Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-15
Wortprotokoll
Ich beginne gleich mit dem Antrag Hess Hans, dann haben wir ein Problem vielleicht schon erledigt. Es ist effektiv so, dass auch ich Ihren Antrag nicht annehmen könnte. Es wurde angetönt: Wir kennen schweizweit keinen amtlichen Verkehrswert. Es ist effektiv so, dass das eine Spezialität einzelner Kantone ist. Obwalden, Ihr Heimatkanton, und St. Gallen kennen ihn. Wir haben aber keinen amtlichen Verkehrswert in der ganzen Schweiz. Somit würden Sie vor allem das Steuerharmonisierungsgesetz verletzen. Dieses schreibt in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass bei landwirtschaftlichen Grundstücken grundsätzlich der Ertragswert gilt. Es gibt dort dann noch eine Öffnung, und zwar in dem Sinne, dass die Kantone bestimmen können, dass der Verkehrswert mitberücksichtigt wird. Von diesem Recht haben aber nur vereinzelte Kantone Gebrauch gemacht. Wenn Sie diese Kantonslösung möchten, können Sie ebenso gut auch die Kommissionsmehrheit unterstützen.
Ich nehme den Ball von Herrn Schiesser auf und kämpfe zumindest nochmals für den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission. Er wäre wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung, den ich Ihnen hier schon nochmals anpreisen möchte.
Zur Lösung des Bundesrates muss ich nicht mehr sehr viel sagen; sie wird keine Gnade finden. Aber die Lösung der [PAGE 192] Mehrheit würde wenigstens eine Öffnung des Marktes in unserem Sinne bewirken, allerdings mit einem Ventil, sodass die Kantone reagieren können, wenn sich die Befürchtungen bewahrheiteten und es tatsächlich zu solchen Risiken kommen sollte.
Zu den Risiken, die hier an die Wand gemalt werden: Als Sie seinerzeit das BGBB diskutiert hatten - einige von Ihnen waren wahrscheinlich schon dabei und können sich daran erinnern -, wurde über die Frage, was ein übersetzter Preis sei, lange debattiert. Es gab damals schon Vorschläge, die Grenze nicht bei 5 Prozent festzunageln; es gab in beiden Räten Anträge, die bis zu einer Grenze von 30 Prozent gingen. Man hat sich aufgrund der damaligen Marktsituation, die Herr Bürgi geschildert hat, am Schluss für die restriktivste Variante, also für 5 Prozent entschieden.
Aber schon damals wollte man eigentlich grosszügiger sein, entschied sich aber aufgrund der Hochpreissituation, die wir damals hatten, für die einengendste Preisgrenze. Mit der jetzigen Lösung, wonach ein Preis ja erst dann ein übersetzter Preis ist, wenn er das Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 5 Prozent übersteigt, haben Sie eigentlich festgelegt, dass der Preisanstieg bei kontinuierlichem Preisdruck 2 Prozent pro Jahr betragen darf. Wenn jetzt Ihre Auslegungen richtig wären, dann würde das bedeuten, dass wir seit 1994 jedes Jahr einen Preisanstieg auf dem Bodenmarkt von zwischen 0 und 2 Prozent gehabt hätten. Diesen haben wir aber nicht gehabt. Das zeigt eben, dass schon die heutige Preisbegrenzung nicht greift, weil effektiv die Marktsituation eine andere ist und weil eben nur Selbstbewirtschafter kaufen können und man ja kein Interesse daran hat, gegenseitig den Preis hochzutreiben. Diese Grenze wird in den meisten Fällen nicht einmal angeritzt. Deshalb, Frau Sommaruga, ist auch kein Widerspruch in der Beurteilung des Bundesrates, dass es unter dem Strich keinen Preisanstieg gibt. Denn die Geschichte belegt diese Zahlen: Wir haben diesen Preisanstieg von 2 Prozent nicht gehabt, der Markt hat sich also nicht einmal in diesem kleinen Rahmen bewegt. Es gab nur Fälle, wo man nahe an der Preisgrenze war, und diese wurden eben kompensiert durch diejenigen Fälle, bei denen der Preis wesentlich tiefer war. Das darf man auch nach einer Öffnung erwarten. Es gibt aufgrund der 13-jährigen Erfahrung, die wir jetzt in diesem Bereich haben, keinen Grund anzunehmen, dass die Entwicklung plötzlich völlig anders abläuft. Das führt uns eben dazu, hier auf das Prinzip der Selbstbewirtschafter, aber auch auf den Ertragswert abzustellen, der ja auch beim Verkauf vor allem für die Finanzierung eine grosse Rolle spielt. Wir vertrauen darauf, dass diese Elemente bereits wirken.
