Allemann Evi · Nationalrat · 2008-03-10
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-10
Wortprotokoll
Ich spreche vorab zur Vorlage 8 betreffend das Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST). Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr liegt uns sehr am Herzen, denn nur ein sicherer öffentlicher Verkehr ist auch ein attraktiver öffentlicher Verkehr - tagsüber wie auch in der Nacht. Die SP-Fraktion begrüsst denn auch, dass mit dem neuen Gesetz eine stabile rechtliche Grundlage für die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr geschaffen wird, denn heute praktizieren die SBB mit der Securitrans ein Modell ohne gesetzliche Grundlage. Dass dies ausgerechnet in einem derart sensiblen Bereich wie der Sicherheit passiert, ist ebenso unbefriedigend wie die schleichende Tendenz, dass Sicherheitsaufgaben vermehrt und sehr gerne an Private ausgelagert werden. Die Sorge für Sicherheit und Ordnung ist aber eine zentrale Aufgabe des Staates, die im Prinzip nicht ausgelagert werden darf - und wenn doch, dann nur mit einer glasklaren gesetzlichen Regelung und in klar umschriebenen Teilbereichen.
Sicherheit ist Service public; das sahen schon die Gründer des modernen Bundesstaates von 1848 so - und das waren gestandene Liberale. Dass das Gewaltmonopol beim Staat und nicht bei den Privaten liegt, ist ein Prinzip aller moderner Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren des Rechtsstaates. Wer das heute nicht mehr anerkennt, hat sich vom liberalen Staat, der für Ruhe und Ordnung sorgt, verabschiedet und anerkennt nicht einmal mehr den ordoliberalen Nachtwächterstaat. Die Diskussion um die Möglichkeit der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private und darum, wie weit das allenfalls gehen darf, ist denn auch Kern der Debatte um diese Vorlage.
Ich möchte die Diskussion nicht vorwegnehmen; wir werden sie ja zu Artikel 3 sicher noch ausführlich führen. Trotzdem möchte ich aber bereits jetzt im Namen der SP-Fraktion festhalten, dass wir uns der Brisanz und der möglichen Präjudizwirkung für andere Polizeibereiche, welche die Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private mit sich bringt, bewusst sind. Wir bewegen uns bei dieser Frage auf einem äusserst sensiblen Terrain. Wir sind deshalb der Meinung, dass von Auslagerungen gänzlich abzusehen ist, wenn es um hoheitliche Aufgaben geht. Wenn es um Massnahmen im Bereich des Hausrechtes geht, bieten wir Hand zum Kompromiss. Ziel ist es denn auch, die Bahnpolizei oder - wie sie eben neu im Gesetz genannt wird - die Transportpolizei von den beiden übrigen Bereichen, Objektschutz und Baustellensicherheit, abzukoppeln und sie direkt den SBB zu unterstellen. Die Bahnpolizei - oder eben die Transportpolizei - soll als qualifizierte, gut ausgebildete Polizei auftreten. Mit dem Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen schaffen wir eine stabile Grundlage für die Bahnpolizei.
Damit allein ist es jedoch noch nicht getan. Meinen wir es wirklich ernst mit der Sicherheit, sind neben der Bahnpolizei auch der Ausbau der Zugbegleitung und die konsequente Strafverfolgung bei Übergriffen nötig. Gewalt gegen Personal, aber auch gegen andere Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Verkehrs hat in den letzten Jahren leider zugenommen. Deshalb bekommt eine alte Forderung der Transportgewerkschaft SEV neuen Aufwind, nämlich die Doppelbegleitung in den Zügen. Sie ist heute erst im SBB-Fernverkehr in Zügen mit über 400 Personen sowie nach 22 Uhr und beim Zürcher Verkehrsverbund ab 21 Uhr gewährleistet. Trotz teils schockierenden Schlagzeilen ist der öffentliche Verkehr aber nach wie vor das sicherste Transportmittel, und das Reisen im Zug oder im Bus ist meistens sehr angenehm. Trotzdem ist jeder Übergriff einer zu viel. Auf einigen Linien ist das Zugpersonal an gewissen Tagen und zu bestimmten Zeiten stark mit gewaltbereiten, teils alkoholisierten Gruppen konfrontiert. Um solche kritischen Situation erfolgreich zu meistern, braucht es ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, die auch angemessen ausgerüstet sind.
Die Sicherheit im öffentlichen Verkehr wird also langfristig nur dann gewährleistet sein, wenn verschiedene Massnahmen gleichzeitig getroffen werden. Das ist nötig, um die hohe Attraktivität und die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz zu erhalten.
Zum Erlass 9 werden wir punktuell in der Detailberatung Stellung nehmen.