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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Ich denke, die ablehnende Haltung des Bundesrates zur Motion Schiesser, so schwer sie zu verstehen ist, hat einen positiven Effekt, nämlich dass wir in diesem Rat einmal - ich nehme an, fast zum ersten Mal - eine umfassende Integrationsdebatte führen, denn im Rahmen des Ausländergesetzes wurde diese nicht geführt. Im Ausländergesetz sind die entsprechenden Artikel quasi als Randartikel noch beigefügt worden, viel eher in einem verteidigenden Sinn und nicht in einem konstruktiven Sinn. In diesen Bestimmungen wurde, und das ist auch klar, die Aufgabe der Integration als Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden formuliert. Sie müssen also zusammenarbeiten. Herr Inderkum hat das zwar erwähnt, aber der Rahmen, insbesondere wenn finanzielle Beiträge gesprochen werden müssen, ist im Ausländergesetz nicht gegeben.

Es geht nicht nur um die Integration von Personen, die erst kürzlich eingereist sind, sondern wesentlich auch um die Chancengleichheit für alle in der Schweiz geborenen Kinder und für die Migrationsbevölkerung. Es geht um ein gedeihliches und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Einheimischen und Migrationsbevölkerung. Die Basis ist die schweizerische Rechtsordnung, sind unsere Grundwerte. Wir haben gehört, wie entscheidend die Anhebung des Bildungsniveaus ist, ebenso die Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, wir haben es gehört. Es sind die Einzelnen verantwortlich, es sind die Arbeitgeber verantwortlich, es ist aber auch der Staat, der gewisse Aufgaben auf allen Ebenen zu übernehmen hat. Um diese Aufgaben zu erfüllen, braucht es eine breitere gesetzliche Grundlage, als das in den entsprechenden Artikeln des Ausländergesetzes formuliert ist. Es sind dabei verschiedene Varianten möglich. Zum Beispiel finanziert der Bund die Integration ab Zuzug und kann bei der Berücksichtigung der Bemessung der Beiträge die finanzielle Beteiligung der Kantone, von Einwohnergemeinden oder von Dritten mit einbeziehen. Auch dazu braucht es ein Rahmengesetz. Die Nutzerinnen und Nutzer von staatlich geförderten Sprach- und Integrationskursen müssen sich - dies zum Thema Fordern - selber auch daran beteiligen. Die Kantone können untereinander oder mit Dritten Leistungsvereinbarungen abschliessen; auch dazu ist ein Rahmengesetz erforderlich. Die Kantone sorgen auch dafür, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Betreuung für Kinder bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bereitstellen. Auch hier braucht es einen Rahmen des Bundes, nicht ausformuliert in einem detaillierten Gesetz, sondern eben einen Rahmen.

Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch für die notwendige Information. Ich glaube, es braucht hier nicht 26 verschiedene Systeme der Information und der Grundlageninformation. Entscheidend ist aber, dass das zuständige Departement aufgrund des Rahmengesetzes die Integrationsstandards definiert und das Monitoring betreibt. Das sind nicht - Herr Jenny - neue Büros und neue Bürokratien. Die Leute und das Know-how sind vorhanden, aber es braucht einen Auftrag. Der Bund darf nicht tätig werden, ohne dass er dazu eine gesetzliche Grundlage hat. Ebenso soll der Bund - ich habe es erwähnt - für das Controlling zuständig sein. Die normativen Grundlagen im Ausländergesetz reichen heute qualitativ nicht aus, um diesen Forderungen gerecht zu werden. Einstimmig wurde in diesem Rat gesagt, Integration sei eines der wichtigsten Themen unserer Zukunft. Wenn wir es so wichtig nehmen, dann möchte ich auch die Vertreter der CVP-Fraktion auffordern, die notwendigen Mittel und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sollten nicht einfach erst nach Auftauchen eines Problems reagieren, sondern wir müssen hier proaktiv handeln.

Die Integrationsförderung ist auch eine bundesstaatliche Aufgabe. Es braucht nationale Standards dazu. Der Integrationsbericht verharrt in einer departementalen Optik und wird damit der umfassenden Problematik zu wenig gerecht. Aktive Integrationspolitik, z. B. das Setzen von gesamtschweizerischen Standards in der Bildungspolitik, ist nicht nur Ausländer- und Sozialpolitik, sondern es ist ganz klar auch Wirtschaftspolitik. Ich möchte aus den Zielen des Bundesrates zitieren; bei Ziel 13, unter dem Thema 2.3, Migration, heisst es: "Vor der Sommerpause wird der Bundesrat ein konsolidiertes Massnahmenpaket über den verbleibenden integrationspolitischen Handlungsbedarf namentlich in den Bereichen Berufsbildung, Arbeit, Sprache und Quartierentwicklung verabschieden und das weitere Vorgehen zu deren Umsetzung festlegen."

Ich möchte Sie fragen, Herr Bundesrat: Sind Sie bereit, dann auch die Konsequenzen zu tragen und den Rahmen zu setzen, der eben immer wieder auch mit Finanzen zu tun hat? Um finanzielle Beiträge zu sprechen, brauchen wir nun wirklich umfassende gesetzliche Grundlagen. Und ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu auffordern, nicht nur über Migration zu sprechen und zu sagen, wie wichtig sie sei, sondern dann auch entsprechend zu handeln.