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Marti Werner · Nationalrat · 2008-03-11

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Es geht hier nicht nur um die Gleichbehandlung der KTU und der SBB, sondern auch um das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Wenn man Darlehen nicht zurückzahlen kann, gibt es die Möglichkeit, dass A-fonds-perdu-Beiträge geleistet werden, dass die Unternehmung zulasten des Bundes saniert wird oder dass man die Abgeltungen erhöht. Ich denke, es kann nicht im [PAGE 204] Sinn der Antragsteller sein, dass man diese Unternehmungen sofort saniert und ihnen das Geld zur Verfügung stellt, statt sie mit bedingt rückzahlbaren Darlehen oder mit einer Sistierung der Rückzahlung noch am Zügel zu führen. Solange bei diesen Unternehmungen noch Aussicht darauf besteht, dass sie in absehbarer Frist die Rückzahlungen doch noch leisten können, ist es doch viel intelligenter, wenn auf diese Art und Weise gehandelt wird, als wenn man ihnen sofort das Geld zur Verfügung stellt.

Das ist kein Bilanztrick, Herr Föhn, in keiner Art und Weise. Wenn Sie davon sprechen, dass dieser Antrag unverständlich sei, muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie den Antrag vermutlich nicht verstanden haben. Es geht bei diesem Antrag darum, mit den Bundesgeldern sorgfältig umzugehen. Statt das Geld direkt, bedingungslos und à fonds perdu zur Verfügung zu stellen, sollen gemäss Mehrheit rückzahlbare in bedingt rückzahlbare Darlehen umgewandelt werden können, oder die Rückzahlung soll sistiert werden können. Die Rückzahlungen sollen dann erfolgen, wenn die Unternehmungen dazu imstande sind. Wenn man mit Bundesgeldern sorgfältig umgehen soll - und das wollen Sie mit Ihrem Antrag ja erreichen -, dann müssen Sie der Mehrheit zustimmen und nicht Ihrer eigenen Minderheit, die mit ihrem Antrag gerade das Gegenteil bewirkt.

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