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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-11

Wortprotokoll

Die Minderheit bei Artikel 4 Absatz 2 will, dass das Personal der Transportpolizei gut ausgebildet ist. Das Personal soll über den eidgenössischen Fachausweis gemäss BBT oder ein Zertifikat verfügen. Die Mitarbeitenden der Transportpolizei sollen damit über eine mindestens gleichwertige Ausbildung wie die Kantonspolizisten verfügen. Es ist wichtig, dass auch die Angehörigen der Transportpolizei anerkannte Polizeischulen besuchen und eine anerkannte Berufsausbildung abschliessen können; dies einerseits, um die Qualität der Arbeit und damit die Sicherheit der Reisenden zu garantieren, und anderseits, um sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden der Transportpolizei auch bei anderen Arbeitgebern wie beispielsweise den kantonalen Polizeikorps arbeiten können. Sonst werden sie bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes ungebührlich eingeschränkt und sind dem Transportunternehmen praktisch ausgeliefert, weil sie für andere Polizeikorps eben nur eine ungenügende Berufsausbildung haben.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie darum, bei Artikel 4 Absatz 2 der Minderheit zuzustimmen.