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Binder Max · Nationalrat · 2008-03-10

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-10

Wortprotokoll

Zuerst Max, dann Moritz! (Heiterkeit)

Die Gesamtvorlage Bahnreform 2 wurde im Nationalrat in der Herbstsession 2005 mit dem deutlichen Resultat von 120 zu 58 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Rat trat also im Grundsatz auf die Vorlage ein, sodass ich auf grundsätzliche Ausführungen zur Notwendigkeit dieser Reform verzichten kann.

Allerdings lege ich Wert darauf, seitens unserer Fraktion zu sagen, dass der Bundesrat die wirklichen Gründe der Rückweisung in der Zusatzbotschaft vom 9. März 2007 eigentlich verschweigt. Er spricht im Wesentlichen nur vom Auftrag des Ständerates, die Vorlage in einzelne Punkte aufzuteilen. Die wahren Gründe sollen aber heute genannt sein: Die SP-Fraktion unterstützte die Rückweisung wegen der Aufteilung des Bahnnetzes in ein Haupt- und ein Ergänzungsnetz; für die SVP-Fraktion war der zwingende Grund für die Rückweisung die auch zum heutigen Zeitpunkt nach wie vor ungelöste Situation der Pensionskasse der SBB. Der Bundesrat geht in der vorliegenden Botschaft mit keinem Wort auf diese beiden Rückweisungsgründe ein. Sie sind allerdings auch nicht Thema dieser Reform. Dennoch würde uns interessieren, wann die vier noch folgenden Bereiche zu erwarten sind. Wir möchten Herrn Bundesrat Leuenberger die Chance geben, auch dazu vielleicht einige Worte zu verlieren.

Die SVP-Fraktion anerkennt aber andererseits, dass wir heute über ein erstes Paket der Bahnreform 2 beraten können. Es geht im Wesentlichen um Themenkreise, die grundsätzlich nicht bestritten sind. Es sind vielleicht auch nicht die absoluten Kernpunkte der Bahnreform 2. Aber vor allem innerhalb der Vorlage 8 gibt es durchaus sensible Bereiche. Es werden hauptsächlich drei Ziele verfolgt: die Verbesserung der Sicherheit, die Gleichbehandlung aller Transportunternehmungen und die Effizienzverbesserung im öffentlichen Verkehr.

Zur Vorlage 8: Hier geht es um die Sicherheit respektive deren Verbesserung. Kernpunkt dieser Vorlage ist - das sah auch die SVP-Fraktion so - die Regelung der Transportpolizei, deren Ausbildung und Kompetenzen. Wir stimmen dem Titel des Gesetzes gemäss dem Antrag der Kommission zu, in dem von "Sicherheitsorganen" die Rede ist. Die Unterteilung in Sicherheitsdienst und Transportpolizei wird dann im Gesetz selber gemacht.

Wir stellen fest, dass wir mit diesem Gesetz in einem äusserst sensiblen und heiklen Bereich tätig sind. Die Fragen in unserer Fraktion lauteten: Sollen die Sicherheitsorgane, also Sicherheitsdienst und Transportpolizei, unter gewissen Bedingungen privatisiert werden können? Wollen wir eine Vollpolizei? Welche Ausbildung soll die Transportpolizei haben? Welches sind die Kompetenzen der Sicherheitsorgane? Wie sind sie ausgerüstet? Ich kann Ihnen sagen: Die SVP-Fraktion ist sich bei diesen Teilen der Fragen nicht ganz einig. Dies trifft vor allem für die Kernpunkte in den Artikeln 2, 3 und 4 zu.

Nicht einig ist man sich vor allem, ob die Transportpolizei unter gewissen Bedingungen privatisiert werden darf, ob diese Polizistinnen und Polizisten - wenn das geschehen würde - eine andere Ausbildung zu absolvieren hätten und ob sich ihr Einsatz dann lediglich auf die Transportunternehmen beschränken würde. Ein Wechsel zu einer Kantonspolizei oder zu einer Stadtpolizei wäre nicht ohne Weiteres möglich. Auf der anderen Seite schlagen der Bundesrat und die Minderheit Allemann vor, dass bei der Ausrüstung auf Schusswaffen zu verzichten sei. Sie schliessen Schusswaffen explizit aus. Aber gerade hier widersprechen sich eigentlich die Anträge der Minderheit Allemann und die Absätze 2 und 3. Einerseits fordert sie eine Vollausbildung, anderseits darf der Einsatz nicht dieser Ausbildung entsprechend gewährt werden.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion wird sich bei den Absätzen 2, 3 und 4 der Kommissionsmehrheit anschliessen. Eine Minderheit unserer Fraktion wird sich aber der Minderheit Allemann anschliessen. Wir werden allerdings bei Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c einstimmig den Minderheitsantrag unterstützen, der die Befugnisse der Transportpolizei komplettiert. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es sich wahrscheinlich für den Ständerat lohnt, bei der Vorlage 8 noch einmal ganz grundsätzlich und tiefgehend über die Bücher zu gehen, um damit letztlich der ganzen Problematik auch gerecht zu werden.

Zur Vorlage 9: Bei dieser Vorlage werden wir bis auf Artikel 34, bei dem es um die Finanzhilfen im Personenbeförderungsgesetz geht, der Mehrheit der Kommission folgen. Das heisst: Die aufbewahrten Videosignale sollen spätestens nach erst hundert Tagen vernichtet werden, und die tägliche [PAGE 183] Arbeitszeit soll im Durchschnitt sieben Stunden betragen. Die bekannte Forderung der links-grünen Seite, zusätzliche Bestimmungen bezüglich Arbeitsrecht, Lohngleichheit und Gleichberechtigung zu verankern, lehnen wir ab.

Für uns ist bei dieser Vorlage der Antrag der Mehrheit bei Artikel 34 Absatz 1bis auf Seite 176 der Fahne entscheidend. Diese Mehrheit ist, wie bei anderer Gelegenheit auch schon, deshalb zustande gekommen, weil die FDP und die CVP die links-grüne Seite teilweise unterstützt haben. Einmal mehr sollen auch hier rückzahlbare Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt oder soll die Rückzahlung sistiert werden. Ich wiederhole es gerne: Ein Spitzenmann im Finanzdepartement hat uns auf die Frage, was das denn für Darlehen seien, geantwortet, das seien dubiose Darlehen. Wir sind nicht für dubiose Darlehen, weil dubios wahrscheinlich heisst: Man weiss ganz genau, dass sie nie zurückbezahlt werden. Sollte der Minderheit Laubacher und letztlich auch dem Bundesrat - er will das nicht, er hat es nicht vorgeschlagen - nicht zugestimmt werden, lehnen wir die Vorlage 9 in der Gesamtabstimmung ab.