Hofmann Hans · Ständerat · 2007-03-21
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21
Wortprotokoll
Die Diskussion in Sachen Fluglärm schlägt derzeit im Kanton Zürich und in den angrenzenden Kantonen hohe Wellen. Im Kanton Zürich wird voraussichtlich im Herbst eine Volksabstimmung stattfinden, welche die [PAGE 265] Zahl der Flugbewegungen auf 250 000 beschränken und die Nachtruhezeiten auf mindestens neun Stunden verlängern will. Der Zürcher Kantonsrat wird am kommenden Montag in zweiter Lesung über einen Gegenvorschlag zu dieser Plafonierungs-Initiative befinden. Auch diesbezüglich gehen die Meinungen weit auseinander. Die heutige Beratung und vor allem die hoffentlich klärenden Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger kommen also gerade noch rechtzeitig. Denn zuständig in dieser Frage ist und bleibt letztlich ganz klar der Bund als Konzessionsgeber.
Es schien mir deshalb wichtig, dass man im Hinblick auf die kommenden Debatten im Kanton Zürich die Haltung des Bundesrates in dieser nicht nur den Kanton Zürich, sondern die ganze Schweiz betreffenden Frage kennt. Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort. Sie ist für mich in einigen Punkten durchaus positiv, enthält aber auch Widersprüche. In den einleitenden Ausführungen steht der Bundesrat nach wie vor zu seinem Luftfahrtbericht aus dem Jahr 2004 und bekennt sich sehr deutlich zu einer nachfrageorientierten Entwicklung des Flughafens. Das ist erfreulich und kann im Umkehrschluss als Absage an eine Plafonierung interpretiert werden.
Zur Erarbeitung des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sind unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) 19 technisch mögliche Betriebsvarianten erarbeitet und am 8. Dezember 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Sieben dieser Varianten basieren auf dem bestehenden Pistensystem, die übrigen zwölf Varianten basieren entweder auf Pistenverlängerungen oder auf einer in Parallellage gedrehten Piste. Einige dieser vorgelegten Varianten ermöglichen ein weiteres Wachstum des Flugverkehrs auf dem Flughafen Zürich. Dies ist sinnvoll, denn schliesslich sind die verschiedenen Varianten ja nicht für heute, sondern als in der Zukunft realisierbare Möglichkeiten gedacht. Niemand weiss, wie sich der Luftverkehr in den nächsten zwanzig oder dreissig Jahren entwickeln wird. Der SIL-Prozess basiert auf Annahmen aus heutiger Sicht, und der Kanton Zürich wäre zweifellos gut beraten, alle diese Varianten in den Evaluationsprozess mit einzubeziehen. Ich danke dem UVEK und insbesondere dem Bazl für diese umfassende Auslegeordnung, die eine sehr gute Grundlage für den politischen Entscheidungsprozess darstellt.
Sehr deutlich äussert sich der Bundesrat zu den Folgen für den Flughafen als interkontinentales Drehkreuz, falls eine Verlängerung der Nachtruhe, wie sie die Initiative fordert, wirklich verfügt werden sollte. Eine derartige Verschlechterung der Rahmenbedingungen hätte mit Sicherheit neben betrieblichen auch gravierende volkswirtschaftliche Auswirkungen. Viele international tätige Firmen und Konzerne haben sich gerade deshalb im Einzugsgebiet des Flughafens - und dies nicht nur im Kanton Zürich - angesiedelt, weil der Flughafen als Drehkreuz bedürfnisorientiert attraktive, weltweite Direktverbindungen anbietet. Die Landesflughäfen sind unser Tor zur Welt, und dem Bundesrat gebührt Dank für sein klares Bekenntnis zum Flughafen Zürich als interkontinentalem Drehkreuz.
So weit, so gut. Die vorliegende Antwort des Bundesrates ist meines Erachtens jedoch widersprüchlich. So habe ich Mühe zu verstehen, dass der Bundesrat sich dahingehend äussert, er wolle sich nicht in den Meinungsbildungsprozess im Kanton Zürich einmischen, obwohl er sich in der Antwort auch für eine nachfrageorientierte Entwicklung des Flughafens und klar gegen eine Verlängerung der Nachtruhe ausspricht. Auch frage ich mich, was denn die vom Bazl vorgelegten Betriebsvarianten, die ja gerade eine nachfrageorientierte, langfristige Entwicklung ermöglichen sollen, noch nützen, wenn mit der erwähnten Volksinitiative die Zahl der Flugbewegungen gegenüber heute reduziert werden müsste. Viele der vorgelegten möglichen Varianten wären Makulatur und müssten verworfen werden. Der bis heute durchaus positiv verlaufene SIL-Prozess wäre gefährdet und müsste allenfalls neu aufgelegt werden. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie diesen Widerspruch heute auflösen können.
