Amherd Viola · Nationalrat · 2008-03-10
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-10
Wortprotokoll
Bis zum Bundesgerichtsentscheid vom 14. Juni 2007 herrschte in der Schweiz eine rund dreissigjährige Praxis, wonach der Führerausweis entzogen werden konnte, wenn ein Fahrzeugführer im Ausland wegen einer Verkehrsregelverletzung mit einem Fahrverbot belegt worden war. Mit Entscheid vom 14. Juni 2007 hielt das Bundesgericht nun plötzlich fest, dass es für diese Praxis keine gesetzliche Grundlage gebe und dass sie in der Folge nicht mehr angewendet werden dürfe. Der vorliegende Gesetzentwurf will mit der Aufnahme eines neuen Artikels 16cbis im Strassenverkehrsgesetz eine formelle gesetzliche Grundlage für die bis zum letzten Juni angewandte Praxis schaffen.
Die Kommissionsmehrheit begrüsst diese Gesetzesanpassung, weil damit im Interesse der Verkehrssicherheit eine seit Jahrzehnten bewährte Praxis fortgeführt und die grosse Mehrheit der sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmer geschützt werden kann. Der Entzug des Führerausweises zu Warnungszwecken ist ein präventives und erzieherisches Instrument, das im Interesse der Verkehrssicherheit angewendet wird und nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch bei im Ausland begangenen Verkehrsdelikten zur Anwendung gelangen soll. Eine Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie begründet ihren Antrag insbesondere damit, dass die vorgeschlagene Bestimmung Ungerechtigkeiten provoziere, da es an Reziprozität und an einer einheitlichen internationalen Praxis fehle.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.