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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion ist ganz klar für Eintreten und lehnt die Minderheitsanträge generell ab, ausser natürlich den unsrigen.

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass wir damit ein weiteres Stück internationaler Implikationen annehmen, annehmen müssen, weil wir darauf angewiesen sind, ins Ausland zu reisen, privat oder im Interesse unserer Wirtschaft. Nun müssen wir anerkennen, dass ein Trend hin zur Speicherung von biometrischen Daten in Ausweisschriften feststellbar ist, um diese Schriften vor Missbräuchen und Fälschungen zu schützen.

Konkret gibt es drei Anlässe für diese Gesetzesrevision:

1. Es gibt verbindliche Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, der ICAO.

2. Mit 26 weiteren Ländern nehmen wir am sogenannten "Visa Waiver Program" der USA teil, das den Bürgerinnen und Bürgern der Teilnehmerländer erlaubt, ohne Visum für Kurzaufenthalte, das heisst für drei Monate, in oder durch die USA zu reisen. Zudem verlangen die USA für den Verbleib in diesem Programm, dass die beteiligten Länder biometrische Pässe ausstellen.

3. Wie wir bereits verschiedentlich gehört haben, hat die EU im Dezember 2004 die Grundlagen für die Einführung biometrischer Daten in die Pässe oder Reisedokumente der Mitgliedstaaten der EU bzw. der Schengen-Assoziierungsabkommen erlassen. Deswegen dürfen bereits seit August 2006 innerhalb des Schengen-Raumes nur noch Pässe und Reisedokumente mit elektronisch gespeicherten und lesbaren biometrischen Daten ausgestellt werden.

Ab Juni 2009 müssen neben dem Gesichtsbild auch die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Das ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes. Nach Inkrafttreten des Schengen-Übereinkommens muss die Schweiz unter Vorbehalt der Genehmigung der Übernahme spätestens innerhalb von zwei Jahren auch in diesem Punkt nachziehen. Es ist heute müssig, sich die Frage zu stellen, ob man das bereits bei der Abstimmung über Schengen/Dublin hätte sehen und zum Thema des damaligen Abstimmungskampfes machen müssen oder können. Die Situation ist nun so, wie sie eben ist. Um einerseits die von den USA gesetzte Frist zu wahren und andererseits Erfahrungen auf dem Gebiet der Biometrie zu sammeln, werden bereits seit September 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes biometrische Pässe ausgestellt.

Zentral ist im Erlass, über den wir heute zu beraten und zu entscheiden haben, die Revision von Artikel 2 des Ausweisgesetzes, welcher den Inhalt des biometrischen Ausweises festhält und nebst der elektronischen Speicherung der bisherigen Daten auch jene des Gesichtsbildes und der Fingerabdrücke auf einem Chip ermöglicht. Auch wir haben die Güter- und Interessenabwägung mit dem Datenschutz gemacht und sind - auch nach Anhörung des Eidgenössischen Beauftragten für Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit - zum Schluss gekommen, dass wir dem Gesetz zustimmen und alle Minderheitsanträge ablehnen werden.

Einen Schönheitsfehler weist die Fassung der Kommissionsmehrheit unseres Erachtens in der Gebührenfrage auf, indem hier eigentlich eine verordnungswürdige Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden soll. Wir haben bei Artikel 9 deshalb einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt, werden das Gesetz aber selbstverständlich auch bei Scheitern dieses Antrages am Schluss gutheissen. [PAGE 221]

In diesem Sinne bitten wir Sie, auf dieses Geschäft einzutreten.

Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-03-12 | Lexipedia | Lexipedia