Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-03-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-10
Wortprotokoll
Wie Ihnen gesagt wurde, ist eine dreissigjährige Praxis, die inhaltlich nie umstritten war und von niemandem bestritten wurde, durch das Bundesgericht ausser Kraft gesetzt worden, weil, wie es hiess, eine formale gesetzliche Grundlage fehle. Das holen wir jetzt nach. Damit die Lücke, die dazu führt, dass diese Selbstverständlichkeit nicht angewendet werden kann, nicht allzu lang besteht, sind wir froh, dass die Behandlung in den beiden Kammern relativ rasch geht. Es geht um die Sicherheit auf unseren Strassen; von einer Kriminalisierung darf schon deswegen nicht gesprochen werden, weil es hier nicht um eine Strafbestimmung geht - ich werde bei den Einzelanträgen noch darauf zurückkommen -, sondern um die administrative Massnahme eines Führerausweisentzugs im Interesse der potenziellen Opfer.
Es ist von Reziprozität gesprochen worden, man kann es aber viel einfacher sagen: Es ist das Bemühen aller Verkehrsminister von Europa, zu erreichen, dass niemand glaubt, wenn er im Ausland in den Ferien sei, müsse er sich an keine Regeln halten. Darunter gibt es auch viele Schweizer. Wenn Sie im Rhonetal in Richtung Marseille rasen, denken Sie: Hier sind die Autostrassen so breit, dass ich fahren kann wie ein Henker; oder dasselbe denken Sie in Norditalien. Wir wollen nicht, dass die Leute denken, in den Ferien dürften sie alles tun, und wenn es sie erwische, kämen sie schon noch irgendwie zum Hotel, aber zu Hause dürften sie dann ohnehin weiter fahren. Wir wollen das Recht haben, auf europäischer Ebene gleich lange Spiesse anzuwenden. Es schadet auch dem Ansehen unseres Landes, wenn Leute - ich sage jetzt gar nicht unbedingt Schweizer, sondern ich spreche einfach von Leuten, die mit Schweizer Nummernschildern fahren; es sind ja bei uns nicht alle eingebürgert - im Ausland sehr schnell fahren können und hier die entsprechenden Konsequenzen nicht gezogen werden.
Ich ersuche Sie also, auf diese Vorlage einzutreten und in unserem Sinne zu entscheiden, damit die kantonalen Strassenverkehrsämter die bisherige Praxis wiederaufnehmen können.