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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2008-03-11

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Im Sinne der Transparenz gebe ich bekannt, dass ich bei einer Generalunternehmung angestellt bin, die auch Grossprojekte realisiert. Ich bin da übrigens für die nachhaltige Entwicklung zuständig, und diese beinhaltet nach unserem Verständnis auch, dass die Nachbarschaft bei den Projekten möglichst gut in die Verfahren integriert wird.

Ich spreche hier aber vor allem als ehemaliger Vertreter der Baubewilligungsbehörde der Region Bern. Ich habe in den letzten sieben Jahren unter anderem als Vertreter der Baubewilligungsbehörde gearbeitet und dabei in der Region Bern Grossbauvorhaben für 2 bis 3 Milliarden Franken beurteilt und bewilligt. Ich kann Ihnen versichern, dass die Anwendung der zahlreichen Vorschriften im Baubewilligungsverfahren bei komplexen Grossbauvorhaben nicht einfach ist. Auch ohne Verbandsbeschwerden fällt es auch einer professionellen Baubewilligungsbehörde schwer, sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden. Man könnte daher im Sinne der Initiantinnen und Initianten sagen, es brauche gar keine Verbandsbeschwerden mehr, diese Verfahren seien auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug. Ich sage Ihnen aber das Gegenteil: Diese Verfahren sind tatsächlich auch ohne Verbandsbeschwerden schon schwierig genug; da spielt es keine Rolle mehr, ob noch ein paar Verbandsbeschwerden dazukommen oder nicht.

Ich gehe noch einen Schritt weiter: Man spricht immer nur von der erschwerenden Wirkung der Verbandsbeschwerden. Das Verbandsbeschwerderecht hat aber auch eine andere Seite. Wenn keine Verbandsbeschwerde eingeht, gibt das der Bewilligungsbehörde auch einen Hinweis. Wenn die Verbände ein Vorhaben geprüft haben und keine Einsprache führen, gibt das der Behörde eben den Hinweis, dass das Bauvorhaben vermutlich die Vorschriften einhält. Ich habe oft an Einspracheverhandlungen den privaten Einsprechern mitgeteilt, dass ja nicht einmal der VCS Einsprache gemacht oder dass dieser seine Einsprache zurückgezogen habe und dass damit das Bauvorhaben dann also vermutlich schon in Ordnung sei. Das hat dann gewirkt und dazu geführt, dass die Privateinsprachen zurückgezogen worden sind. Verbände nehmen die Interessen der Bevölkerung wahr und können damit in den Verfahren eben auch hilfreich sein.

Ich verstehe die Angst der Projektierenden vor den Beschwerden. Beschwerden können zu Verzögerungen und Kosten führen. Nur, meine Damen und Herren und liebe Frau Doris Fiala - sie ist jetzt leider hinausgegangen -: Mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechtes werden Sie die Beschwerden nicht los! Ich habe es noch und noch erlebt - es entspricht dem Regelfall -, dass neben den Verbandsbeschwerden noch Individualbeschwerden geführt werden. Die Verbandsbeschwerden spielen damit bei der Frage der Beschleunigung der Verfahren gar keine Rolle - der Hardturm lässt grüssen.

Bei der Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!" liegt das Problem darin, dass das Initiativkomitee die schweizerische Demokratie nicht begriffen hat. Die Demokratie in der Schweiz besteht nicht aus Abstimmen und Ja- oder Neinsagen zu etwas. Nach der Abstimmung ist nicht fertig mit der Demokratie, nach der Abstimmung gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Das schweizerische System sorgt dafür, dass die Mehrheit nicht überbordet und die Minderheiten geschützt werden. Wir gehören in der Schweiz oft der Mehrheit an, wir gehören aber auch immer wieder verschiedenen Minderheiten an. Die Minderheiten in der Schweiz werden durch ein umfangreiches System von "checks and balances" geschützt. Da wir alle hier drin nicht immer in der Mehrheit sind, nehmen wir alle auch den Schutz der Minderheiten für uns immer wieder in Anspruch.

Sie können schon die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes fordern, aber mit dieser Forderung greifen Sie die Grundfesten der schweizerischen Demokratie an. Daher haben Sie auch keine Chance damit, daher werden Sie auch in der Volksabstimmung keine Chance damit haben. Demokratie heisst nicht nur abstimmen, Demokratie heisst auch Partizipation. Partizipation heisst mitwirken, Partizipation heisst aber auch dem Nachbarn dreinreden.

Wir sind nächste Woche eingeladen, die Baustelle der Migros im Berner Einkaufszentrum Westside anzuschauen. Das war zeitweise die grösste private Baustelle der Schweiz. Ich empfehle Ihnen, an dieser Besichtigung teilzunehmen. Vielleicht wird Ihnen die Bauherrschaft auch erläutern, wie komplex der Prozess dieses Projekts gewesen ist. Ich war auch bei diesem Projekt Vertreter der Baubewilligungsbehörde und habe das sehr vielschichtige Bauvorhaben mit Einkaufszentrum usw. bewilligen dürfen. Insgesamt waren wohl rund fünfzehn verschiedene Verfahren vom Nationalstrassenbau über den Eisenbahnbau bis zum Natur- und Heimatschutzgesetz zu koordinieren und wohl rund zwanzig Fachstellen einzubeziehen. Natürlich gab es auch zwischen hundert und zweihundert Beschwerden, darunter auch eine Verbandsbeschwerde. Die Verbandsbeschwerde wurde im Verfahren vor der zweiten Instanz zurückgezogen. Die Privaten gingen dann noch bis vor Bundesgericht.

Die Nachbarn hatten keine Freude an Westside, sie hatten lieber eine Kuhweide. Das Coop-Verteilzentrum, eine weitere Nachbarin, hatte auch keine Freude am Migros-Bauvorhaben, das nebenan entstehen sollte. Das ist eben in der Schweiz so. Wenn Sie etwas realisieren wollen, dann haben Sie immer einen Nachbarn, der etwas dagegen hat. Wir können aber nicht die Nachbarn abschaffen, und so können wir auch nicht das Verbandsbeschwerderecht abschaffen.

Deswegen empfehlen wir Ihnen, die Initiative abzulehnen. "Höre mer uf chääre", und wenden wir uns wieder wichtigeren Fragen zu.