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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-21

Wortprotokoll

Drei Punkte sind angesprochen: die Grundversorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen im Kabelnetz, der wirksame Wettbewerb und der Stromverbrauch.

Zunächst zur Grundversorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen im Kabelnetz: Die Kabelnetz-Betreiber müssen sich bei der Zusammenstellung ihres Angebotes an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Diese verlangen ein Grundangebot im analogen Bereich, welches die wichtigsten Fernsehprogramme beinhaltet und ohne Zusatzgeräte zu empfangen ist. Das sind in erster Linie die SRG-Programme und die konzessionierten lokalen und regionalen Stationen; die sprachregionalen Fernsehanbieter gehören nicht dazu. Der Bundesrat hat kürzlich zudem in der Verordnung noch acht ausländische TV-Stationen als verbreitungspflichtig erklärt, die auch in unserem Lande eine gewisse Versorgungsfunktion haben; das sind die Programme Arte, 3Sat, TV5, Euronews, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Bei den letzten vier handelt es sich um die jeweils ersten öffentlich-rechtlichen Sender unserer Nachbarländer. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das Bakom auf Gesuch hin Programme als aufschaltpflichtig erklärt. Dazu muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Diese Sender müssten dann nachweisen, dass sie zum Beispiel für die Meinungsbildung oder in kultureller Hinsicht eine besondere Bedeutung für die Schweiz haben.

Insgesamt dürfen nicht mehr als 25 Programme unter diese Verbreitungspflicht fallen. Mit diesen Massnahmen kann auch weiterhin eine Grundversorgung beim analogen Fernsehen garantiert werden, und wir sehen deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf.

Nun hat der Preisüberwacher den Abbau von analogen Programmen bei der Cablecom überprüft und hat erreicht, dass eine Preispolitik verfolgt wird, welche die Interessen des Publikums und der Cablecom ausbalanciert. Es ging ja der Cablecom darum, wie viel Gebühren sie bei den Benützern des analogen Programms erheben kann, um ihre Investitionen in die Digitalisierung indirekt damit zu finanzieren. Mittelfristig wird die ganze Radio- und Fernsehverbreitung digitalisiert werden müssen; das gilt für alle Verbreitungswege, also auch für das Kabel.

Zur zweiten Frage, der Marktbeherrschung und den Set-Top-Boxen: Da wird befürchtet, die Cablecom könne dank ihrer marktbeherrschenden Position die Kunden zwingen, die Set-Top-Box ausschliesslich bei ihr zu beziehen. Obwohl sie so heissen, kann man sie auch unter den Fernseher stellen; "Set-Top" heisst ja "auf den Fernseher hinauf", wenn man ein längeres Kabel hat, kann man sie sogar in einem Büchergestell in der Nähe platzieren, aber dann stolpert man über das Kabel. (Heiterkeit) Dies einfach, damit sich jene, die zu Hause noch nicht digitalisiert sind, sich etwa vorstellen können, wie das aussieht.

Der Bundesrat hat grosses Verständnis für die Befürchtungen, und auch der Preisüberwacher hat kürzlich auf die Problematik hingewiesen. Ich bitte Sie, noch Folgendes zu beachten: Auf den Netzen der Cablecom und der Swisscom können heute in der Tat keine fremden Boxen eingesetzt werden. Wer digitale Signale richtig empfangen will, der hat keine Wahl; er muss die angebotenen Boxen benutzen. Das ist tatsächlich unbefriedigend. Aber wie könnte denn die Alternative mit dem jetzigen Recht aussehen? Der Bundesrat könnte technische Massnahmen vorschreiben, um auch den Empfang mit fremden Boxen zu ermöglichen. Für den erfolgreichen Empfang mit der fremden Box würde aber zusätzlich ein Steckmodul für die Entschlüsselung nötig. Die fremde Box und das Modul wären zusammengenommen kaum günstiger als die Box, die von den Netzbetreibern angeboten wird. Die Frage ist dann noch, wo dieses Modul eingesteckt werden müsste. Zudem könnten mit fremden Set-Top-Boxen viele Zusatzdienstleistungen nicht empfangen werden. Dazu gehören etwa die Unterstützung für Sinnesbehinderte, also die Gebärdensprache, oder der elektronische Programmführer, der etwas Ordnung in das riesige Angebot bringt.

