgrundlage schützen wollen, indem er vorzeitig verzichtet. Darum wurde das Erfordernis der öffentlichen Urkunde eingeführt. Eine öffentliche Urkunde heisst, dass sie durch einen Notar erfolgen muss, dass der Notar eine Belehrungs- und Aufklärungspflicht hat, ähnlich wie bei einem Testament. Auch dort geht es um den Schutz vor übereilten Entscheiden. Wer auf sein Vorkaufsrecht als Pächter verzichtet, der macht ja in einem gewissen Sinne auch sein Testament, vor allem wenn es um einen ganzen Hof geht.
Es ist abzuwägen, wie viel Schutz der Pächter braucht; das muss der Rat entscheiden. Ich kann hier nur ausführen: Der Schutz, den wir 1992 einführten, wurde nach 12 Jahren, im Jahr 2004, bereits abgebaut. Nun bleibt die Frage: Soll er noch weiter abgebaut werden? Ich muss einfach auf das Risiko der Abschaffung der öffentlichen Urkunde hinweisen: Damit fällt ein Schutz des Pächters, nämlich vor übereilten Entscheiden, dahin. Übrigens wird kein Notar von solchen öffentlichen Urkunden reich, denn diese kosten mehr Aufwand, als sie Ertrag bringen.
Genauso wie man wesentliche Entscheide der öffentlichen Urkunde unterstellte, beispielsweise die Bürgschaft, um vor übereilten Verpflichtungen zu schützen, so hat man hier den Pächter geschützt, damit er nicht übereilt verzichtet. Wie Sie das gewichten, ist Ihre Sache.