Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-21
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-21
Wortprotokoll
In der Antwort auf die Interpellation Hess begrüsst der Bundesrat den Wettbewerb im Schienengüterverkehr als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Verlagerungspolitik. Weil er es aber nicht als sinnvoll erachte, auf Dauer an zwei Güterverkehrsgesellschaften beteiligt zu sein, beabsichtige er, seine Beteiligung an BLS Cargo innert nützlicher Frist aufzugeben und sich auf die Beteiligung an SBB Cargo zu beschränken. Hier könne er mittels Leistungsvereinbarung einwirken und seine Verantwortung entsprechend adäquat wahrnehmen. Für den Bundesrat spielt also offenbar das Risiko seiner Beteiligung eine bestimmte Rolle. Ich kann das nachvollziehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die beiden Aktiengesellschaften SBB Cargo und BLS Cargo mit je eigenen Strategien unter Wettbewerbsbedingungen im freien Güterverkehrsmarkt tätig sind, die SBB Cargo mit einem öffentlichen Auftrag gemäss Gesetz und mit Leistungsvereinbarung, die BLS Cargo - und das ist ein wesentlicher Unterschied - als völlig freier Anbieter. Bei beiden Unternehmen geht es darum, über Eigentümerstrategien strategische Ziele zu setzen, den Erfüllungsgrad zu messen und durch Kontrollen sicherzustellen, dass keine über das übliche Mass hinausgehenden Risiken entstehen.
Bei den SBB ist der Bund zu 100 Prozent Anteilseigner und damit auch zu 100 Prozent Risikoträger bei SBB Cargo. Demgegenüber ist er nur zu rund 22 Prozent an der BLS beteiligt, die ihrerseits knapp 78 Prozent der Aktien an BLS Cargo hält. An der BLS Cargo AG hält der Bund - entgegen den Ausführungen des Bundesrates in der Antwort auf die Interpellation - überhaupt keine Beteiligungen.
Im Verwaltungsrat der BLS verfügt der Bund über einen von der Generalversammlung gewählten Vertreter. Die Statuten sehen vor, dass er diesen jederzeit delegieren und bei Bedarf mit verbindlichen Instruktionen versehen kann. So gesehen erweist sich die Risikoträgerschaft des Bundes bei BLS Cargo als eher geringer als bei den SBB. Der Bund als Anteilseigner der BLS AG ist über allfällige Risiken bei BLS Cargo im Bild und kann entsprechend Einfluss nehmen. Dazu kommt, dass BLS Cargo ein stark fokussiertes, auf nachhaltig tragfähige Transit- und Ganzzugsverkehre konzentriertes Geschäftsmodell verfolgt. Heute besteht ein vorteilhafter Mix zwischen Kooperations- und selbstakquirierten Verkehren. Als Folge einer sehr positiven Entwicklung in der Vergangenheit führt BLS Cargo mittlerweile rund 40 Prozent [PAGE 269] des Transitverkehrs auf der Schiene durch die Schweiz und erzielt damit einen soliden Gewinn. Die BLS AG als Konzernmutter profitiert nicht nur anteilsmässig von diesem positiven Ergebnis, sondern auch von grossen Synergien aus der engen Zusammenarbeit, was im direkten Interesse - das scheint mir ganz entscheidend - ihrer Eigner und der Abgeltungsträger, also von Bund und Kantonen, liegt. Das Entgelt für die von ihnen bestellten Verkehrsleistungen fällt dadurch entsprechend tiefer aus.
Dazu kommt ein Weiteres: Erklärte Politik des Bundesrates ist es, im Inland nebst den SBB über einige weitere konkurrenzfähige Normalspurbahnen zu verfügen. Der Bundesrat verspricht sich davon zu Recht eine wettbewerbsähnliche Situation mit Vergleichsmöglichkeiten und entsprechenden Anreizen. Dieses Konzept mit dem Namen "SBB plus x" ist nur insoweit tragfähig, als sich einigermassen vergleichbare Bahnen gegenüberstehen, also Bahnen, die sowohl im Personenverkehr wie auch im Güterverkehr tätig sind und auch je einen wesentlichen Teil der Infrastruktur führen und bewirtschaften. Sein Interesse am Konzept "SBB plus x" kann der Bundesrat dadurch glaubwürdig aufzeigen, indem er sich nicht isoliert aus der BLS zurückzieht, sondern allfällige Veränderungen im Rahmen eines übergeordneten Konzeptes vornimmt, das dann auch seine Beteiligungen an anderen konzessionierten Transportunternehmungen, wo er teilweise sogar die Mehrheit hat, mitberücksichtigt.
Im Rahmen dieser Arbeiten könnte dann auch die Frage beantwortet werden, die offenbar jetzt auch der Interpellant aufgeworfen hat, nämlich ob das 100-Prozent-Engagement des Bundes an einer im freien Güterverkehrsmarkt operierenden Unternehmung, also an SBB Cargo, überhaupt zwingend ist. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Hess Hans dieses Engagement mit den Interessen der Verlagerungspolitik und der gegenwärtigen Wettbewerbssituation begründet. Ist das wirklich zutreffend? Die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene wird vom Bund nicht durch den Umstand, dass er an SBB Cargo indirekt zu 100 Prozent beteiligt ist, besonders gefördert oder gar garantiert, sondern dadurch, dass er eine leistungsfähige Infrastruktur, marktgerechte Trassenpreise und einen offenen Netzzugang zur Verfügung stellt. Der indirekte Alleinbesitz an SBB Cargo birgt sogar etwas die Gefahr mangelnder Neutralität bezüglich der allgemeinen Zugänglichkeit zum alpenquerenden Transitverkehr in sich.
Herr Bundesrat, diese kurzen Erwägungen führen mich zu den folgenden Schlussfolgerungen:
Der Bund hat ein doppeltes Interesse an einer starken SBB und an einer starken BLS, einmal aus Gründen der Verlagerungspolitik, wo beide Bahnen auf teilweise unterschiedlicher Grundlage sehr wichtige Leistungen erbringen. Dann hat er ein solches Interesse insbesondere auch, weil das bundesrätliche Konzept "SBB plus x" nur auf diese Weise - eben mit je starken Partnern - spielen kann. Dazu kommt, dass der Bund als Abgeltungsträger ein zusätzliches Interesse an den realisierten wesentlichen Synergien aus der engen Zusammenarbeit zwischen BLS AG und BLS Cargo AG hat.
Eine allfällige Veränderung im Aktionariat sollte deshalb keineswegs zu einer Schwächung der heutigen guten Situation führen. Sie wäre also wohlüberlegt vorzunehmen, im Rahmen eines übergeordneten Konzeptes über die Bundesbeteiligungen an Unternehmen des öffentlichen Verkehrs ganz allgemein und aus unserer Sicht selbstverständlich auch im Dialog mit allen Beteiligten.
Bekanntlich stehen wir unmittelbar vor einer Verlängerung der Infrastrukturkonzession der BLS. Ich glaube, dass der Verlängerungsprozess, der hier angelaufen ist, einen sinnvollen Rahmen für den Dialog, den ich erwähnt habe, abgeben könnte.