Der Bundesrat führt weiter aus, dass im Falle einer Annahme der Initiative der Zürcher Regierungsrat den Flughafen beauftragen müsste, die Initiative im Betriebsreglement umzusetzen. Erst ein anschliessendes Gesuch an das Bazl würde im ordentlichen Bewilligungsverfahren beurteilt. Dazu habe ich folgende Frage: Wie und auf welcher Basis soll der Regierungsrat dem Flughafen denn diesen Auftrag erteilen? Die Flughafenbesitzerin und -betreiberin Unique Flughafen Zürich ist bekanntlich eine Aktiengesellschaft mit dem Kanton Zürich als grösstem Einzelaktionär. Der Zürcher Regierungsrat verfügt im zuständigen Verwaltungsrat aber bei Weitem nicht über die absolute Mehrheit. Auch das Mittel der Sperrminorität mit seinem abwehrenden, blockierenden Charakter könnte für ein derartiges Anliegen kaum eingesetzt werden.
Schon heute müsste bei einer Umsetzung der Initiative die aktuelle Zahl der Flugbewegungen um rund 10 Prozent verringert werden, und infolge der Nachtruheverlängerung müssten zusätzlich zahlreiche Interkontinentalflüge gestrichen werden. Die betroffenen Fluggesellschaften wären darüber zu orientieren, dass ihnen der Flughafen Zürich gar nicht mehr, nur eingeschränkt oder aber nur noch zu nicht attraktiven Zeiten zur Verfügung stehen würde. Die betroffenen Fluggesellschaften würden sich mit Sicherheit auf den vom Bundesrat zitierten Icao-Grundsatz und auf die entsprechende EG-Verordnung berufen und sich damit gegen zusätzliche Restriktionen zur Wehr setzen.
Lohnt sich eine solche rechtliche Unsicherheit? Lohnt sich, sollte die Plafonierungs-Initiative eine Mehrheit finden, ein derartiger Verfahrensaufwand mit dem Betriebsreglement, nachdem sich der Bundesrat aus guten und bekannten Gründen ja weiterhin zu einer nachfrageorientierten Entwicklung des Flughafens bekennt? Müsste er am Schluss dieses langen Prozesses nicht ohnehin ein grundsätzliches Nein zu einer Plafonierung auf 250 000 Flugbewegungen und zu einer Verlängerung der Nachtruhe aussprechen? Wäre es da nicht besser, dem Zürcher Volk schon vor der Abstimmung reinen Wein einzuschenken?
Bazl-Direktor Cron sagte in einem Interview im "Tages-Anzeiger" vom vergangenen 2. Februar, dass die Plafonierungs-Initiative im Widerspruch zur Luftfahrtpolitik des Bundes stehe und sich nicht buchstabengetreu umsetzen lasse. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Bazl-Chefs?
Weiter sagte Herr Cron: "Sollte die Zürcher Regierung eine solche Umsetzung wollen, müsste der Bundesrat überlegen, wie er die nationalen Interessen wahren könnte." Hier muss ich schon sagen, die Zürcher Regierung will das ja nicht. Aber wenn das Zürcher Volk so entscheidet, ist sie - und das im Gegensatz zum Bundesrat - an diesen Entscheid gebunden. Der Bundesrat sollte sich auch nicht erst dann überlegen, wie er die nationalen Interessen wahren könnte. Das weiss er doch heute schon, und er sollte es rechtzeitig vor der Abstimmung bekanntgeben.
Unter Punkt 4 der Antwort kommt ein für mich noch völlig neuer Sachverhalt zum Vorschein. Im letzten Satz sagt der Bundesrat, dass im Falle einer Plafonierung eine Beschränkung auf drei Jahre erfolgen müsste. Auf welcher Grundlage basiert diese Aussage? Wie ginge es denn nach Ablauf dieser drei Jahre weiter? Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie auch dazu noch einige klärende Ausführungen machen könnten. Wenn dem so ist, müssen die Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor der Abstimmung wissen, dass eine Plafonierung, sollte je eine solche beschlossen werden, nur für drei Jahre gälte. Der Ruf nach einer klaren Stellungnahme des Bundesrates zur vorliegenden Plafonierungs-Initiative wird im Kanton Zürich verständlicherweise immer lauter. Die "Neue Zürcher Zeitung" schrieb dazu in ihrer Wochenendausgabe vom vergangenen 9./10. Dezember in einem Kommentar Folgendes: "Früher oder später wird auch der Bund die technische Ebene verlassen und politisch Farbe bekennen müssen. Nicht erst 2009, wenn der SIL-Prozess zu einem Ende finden soll, sondern innert weniger Monate. Die Zürcher Stimmbürger möchten wohl vor der Abstimmung über die Initiative wissen, wie man in Bern mit einem allfälligen Ja zu einer [PAGE 266] Plafonierung umzugehen gedächte." Dieser Aussage, mit der ich in vielen Gesprächen immer wieder konfrontiert wurde, kann ich nur zustimmen. Daran ändert auch der Hinweis auf den formellen Prozess, wie die Initiative allenfalls umzusetzen wäre, nichts. Die Antwort des Bundesrates bleibt für mich in sich kontrovers. Auch das vom Bundesrat am Schluss seiner einleitenden Ausführungen geäusserte Verständnis für den Gegenvorschlag des Zürcher Regierungsrates vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern.
Die Zürcherinnen und Zürcher wären Ihnen sehr verbunden, Herr Bundesrat, wenn Sie das, was der Bundesrat in seiner Antwort leider eher zwischen den Zeilen andeutet, heute noch im Klartext ausführen könnten. Dafür danke auch ich Ihnen sehr herzlich.