Lexipedia

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Der Gesetzentwurf sieht eine Zweiteilung der Sicherheitsorgane vor: Es gibt einerseits die Transportpolizei, welche weiter gehende Kompetenzen hat, und andererseits den Sicherheitsdienst, der im Rahmen des Hausrechtes agiert. So unterschiedlich die Aufgaben und Anforderungen an die beiden Organe sind, so differenziert muss auch die Ausbildung geregelt werden. Heute absolvieren die Bahnpolizistinnen und Bahnpolizisten eine BBT-zertifizierte Ausbildung und schliessen sie mit der Berufsprüfung zum Polizisten I ab. Sie sind bewaffnet, aber nicht mit einer Schusswaffe.

Was ich vorschlage, ist also nichts anderes als der Status quo. Ich will, dass die Leute, die bei der Transportpolizei arbeiten, weiterhin eine BBT-zertifizierte Ausbildung in einer Polizeischule durchlaufen und dass sie zwar bewaffnet sind, aber nicht mit einer Schusswaffe. Ich will verhindern, dass die Transportpolizistinnen und Transportpolizisten in einer "Schnellbleiche" eine Ausbildung durchlaufen. Es geht mir nicht nur um die Qualität der Ausbildung, sondern auch um die Durchlässigkeit. Denn wenn jemand die Transportpolizei verlassen will, soll er oder sie eine berufliche Zukunft und Perspektive als Polizistin oder Polizist haben, und das nicht nur bei einem einzigen Unternehmen, nämlich bei der Securitrans. Nachdem Sie den Entscheid vorhin so gefällt haben, dass eine Auslagerung in allen Fällen möglich sein wird, ist diese zweistufige Regelung betreffend Ausbildung besonders wichtig.

In Absatz 3, wo es um die Bewaffnung geht, geht es auch um andere Details, unter anderem um die Weiterbildung. Damit hatten wir in der Kommission schon einen Erfolg zu verbuchen. Die Weiterbildung ist also neu auch eingeschlossen. Die Minderheit will im Gesetz nun explizit festhalten, dass Schusswaffen kein Bestandteil der Bewaffnung sein dürfen. Die Transportpolizei wird bewaffnet sein, aber nicht mit Schusswaffen. Sorgen machen uns vor allem die Einsätze in Zügen oder in Bussen, denn dort können Schusswaffen mehr Leid verursachen als verhindern. Der Bundesrat hat in der Kommission denn auch festgehalten, dass er zum heutigen Zeitpunkt keine Schusswaffen zulassen will. Wir haben gestern schon gehört, es sei ein Widerspruch, einerseits die BBT-zertifizierte Ausbildung zu verlangen und andererseits die Schusswaffen auszuschliessen. Es ist kein Widerspruch, es ist der Status quo! Heute machen die Leute auch eine BBT-zertifizierte Ausbildung - die Bahnpolizistinnen und Bahnpolizisten schliessen ihre Ausbildung mit der Berufsprüfung zum Polizisten I ab -, sind aber nicht mit einer Schusswaffe bewaffnet.

Da es mir ja vor allem um den Einsatz von Schusswaffen in Zügen und Bussen geht und nicht um den Einsatz von Schusswaffen in den Bahnhöfen, kann ich mir auch eine sehr pragmatische Umsetzung meines Minderheitsantrages [PAGE 190] vorstellen, wie wir sie heute beispielsweise beim Flugverkehr haben. Da legen die Polizistinnen und Polizisten ihre Waffe ja auch in einen Safe. Die Waffe ist theoretisch greifbar, aber sie ist während des Einsatzes im Flugzeug selber nicht immer auf dem Polizisten oder auf der Polizistin. Eine analoge Regelung könnte ich mir auch für die Züge und für die Busse vorstellen: dass die Schusswaffe beim Eintritt in den Zug oder in den Bus in einen Safe gelegt wird, sodass sie theoretisch greifbar ist. Die gefährlichen Situationen, die wir uns ausmalen, werden so verhindert, und trotzdem ist die Regelung mit dem Selbstverständnis von Polizistinnen oder Polizisten kompatibel.

Ich bitte Sie also, unserem Konzept mit den beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen, wonach die Transportpolizisten - es geht nur um die Transportpolizei und nicht um den Sicherheitsdienst - eine BBT-zertifizierte Ausbildung durchlaufen und ihren Dienst anschliessend zwar bewaffnet, aber nicht mit einer Schusswaffe bewaffnet leisten.