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Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Das meiste ist eigentlich schon gesagt worden. Insgesamt resultiert eine gute Beurteilung dieses Berichtes des Bundesrates, der einerseits ein sinnvolles Instrument ist, um Transparenz im Verhältnis des Bundes zu den verschiedenen verselbstständigten Einheiten zu schaffen, und in dem mit den 28 Leitsätzen andererseits auch die Grundsätze der Steuerung dieser Einheiten skizziert werden. Das ist positiv und bereits allgemein gewürdigt worden. Insofern haben wir diesen Bericht begrüsst und ihn auch entsprechend behandelt.

Ich möchte aber ein paar Hinweise auf die Schwachstellen machen, die nach wie vor bestehen und an denen weitergearbeitet werden muss - das ist das Entscheidende. Dieser Bericht ist ein guter Anfang. Aber es war in den Diskussionen immer allen Beteiligten klar, dass dieser Bericht und auch die Leitsätze selber noch nicht in jeder Hinsicht ausgereift sind, dass entsprechende Lücken bestehen. Urs Hofmann hat in seinem Votum ja bereits auf die Problematik der Rechtsform hingewiesen, die aus unserer Sicht in diesem Bericht nicht befriedigend gelöst ist. Ich will aber nicht weiter darauf eingehen; Herr Hofmann hat das bereits gemacht.

Ein zweiter Aspekt, der im Bericht auffällt: Wir sind der Meinung, der Bundesrat habe bei der Niederschrift dieses Berichtes zu sehr die Rolle des Bundes als Eigner gesehen. Deshalb spielen z. B. finanzrechtliche Aspekte oder auch finanzielle Interessen des Bundes logischerweise eine wichtige Rolle. Es ist richtig, dass sich der Bundesrat die Frage stellt, wie die verselbstständigten Einheiten zweckmässig und effizient gesteuert werden können. Deshalb gibt es auch diese Leitsätze im Sinne einer Corporate Governance. Aber [PAGE 243] eine zentrale Fragestellung fehlt unseres Erachtens: Der Bund hat aufgrund der Verfassung und der Gesetze in erster Linie Aufgaben zu erfüllen, die in seine Zuständigkeit - sprich: in seine Kompetenz - fallen, das heisst, der Bund ist Kompetenzträger. Deshalb muss, wenn es um die Auslagerung geht, die zentrale Frage lauten: Kann und wie kann der Bund die Erfüllung seiner Aufgaben gewährleisten, wenn er den Vollzug an selbstständige Einheiten auslagert? Die Frage muss nicht umgekehrt gestellt werden. Diese zentrale Frage ist unseres Erachtens in diesem Bericht zu wenig reflektiert worden. Es geht nicht nur um Corporate Governance, sondern es geht auch um Public Governance, also um die spezifische Rolle der öffentlichen Hand in diesem Zusammenhang.

Man kann es auch anders sagen: Die Frage des politischen Primats, der Oberaufsicht, ist in diesem Bericht etwas zu wenig ausdifferenziert worden, und damit - das steht in einem Zusammenhang - auch die Rolle des Parlamentes bei diesem ganzen Fragenkomplex.

Fazit: Der Bericht ist unbestrittenermassen eine wertvolle Grundlage, aber wir sind uns bewusst, dass es nun darum geht, diese Fragen weiterzuentwickeln. Auch die Verwaltung hat übrigens in den Diskussionen mit der Kommission klar signalisiert, dass sie sich bewusst ist, dass vieles jetzt weiterentwickelt werden muss. Deshalb ist die Arbeit mit diesen 28 Leitsätzen auf keinen Fall abgeschlossen.

Nun noch ein kurzes Wort zu den vorliegenden Postulaten: Wir unterstützen sie, wie dies der Bundesrat im Wesentlichen ja auch tut. Ich möchte nur noch auf ein Postulat besonders hinweisen, nämlich jenes betreffend die Anforderungsprofile, betreffend eine angemessene Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen in Verwaltungs- und Institutsräten. Hier ist der Leitsatz des Bundesrates ganz klar unvollständig, und es besteht die Gefahr - das geht durch den ganzen Bericht hindurch -, dass nur das fachliche und betriebliche Wissen berücksichtigt wird, und das reicht eben gerade dann nicht, wenn es darum geht, über die Auslagerung von Aufgaben an verselbstständigte Einheiten letztlich die Wahrnehmung der Bundesaufgaben sicherzustellen.

Deshalb kritisieren wir die etwas zu technokratische Sichtweise. Wir sind einverstanden mit dem Bundesrat, dass das fachliche und betriebliche Wissen für einen Verwaltungsrat eines solchen Institutes wichtig ist, aber das entbindet uns nicht von der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auch in Bezug auf die Geschlechter und auf die regionale bzw. sprachregionale Vertretung gewisse Kriterien erfüllt sind. Das steht überhaupt nicht im Widerspruch zur Frage des betrieblichen und fachlichen Wissens.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass wir diese Postulate unterstützen, denn der Bundesrat - das geht aus seinen Stellungnahmen hervor - ist zwar mit den Postulaten einverstanden, aber nicht sehr bereitwillig.

Daguet André · Nationalrat · 2008-03-12 | Lexipedia | Lexipedia