Heberlein Trix · Ständerat · 2007-03-22
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-22
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir einleitend einen kurzen Rückblick auf die Volkszählungen von 1990 und 2000. Deren Vorbereitung und Finanzierung und die Ausgestaltung des Fragebogens waren ja Inhalt langer politischer Diskussionen sowie diverser parlamentarischer Vorstösse, an die wir uns alle noch erinnern können. Anlässlich der Beratung der Vorlage für die Volkszählung 2000 erklärte die zuständige Bundesrätin, dass dies nun wirklich das letzte Mal sei, dass eine derartige Vollerhebung mit Fragebogen vorgenommen werde. Für das Jahr 2000 sei eine Umstellung noch nicht möglich, der Bundesrat werde aber alle Möglichkeiten nutzen, die in den Registern vorhandenen Daten mit einzubeziehen - so die damalige Stellungnahme. Der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Verband der Einwohner- und Fremdenkontrollchefs sowie die Schweizerische Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber sprachen sich damals für eine Änderung in Richtung Registerzählung aus.
Die Volkszählung 1990 wurde durch die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle umfassend evaluiert. Gestützt darauf formulierte die GPK des Nationalrates einen Bericht und reichte zwei Motionen (95.3556 und 95.3557) ein, die beide 1996 überwiesen wurden. Die Motionen verlangten die Schaffung der Grundlagen, die notwendig sind, damit die Volkszählung 2010 auf der Grundlage von harmonisierten Registern der Gemeinden und Kantone durchgeführt werden kann.
1997 wurde das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung totalrevidiert. Aufgrund der Volkszählung 2000 wurde ein eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister geschaffen. Mit besonderen Massnahmen wurden für die Gemeinden Anreize geschaffen, ihre Register freiwillig zu harmonisieren. Im Juni 2006 wurde vom Parlament das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister verabschiedet. Dieses Registerharmonisierungsgesetz trat am 1. November 2006 in Kraft, mit Ausnahme der Artikel, welche die neue Sozialversicherungsnummer betreffen. Mit diesem Gesetz sollen die Nutzung von Registerdaten für die Statistik vereinfacht und der Datenaustausch erleichtert werden, indem die Einwohnerregister von Gemeinden und Kantonen zwingend harmonisiert, die Anforderungen formuliert und Datennutzung sowie Kommunikation geregelt werden. Wir [PAGE 288] erinnern uns: Die Kantone waren von diesem Gesetz schon damals nicht sonderlich begeistert.
Im Zuge der Modernisierung der öffentlichen Statistik soll auch die Volkszählung den aktuellen Informationsbedürfnissen Rechnung tragen und auf zeitgemässe Methoden der Erhebung umgestellt werden. Den interessierten Kreisen wurden in Erfüllung der Motion Gutzwiller 05.3588 zwei Varianten, nämlich die Variante "Vollerhebungsfragebogen" und die Variante "Stichprobenbefragungen", vorgelegt. Kantone, Gemeinden und der Schweizerische Städteverband bevorzugen eine erneute Vollerhebung, wollen zur Sicherheit aber gleichzeitig eine Stichprobenerhebung durchführen. Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer sprachen sich für eine Stichprobenerhebung aus.
Ihre Kommission hörte die Kantone, eine Delegation der KdK, den Schweizerischen Städteverband und die Wissenschaft, Herrn Professor Brachinger, Leiter des Seminars für Statistik der Universität Freiburg und Präsident der Kommission für die Bundesstatistik, sowie Herrn Professor Zehnder, emeritierter Professor für Informatik an der ETH, an. Wie erwähnt wollen sich die Kantone auch auf Registerzählungen abstützen, das vorgeschlagene System aber nicht bereits 2010 vollständig umsetzen. Sie machen geltend, verschiedene Fragestellungen seien lückenhaft, Schlüsselinformationen müssten weiterhin in Bezug auf alle institutionell und räumlich relevanten Ebenen vorhanden sein. Sie seien auf den Wechsel noch nicht vorbereitet.
Die Variante der Kantone sieht Kosten von 137,1 Millionen Franken vor, also praktisch doppelt so viel wie die Variante des Bundesrates mit 69,2 Millionen Franken. Für den Bund allein würden 30,4 Millionen Franken mehr anfallen. Ein Vergleich zur Volkszählung 2000: Diese kostete 108 Millionen Franken; Bund und Gemeinden mussten ungleich viel mehr für die Erfassung der letzten Daten aufbringen, die kaum mehr fassbar gemacht werden konnten.