Nochmals zur Situation: Wer kauft? Es kann nur ein Selbstbewirtschafter kaufen. Die Bauern haben es also selber in der Hand, wie sich dieser Markt entwickeln soll. Das ist bereits ein Grund, weshalb man nicht befürchten muss, dass die Produktionskosten massiv steigen. Die Vergleiche mit den Baulandbauern hinken eben auch. Dass Baulandbauern effektiv viel verdient haben, das war kein Problem des BGBB, sondern das ist geschehen, weil im Raumplanungsrecht mit Einzonungen in den vergangenen zwanzig Jahren viel Landwirtschaftsland zu Bauzonen umgezont wurde. Das hat die Grundstückbesitzer, die mit diesem Einzonungsakt anderen Zonenvorschriften unterstellt worden sind, in eine komfortable Lage geführt. Dieses Problem müssen Sie beim Raumplanungsrecht und bei den Zonierungsvorschriften lösen, aber nicht mit der Preisgrenze im bäuerlichen Bodenrecht. Deshalb kann man dieses Argument auch nicht geltend machen, wenn man über diese Preisbegrenzung spricht.
Gehandelt werden heute im Schnitt rund 8500 Hektaren. Das ist effektiv eine sehr bescheidene Fläche, die hier verkauft oder gekauft wird. Ich vertraue auf die Käufer und die Verkäufer. Das sind alles Selbstbewirtschafter und damit Experten. Für den Fall, dass dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt sein sollte, offeriert die Mehrheit diese Ventillösung, indem sie sagt: Wenn sich die Bauern wider alle Erwartungen wirklich ins eigene Fleisch schneiden wollen und die Preise nach oben treiben, dann kann der Kanton dort, wo es nötig ist, einschreiten und wieder eine Preisgrenze einführen, wie er sie für richtig hält; es wird in vielen Gegenden nur regionale Probleme geben, es wird nie flächendeckend zu Problemen führen. Sie setzen also mit dieser Ventillösung einerseits auf das Vertrauen in den Markt, das bürgerliche Parteien in der Regel haben. Andererseits können Sie sagen: Wenn das Vertrauen nicht gerechtfertigt ist, dann haben wir immer noch die kantonale Ventillösung.
Ich muss Ihnen noch eines sagen: Gestern kamen - gerade auch aus bürgerlichen Parteien - Begehren, wonach man dafür schauen solle, dass Bauern frühzeitig ihren Betrieb aufgeben. Man brauche dafür einen Anreiz; der Staat solle ihnen doch eine Vorruhestandsrente bezahlen. Ist das jetzt die Lösung? Ist das billiger, oder ist das gescheiter? Ich habe das abgelehnt, und - Gott sei Dank! - hat auch die Mehrheit des Nationalrates dieses Begehren abgelehnt. Aber offenbar drückt das eben aus, dass man auch das Gefühl hat, dass es zu viele gibt, die ihre Flächen - auch wenn sie klein sind - nicht anbieten, sondern horten und vielleicht noch möglichst vorteilhaft verpachten. Das ist auf die Dauer im Hinblick auf die Entwicklung im Bodenrecht für die jungen, dynamischen Unternehmer oder für diejenigen Betriebe, die eben die Chancen des Exportes wahrnehmen möchten, keine Perspektive.
Deshalb bin ich überzeugt: Die Minderheit Wicki bedeutet den Status quo, sie ändert nichts. Wenn Sie wenigstens einen Schritt in Richtung mehr Flexibilisierung machen, dann vertrauen Sie auf den Markt - wie Sie das sonst immer tun -, dann vertrauen Sie auf die Bauern, die selber diese Preisbestimmung in der Hand haben. Seien Sie klug und ermöglichen Sie den Kantonen dieses Notventil! Dafür habe ich vollstes Verständnis. Das gibt in den Kantonen bei allfälligen Missbräuchen genügend Möglichkeiten der Handhabe, um einzuschreiten.