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Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel diskutieren wir im Prinzip zwei Dinge gleichzeitig: Einerseits geht es um die Ausbildung und anderseits um die Bewaffnung.

Zum ersten Punkt: Im Konzept des Bundesrates wird die Ausbildung generell in Absatz 3 geregelt, wonach der Bundesrat die Ausbildung für die Sicherheitsorgane einschliesslich der Transportpolizei regeln kann. In Absatz 2 macht er eine zusätzliche Bestimmung, wonach das Personal der Transportpolizei amtlich in Pflicht zu nehmen ist. Die Minderheit Allemann teilt nun die Ausbildung an und für sich auf, indem sie eine spezielle Ausbildung für das Personal der Transportpolizei fordert. Ausgehend von der Überlegung, dass die Transportpolizei polizeiliche Aufgaben erfüllt, soll sie eben über die entsprechende Ausbildung verfügen. Die Fraktionssprecher haben darauf aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass das auch das Berufsbild dieser Transportpolizei verändern würde. Die Mehrheit ist aber gleichwohl der Auffassung, dass hier die Anforderungen, welche der Bundesrat stellen kann, genügen sollen.

Zum zweiten umstrittenen Punkt, den Schusswaffen: Hier möchte ich dem Bild von Herrn Binder, wonach ein Polizist ohne Schusswaffe ungefähr das Gleiche sei wie ein Bergsteiger ohne Seil, entgegenhalten, dass es beim Bergsteigen auch primär auf die Ausbildung, auf die persönlichen Fähigkeiten und auf die Erfahrung des Einzelnen und weniger auf das Seil ankommt. Ich denke, dass man das auch analog auf die Polizei übertragen kann. Herr Hochreutener hat aber zu Recht ausgeführt, dass mit dem Antrag der Mehrheit nicht die Transportpolizei mit Schusswaffen ausgerüstet werden soll, sondern dass lediglich die Kompetenz an den Bundesrat delegiert werden soll. In Anbetracht der Tatsache, dass der Bundesrat in seinem eigenen Entwurf die Schusswaffen an und für sich ausgeschlossen hat, kann man davon ausgehen, dass er aufgrund der heutigen Situation - ausser er würde sich in Widerspruch zu seiner bisherigen Meinung setzen - die Transportpolizei nicht mit Schusswaffen ausrüsten wird und demzufolge von seiner Kompetenz nicht Gebrauch machen wird. Damit erweist sich die Frage "Schusswaffen - ja oder nein?" im Moment eher als Streit um des Kaisers Bart.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Mehrheit, auch hier der Fassung zuzustimmen, wonach die Kompetenz für die Ausrüstung beim Bundesrat verbleibt.

Gleichwohl möchte ich zum Schluss noch einen Hinweis in gesetzgeberischer Hinsicht machen: Hier beschliesst das Parlament oder die Mehrheit der Kommission entgegen der Auffassung des Bundesrates, dem Bundesrat in einer doch relativ wichtigen Frage eine Kompetenz zu erteilen, währenddem wir gestern im Detail darüber diskutiert haben, ob nun auf gesetzgeberischer Stufe festzulegen sei, dass man als Fussgänger ausserorts eine Markierung tragen müsse, um für den übrigen Verkehr sichtbar zu sein. Da zeigt sich, dass der Detaillierungsgrad auf Gesetzesstufe nicht unbedingt immer der gleiche ist.