Die wissenschaftlichen Experten kamen alle zum Schluss, dass das Konzept des Bundesrates von guter Qualität sei, dass es zeitlich und technisch machbar sei und dass Kosten und Nutzen in einem guten Verhältnis zueinander stünden. Sie vertraten auch alle die Meinung, dass ein optimaler Stichprobenumfang in der Anzahl der vorgeschlagenen Erfassungen gewährleistet sei und dass alle notwendigen Daten in der Registerzählung, zusammen mit der Stichprobe, erfasst würden.
Die Kommission trat nach Erwägung all dieser Umstände ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Sie entspricht der Stossrichtung der im Nachgang zur Volkszählung 1990 vom Parlament geforderten und vom Bundesrat in der Beratung der Vorlage zur Volkszählung 2000 angekündigten methodischen und organisatorischen Neuausrichtung. Das Konzept des Bundesrates ist betreffend Gesamtfehler, Aktualität, Informativität, thematische Breite und Verhältnis von Kosten und Nutzen demjenigen der Vollerhebung klar überlegen. Die Kommission geht zudem davon aus, dass die Schweizer Bevölkerung eine Vollerhebung unter Zwang nicht mehr akzeptieren würde, nachdem sich bereits anlässlich der letzten Vollerhebung eine verstärkte Tendenz zu Falschangaben oder gar Verweigerung gezeigt hat und in vielen Gemeinden die Daten selbstständig von den Behörden ergänzt werden mussten, weil sie die kleinräumigen Verhältnisse kannten.
Die Finanzkommission des Ständerates bestätigt den Eindruck der Staatspolitischen Kommission in ihrem Mitbericht und unterstützt den Wechsel. Die Gemeinden werden aufgefordert, nach innovativen Wegen für die Beschaffung ihrer Mikrodaten zu suchen. Bundesrat Couchepin führte in der Kommission aus, dass die Erfassung der Pendlerzahlen durch die Gemeinden selbst zu viel genaueren Resultaten führen würde als durch eine Vollerhebung des Bundes.
Die Kommission war einstimmig der Meinung, dass die Bundesratsvariante der Kantonsvariante klar vorzuziehen sei. Die Kantone wurden immer wieder in die Arbeiten einbezogen und informiert; sie kannten den vorgesehenen Zeitplan. Die Kommission hat sich überzeugen lassen, dass der Bund ernsthafte Bemühungen zum Einbezug der Kantone unternommen hat, die jedoch oft am fehlenden Willen der Kantone bzw. ihrer statistischen Stellen, einen Dialog zu führen, gescheitert sind. Ich könnte Ihnen eine Liste der Zusammenkünfte vorlegen - neben den vier regelmässigen Zusammenkünften pro Jahr, die mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) stattfinden -, an denen unter Verweigerung der Zusammenarbeit jeweils beschlossen wurde, man wolle jetzt nicht über eine Volkszählung sprechen. Dann fanden auf Stufe Statistik ein Seminar und ein zweitägiger Workshop zur Prüfung der Neukonzeption statt. Zudem wurden regelmässig die genannten Sitzungen durchgeführt. Die Statistiker weigerten sich dann jedoch, an einer zweitägigen Tagung teilzunehmen; diese musste wegen mangelnder Teilnahme abgesagt werden. Dass die Kantone nicht mit einbezogen worden wären, kann demnach nicht geltend gemacht werden.
Das Bundesamt bietet den Kantonen im Hinblick auf die Volkszählung 2010 zudem ein Massnahmenpaket an, damit sie die Registerharmonisierung erfolgreich umsetzen können. Es werden Handbücher vorbereitet und Schulungen in den Gemeinden durchgeführt. Die Einwohnerkontrollstellen werden bei der Einführung der Software unterstützt. Es bestehen bereits eine Hotline und ein Beratungsservice. Ebenfalls wird eine jährliche Qualitätskontrolle der Register mit Unterstützung bei der Fehlerbehebung je nach Resultat der Fehleranalyse geplant. Im Februar 2007 fand ein erstes Treffen des BFS mit den kantonalen Verantwortlichen für die Registerharmonisierung statt, weil sie ja das Gesetz bekanntlich umsetzen müssen. Die Kommission fordert den Bundesrat und das Bundesamt auf, die Kantone und die Gemeinden bei diesem Systemwechsel bestmöglich zu unterstützen.
Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage sowie Zustimmung in der Detailberatung.