Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2008-03-11
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11
Wortprotokoll
Es geht hier um den wohl umstrittensten Punkt der ganzen Vorlage, nämlich um die Frage, ob polizeiliche Aufgaben an private Unternehmen ausgelagert werden sollen und, wenn ja, welche Aufgaben zwingend von entsprechend ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten übernommen werden müssen. Keine Unterstützung fand in der Kommission der Entwurf des Bundesrates. Man war sich in der Kommission einig, dass Aufgaben in diesem heiklen Bereich nur an Private übertragen werden könnten, wenn deren Sitz in der Schweiz und wenn die entsprechende Firma mehrheitlich in schweizerischem Besitz ist. Unterschiedlich waren die Meinungen in der Frage, welche Aufgaben ausgelagert werden können.
Artikel 3 Absatz 2 ist im Zusammenhang mit Artikel 5 zu lesen; dort werden die Aufgaben des Sicherheitsdienstes und jene der Transportpolizei auseinandergehalten. Aufgaben wie die Abnahme von Gegenständen zur Beweissicherung oder die Überführung von angehaltenen Personen an die nächste Polizei sollen der Transportpolizei vorbehalten bleiben. Es muss sich dabei nach dem Konzept der Minderheit Allemann zu Artikel 4 um ausgebildete Polizistinnen und Polizisten handeln, die amtlich vereidigt sind. Weshalb ist uns das so wichtig? Frau Allemann hat es in ihrem Votum bereits gesagt: Polizeiliche Aufgaben sind Teil des Gewaltmonopols des Staates. Dieses wird in diesen Artikeln angetastet und infrage gestellt. Die angehörten Fachleute waren sich zwar in der Frage uneins, wo genau der hoheitliche Bereich beginnt; sie waren sich aber einig, dass es sich um eine delikate Fragestellung handelt. Wir sind auch dieser Meinung; beim Gewaltmonopol des Staates ist unseres Erachtens grösste Vorsicht geboten.
Deshalb stellt sich hier die Frage, weshalb ausgerechnet in den Fragen, wie Bahnreisende geschützt werden können und wie in Bahnhöfen die Ordnung gewährleistet werden kann, das Gewaltmonopol des Staates angetastet werden soll. Stecken wir in einer besonderen Krise, sind ausserordentliche Massnahmen nötig, oder fehlen die Alternativen? Nein, nichts von dem ist der Fall. Aus Sicht der Transportunternehmen wäre eine private Lösung vielleicht etwas billiger, und für die privaten Sicherheitsfirmen täte sich ein attraktiver Markt auf - doch das reicht uns nicht als Argument, hier das Gewaltmonopol anzutasten.
Die Minderheit I schlägt Ihnen deshalb eine zweistufige Lösung vor. Für Aufgaben wie das Befragen von Personen, Ausweiskontrollen, das Anhalten und Wegweisen von Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, können Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Dies können auch private Firmen sein, wenn sie - wie eingangs erwähnt - den Sitz in der Schweiz haben und mehrheitlich in schweizerischem Besitz sind. Aufgaben allerdings, die im engeren Sinn polizeilich sind - also Aufgaben wie das Abnehmen von Gegenständen zur Beweissicherung und das Zuführen von Personen an eine Polizei -, müssen von einer Transportpolizei erledigt werden. Diese Transportpolizei besteht aus ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten und ist amtlich in die Pflicht zu nehmen; diese Leute leisten also einen Eid.
Was heisst das für die heutige Bahnpolizei Securitrans, an der die SBB eine knappe Mehrheit halten? Sie müsste sich auf die Aufgaben des Sicherheitsdienstes beschränken, und [PAGE 188] für die tatsächlich polizeilichen Aufgaben müssten die SBB enger mit den Kantonspolizeien zusammenarbeiten. Die SP ist überzeugt, dass mit dieser zweistufigen Regelung der Wunsch der Transportunternehmen nach praktikablen Lösungen aufgenommen wird, dass aber gleichzeitig dem Gewaltmonopol des Staates in genügendem Ausmass Rechnung getragen wird.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit I (Allemann) zu unterstützen.