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Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Nach dieser SVP-Polemik möchte ich versuchen, zurück zur Sache zu kommen. Es geht nämlich um einen ganz einfachen Sachverhalt. Diese Bestimmung ist wichtig für die Gleichbehandlung der KTU, der konzessionierten Transportunternehmungen, gegenüber den SBB. Für die SBB nämlich gilt diese Bestimmung. Wenn es so ist, dass wir die KTU - und zwar wenigstens diejenigen, die SBB-Funktionen erfüllen - gleich wie die SBB behandeln, dann braucht es eben genau diese Bestimmung. Es ist nämlich nicht logisch, dass die SBB für die gleiche Situation diese Bestimmung in Anspruch nehmen können, die RhB und die MGB zum Beispiel, die in ihren Regionen auch SBB-Funktionen erfüllen, von einer solchen Bestimmung aber nicht Gebrauch machen können. Die Alternative ist einfach: Es müssen schlicht die Abgeltungsbeträge erhöht werden, und damit ist auch niemandem gedient. Es ist mit Bedacht eine Kann-Formulierung gewählt worden, weil nämlich nicht alle KTU in der gleichen Situation sind und gleich zu behandeln sind wie die SBB.

Genau diese Bestimmung, dieser Artikel zeigt, wie nötig eine wirkliche Bahnreform wäre - eine Bahnreform, die die Frage der Bahnlandschaft wirklich ernsthaft anginge. Es gibt hier dringenden Handlungsbedarf. Es muss auch hier möglich sein, gleiche Situationen auch rechtlich gleich zu behandeln. Weil aber eine derartige Bahnreform nicht von heute auf morgen installiert werden kann, ist es wichtig, wenigstens in diesem einen Punkt die Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Stimmen Sie bitte der Mehrheit zu.