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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2008-03-12

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die freisinnig-demokratische Fraktion dankt dem Bundesrat für den ausführlichen und fundierten Bericht zur Corporate Governance. Der Bericht enthält wichtige Grundlagen für die Beurteilung der Auslagerung der Bundesaufgaben. Wir sind erfreut, dass sich der Bundesrat nicht nur auf theoretische Ausführungen zu Fragen der Corporate Governance und der Eignerstrategie des Bundes beschränkt hat. Vielmehr hat der Bundesrat mit den Leitsätzen ein praxistaugliches Instrument bereitgestellt, um künftige Auslagerungen von Bundesaufgaben möglichst einheitlich zu handhaben. Die Leitsätze sind grösstenteils konkret abgefasst, sodass sie auch in der Praxis bestehen sollten. Wir werden den Bundesrat an der Einhaltung dieser Leitsätze messen.

Erfreulich ist, dass in Leitsatz 9 auch die Vertretung des Bundes in Verwaltungs- und Institutsräten geregelt wird und damit auch die oft damit verbundenen Interessenkonflikte geregelt werden. Entweder nimmt eine instruierbare Vertretung, gestützt auf Artikel 762 des Obligationenrechts, in einem Verwaltungsrat Einsitz, dann ist das in der Regel auch in den Statuten festgehalten, oder der Vertreter oder die Vertreterin ist in einem Angestelltenverhältnis beim Bund und dadurch im sogenannten doppelten Pflichtnexus. Sie sind dann nämlich den Bundesinteressen und jenen der verselbstständigten Einheit verpflichtet, was nicht immer ganz einfach ist. Die Instruktion hat dann in geeigneter Form, je nach Gesellschaft oder Institut, zu erfolgen, sei es durch direkte Vertretung oder durch Mandatierung einer Drittperson. Vertretungen sollen nur dort mit instruierbaren Personen wahrgenommen werden, wo dies unbedingt notwendig ist. Damit ist die Zahl dieser Fälle so klein wie möglich zu halten.

Die Leitsätze 10 bis 12 sehen vor, dass in verselbstständigten Einheiten nach Privatrecht gehaftet wird. Damit ist eine Staatshaftung nach Verantwortlichkeitsgesetz bei selbstständigen Anstalten und Unternehmen des Bundes weitgehend ausgeschlossen. Wir begrüssen diese Haltung des Bundesrates und fordern, dass er diese Haltung bei den entsprechenden Organisationserlassen konsequent durchsetzt. Der Staat soll nicht seine schützende Hand über verselbstständigte Unternehmen halten.

Eine Bemerkung zum Leitsatz 26: Dieser sieht vor, dass die Finanzierung der Anstalten über Preise, Gebühren und dergleichen aufgabenspezifisch per Organisationserlass festgesetzt wird. Wir fordern den Bundesrat auf, grundsätzlich eine kostendeckende Einnahmenstruktur vorzusehen. Ausgelagert werden ja in den allermeisten Fällen Dienstleistungen, die nicht in den Kernbereich staatlicher Tätigkeit fallen, also sollen sie auch nicht vom Steuerzahler berappt werden. Steuersubventionen für Anstalten sollen die absolute Ausnahme sein.

Erlauben Sie mir im Zusammenhang mit diesem Corporate-Governance-Bericht auch einige Worte zur Swisscom. Im Namen der FDP-Fraktion verlange ich, dass der Bundesrat einen klaren Zeitplan für den Verkauf der Mehrheit an der Swisscom vorlegt. Die Swisscom braucht den Staat als Aktionär nicht mehr. Es ist nicht Aufgabe des Staates, ein florierendes Telekommunikationsunternehmen zu betreiben. Dieses Geld kann anderweitig besser verwendet werden, beispielsweise in Bildung und Forschung. Der Bundesrat soll endlich bekennen, wann er die staatlichen Fesseln der Swisscom lösen will.

Nun zu den Postulaten der Kommission: Wenn Bundesvertreter in Verwaltungsräten mit Instruktionen stimmen, ist dies aus rechtlicher Sicht problematisch. Insbesondere kann eine Instruktion der Treuepflicht widersprechen, welche Verwaltungsräte ihrer Gesellschaft gegenüber haben. Eine vertiefte Abklärung dieser Problematik ist deshalb wünschenswert. Auch der Prüfung der weiteren Fragen betreffend Geschlechter- und Sprachenvertretungen sowie Personal steht die FDP-Fraktion nicht entgegen.

Zusammenfassend bittet Sie die FDP-Fraktion, den bundesrätlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Kommissionspostulate anzunehmen