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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-03-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-21

Wortprotokoll

Frau Heberlein hat bereits darauf hingewiesen: Ich habe ja bei der Revision des Ausländergesetzes in dieser Sache einen Antrag gestellt. Der Bundesrat hat damals keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgestellt. Der Ständerat hingegen - auch das hat Frau Heberlein bereits gesagt - hat meine Einschätzung, dass die Zwangsheirat nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern dass damit auch gegen unsere Rechtsordnung und Kultur verstossen wird, geteilt. Er hat die Auffassung vertreten, dass es nicht genüge, wenn Ausländerinnen und Ausländer unsere Sprache lernen und sich mit unserer Kultur vertraut machen.

Seither hat auch im Bundesamt für Migration eine klare Trendwende stattgefunden: Wer hier lebt, hat ein klares Bekenntnis zu unserer Verfassung, d. h. zu unseren Grundwerten, abzulegen. Konkret heisst dies, dass auch für Ausländerinnen und Ausländer unsere Verfassung und unsere Gesetze unterschiedslos gelten. Das können wir umso mehr verlangen, als Zwangsheiraten sich mit keinen religiösen Bekenntnissen rechtfertigen lassen. Sie sind, wie erst kürzlich wieder in der Öffentlichkeit vom Präsidenten der Islamischen Organisation in Zürich dargelegt wurde, einzig und allein Ausdruck patriarchalischer Sitten und Gebräuche; Sitten übrigens, die er aus Sicht des Korans eindeutig verurteilte. Es kann also niemand kommen und behaupten, wir ritzten das Grundrecht der Religions- und Kultusfreiheit, wenn wir Zwangsheiraten unter Strafe stellen. Was wir tun, ist, die Grundrechte der Unversehrbarkeit des Körpers und der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Männern, unbeschadet ihrer Herkunft, hochzuhalten und zu schützen. Dass zwangsweise geschlossene Ehen oft problem- und gewaltbelastet sind, brauche ich nicht speziell zu erwähnen; es wurde Ihnen von Frau Kollegin Heberlein auch dargelegt. Androhung häuslicher Gewalt und Nötigung sind oft die Folgen.

Im Nationalrat wurde das Anliegen bei den Beratungen zum Ausländergesetz insofern aufgenommen, als ein Postulat angenommen wurde mit dem Auftrag an den Bundesrat, zu prüfen, wie Zwangsheiraten in der Schweiz straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden können. Ich bedaure es, Herr Bundesrat, dass es Ende 2007 werden wird, wie Sie schreiben, bis der Bericht vorliegt. Die zur Diskussion stehende Motion verlangt keine spezifische Gesetzesänderung, sondern ein Konzept, wie in diversen Gesetzen dem Phänomen der Zwangsheirat begegnet werden kann. Der Bundesrat lehnt es nun ab, das Anliegen aufzunehmen, und verweist auf seinen Bericht, den er dem Parlament vorlegen wird. [PAGE 285] Meines Erachtens steht aber der ausstehende Bericht einer Annahme der Motion nicht im Wege.

Das Problem ist dringend, auch das wurde von Frau Kollegin Heberlein bereits gesagt. Aus dieser Sicht bin ich der Meinung, dass wir diese Motion annehmen sollten.