Man kann mit dieser Set-Top-Box also auch das angebotene Programm sämtlicher Sender einblenden, und das sind rund 200 Sender. Das ist ja so viel, dass man sich ohnehin nicht zurechtfindet. Dann kann man mit dem Gerätlein das Angebot dieser 200 Sender gruppieren, und so wird man durch dieses gigantische Angebot geführt, damit man weiss, wo man überhaupt ist. Manchmal ist der Markt dermassen riesig, dass es einem "grad ablöscht" und man am liebsten wieder zum analogen Programm mit etwa drei Sendern zurückkehren würde - aber das steht nicht in den Notizen des Bundesrates.

Solange sich für diese Set-Top-Boxen kein internationaler Standard durchgesetzt hat, ist es wenig sinnvoll, Vorschriften zu erlassen. Wenn es einmal solche Standards gibt, dann könnte der Bundesrat tätig werden; die gesetzliche Grundlage dazu hätte er. Soweit es um die Preise der Boxen geht, hat die Praxis gezeigt, dass gerade das Preisüberwachungsgesetz wirksame Instrumente hat, um Missbräuchen zu begegnen. Auch der Konkurrenzdruck der Swisscom mit Bluewin-TV und des Satellitenfernsehens wird, so hoffen wir, eine Reduktion der Preise beim Abonnement und den Set-Top-Boxen zur Folge haben. Hier sollte sich jetzt doch langsam ein Wettbewerb entwickeln.

Zum Energieverbrauch: Frau Sommaruga fragt, ob wir bereit seien, eine Deklarationspflicht oder Grenzwerte einzuführen, um den hohen Energieverbrauch zu reduzieren. Es ist richtig: In der Tat ist eine Reduktion des Energieverbrauchs nötig. Hierbei stellen sich aber zwei Probleme: Vorschriften, die nur den schweizerischen Markt betreffen, gelten als handelshemmend. Deshalb sieht das Energiegesetz vor, dass zunächst freiwillige Vereinbarungen angestrebt werden. Wir haben das eingeleitet. Das Bundesamt für Energie hat Ende September 2006 mit einer ersten Gruppe von Set-Top-Box-Anbietern eine Vereinbarung zur Einhaltung des europäischen Code of Conduct abgeschlossen. Falls sich nicht genügend Unternehmen zur freiwilligen Einhaltung des Codes verpflichten, werden wir trotzdem Vorschriften einführen, wie wir das übrigens auch in den Energieperspektiven in Aussicht gestellt haben.

Ein weiteres Problem ist die Handhabung der Verschlüsselung. Gewisse Anbieter verändern die Verschlüsselung regelmässig. Eine solche Aktualisierung funktioniert aber nur, wenn das Heimgerät angestellt ist. Das Bundesamt für Energie und das Bakom suchen jetzt zusammen mit den Anbietern nach Lösungen dieses Problems.

Wie Sie wissen, gibt es ja auch bei den Fernsehapparaten selbst diese Unmode des Stand-by, die noch dadurch verschärft wird, dass man jetzt neuerdings einen Code eingeben muss, um den eigenen Fernseher einzustellen. Weil viele Leute diesen Code vergessen, lassen sie einfach den Stand-by eingeschaltet. Wir hätten eigentlich im Rahmen der Massnahmen zur Energieeffizienz im Sinn, nur noch [PAGE 260] Geräte zuzulassen, die nach einer gewissen Zeit den Stand-by-Modus automatisch abschalten. Bei einer Kaffeemaschine würde man also sagen: Wenn man diese während fünf Minuten nicht gebraucht hat, wird der Stand-by abgeschaltet. Beim Fernseher könnten wir uns überlegen, ob der Stand-by nicht schon abgeschaltet wird, bevor man ihn überhaupt einstellt; damit würde noch mehr Energie gespart. (Heiterkeit)