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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission beantragt, in Absatz 3 statt "andere Stellen" die Formulierung "andere geeignete Stellen" zu verwenden. Es wird mit dieser Bestimmung hervorgehoben, dass der Bundesrat z. B. Fluggesellschaften Zugriff auf Fingerabdrücke gewähren kann. Diese Möglichkeit besteht nach dieser Gesetzesbestimmung. Der Bundesrat wird aber sorgfältig abwägen, wem allenfalls Zugriffsrechte gewährt werden und ob diese tatsächlich notwendig sind, um die Aufgaben zu erfüllen. Dieses Zugriffsrecht wird sehr restriktiv und zurückhaltend vergeben werden; der Bundesrat wird eine Praxis dazu entwickeln. Die Delegation an Transportunternehmen und an Flughafenbetreiber macht aber Sinn. Diese müssen in vielen Fällen die Identität von Personen überprüfen können.

Zum Begriff "geeignete Stellen": Damit sind wir einverstanden. Was dann "geeignete Stellen" sind, wird sich in der Praxis entwickeln. Wir werden in der Praxis dazu Leitlinien entwickeln können.

Mit dem Antrag der Mehrheit kann ich mich einverstanden erklären.