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Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Diese Probleme harren dringend einer Lösung. Es besteht eine grosse Hoffnung in das Haager Übereinkommen. Dieses Haager Übereinkommen ist ein Meilenstein in der Frage der internationalen Adoptionen. Es ist eine gute Regelung, und auch unser Gesetz ist meines Erachtens ein gutes Gesetz. Es ist wichtig, dass das Übereinkommen bald ratifiziert werden kann und die Ratifikation nicht wegen einer Differenz weiter hinausgezögert wird. Tatsächlich gibt es noch eine einzige Differenz zum Ständerat.

Ich erinnere Sie daran, dass der Nationalrat in der Herbstsession mit 123 zu 2 Stimmen - entgegen dem Willen von Bundesrat und Verwaltung - beschlossen hat, für die Tätigkeit von Adoptionsvermittlungsstellen die Bundeskompetenz vorzusehen. Wir haben dies entsprechend in Artikel 2 Absatz 2 Litera f und konsequenterweise in Artikel 269c des ZGB niedergeschrieben.

Der Ständerat ist ebenso grossmehrheitlich dem Bundesrat gefolgt und möchte diese Kompetenz bei den Kantonen belassen. Kurz ein paar Argumente des Ständerates und des Bundesrates: Die Finanzen werden geltend gemacht; es würde den Bund mehr kosten. Es werde übersehen, dass es die Kantone weniger kosten wird. Es wird gesagt, in der Vernehmlassung sei dieses Problem nicht aufgeworfen worden; das Problem stelle sich lediglich in acht Kantonen. Es wird gesagt, die Kantone seien den Adoptionsvermittlungsstellen näher als der Bund. Und schliesslich wird gesagt, es sei auch gesetzestechnisch nicht gut; es genüge, die Sache in Artikel 269c ZGB zu regeln, es sei nicht am Parlament, dem Bundesrat vorzuschreiben, welche Dienststelle zuständig sei.

Die Kommission für Rechtsfragen war für diese Argumente empfänglich, und sie schlägt Ihnen einen Kompromiss vor. Wir beharren auf der Bundeskompetenz, sind aber damit einverstanden, Artikel 2 Absatz 2 Litera f zu streichen und die ganze Sache nur in Artikel 269c ZGB zu regeln. Ein weiteres Entgegenkommen besteht darin, dass wir den Kantonen das Aufsichtsrecht und die Aufsichtspflicht belassen wollen und den Bund lediglich - aber immerhin - die Voraussetzungen für die Bewilligungen festlegen lassen und die Bewilligungserteilung überlassen wollen. Alle Dossiers sollen zentral beim Bund eingehen, damit er eine einheitliche Praxis festlegen kann und damit die Hürden für diese Vermittlungsstellen gleich hoch sind. Die Gründe dafür haben wir bereits in der Herbstsession gehört. Es stimmt zwar, dass es nur in acht Kantonen solche Vermittlungsstellen gibt. Aber aufgrund der Freizügigkeit können diese in der ganzen Schweiz eine Praxis eröffnen.

Bei den internationalen Adoptionen ist die Schweiz - der Bund - Ansprechpartner und nicht 26 verschiedene Kantone. Gibt es ein Problem, dann wird auch die Schweiz - der Bund - angesprochen und eventuell auch angegriffen. Wir können das Ausland nicht vertrösten, indem wir sagen: Das ist nicht unser Problem; das ist ein kantonales Problem. Der Bund trägt schliesslich die Verantwortung und allenfalls auch die Haftung, und deshalb soll er auch die Mittel haben, um diese Verantwortung wahrnehmen zu können. Schliesslich erinnere ich daran, dass schon vor dreissig Jahren eine Expertenkommission die Bundeskompetenz vorgeschlagen hatte.

Ich bin mir bewusst, dass die Formulierung der Kommission für Rechtsfragen vielleicht nicht perfekt ist; namentlich gesetzestechnisch ist sie sicher verbesserungsfähig. Ich bitte Sie trotzdem, dem oppositionslos gefassten Entscheid der Kommission - das Ergebnis lautete 13 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung - zu folgen. Wenn es Probleme mit der Aufspaltung zwischen Bewilligungserteilung und Aufsichtspflicht gibt, glaube ich, dass wir dies gesetzestechnisch im Differenzbereinigungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung noch verbessern können.