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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2000-12-07

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Es gibt zwei Arten von Einwänden, die gegen diesen Artikel 25ter angeführt werden, der übrigens, Herr Speck, im Ständerat gar nicht so deutlich abgelehnt wurde, sondern mit 22 zu 17 Stimmen. Es gibt den Einwand, der prinzipielle Gründe gegen diese vorübergehende Privilegierung der erneuerbaren Energien geltend macht, und es gibt die Einwände, die verfahrenstechnische Gründe in den Vordergrund stellen. Über die grundsätzlichen Vorbehalte haben wir uns bereits ausgiebig unterhalten. Was wir aber sicher nicht behaupten können, ist, dass mit diesem Artikel eine Marktverzerrung entsteht, im Gegenteil. Wenn im Energiebereich überhaupt irgendwann einmal ein Markt geschaffen werden soll, dann müssen wir zuerst gleich lange Spiesse schaffen. Es wird wohl niemand in diesem Saal behaupten, dass die kleinen Kraftwerke, die erneuerbare Energien produzieren, heute über gleich lange Spiesse verfügen wie die grossen.

Herr Leutenegger Hajo hat moniert, dass wir im Gesetz bereits mehrere Unterstützungsmassnahmen für die kleinen Kraftwerke hätten. Ich darf Ihnen versichern, Herr Leutenegger, und das wissen Sie auch, dass es keine Kumulierung von Unterstützungsmassnahmen gibt, sondern dass dies eine der möglichen Unterstützungsmassnahmen ist, die aber nicht mit anderen kombiniert wird.

Es geht in diesem Artikel 25ter, der übrigens in den Übergangsbestimmungen steht und auf zehn Jahre befristet ist, darum, überhaupt erst die Voraussetzungen für einen echten Markt zu schaffen, der dann eben verschiedene Energieproduktionen anbietet.

Im Unterschied zum letzten Mal, als dieser Artikel 25ter in diesem Rat behandelt wurde, haben wir für die Privilegierung der kleinen Kraftwerke eine zusätzliche Schranke eingefügt. Diese zusätzliche Schranke macht meines Erachtens auch Sinn. Wir wollen nämlich nur Anlagen privilegieren, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Sie sollen von einer gebührenfreien Durchleitung während zehn Jahren profitieren können.

Eine deutliche Verbesserung in Bezug auf die Übernahme der Mehrkosten, also auf die verfahrenstechnischen Abläufe, haben wir in diesem Artikel 25ter geschaffen, indem wir jetzt einen Verweis auf Artikel 24 Ziffer 4 machen. Wir haben jetzt für die Verrechnung der Kosten ein Verfahren gewählt, das bereits in beiden Räten akzeptiert wurde und das auch sinnvoll ist.

Ich möchte noch ein Wort zur Bedeutung dieses Artikels in der gesamten Elektrizitätsmarktdebatte anführen. Es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dieser Artikel gehöre nicht in dieses Gesetz, sondern in das Energiegesetz. Ich teile diese Meinung nicht. Es geht hier um eine Marktmassnahme, und deshalb gehört diese Massnahme auch in das Marktgesetz. Es gibt aber noch einen anderen Grund, warum dieser Artikel in dieses Gesetz gehört und warum er vor allem jetzt in dieses Gesetz gehört: Sollten wir das Elektrizitätsmarktgesetz nämlich vor dem Volk verteidigen müssen - und ich gehe davon aus, dass wir diese Gesetz vor dem Volk verteidigen müssen -, dann wird dieser Artikel eines der besten Argumente für die Annahme des Gesetzes sein.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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