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Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Mit den drei parlamentarischen Initiativen wird verlangt, das Steuerharmonisierungsgesetz sei so zu ändern, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem basellandschaftlichen Modell einzuführen. Seit acht Jahren oder noch länger diskutiert unser Parlament diese Frage. Seit ihrer Einreichung haben auch die drei vorliegenden Initiativen mittlerweile ein beachtliches Alter erreicht. Im Laufe der Zeit sind sie von der WAK-SR zweimal abgelehnt worden, vom Ständerat am 4. Dezember 2007 mit 22 zu 15 Stimmen ebenfalls, wogegen sie von der WAK-NR dreimal unterstützt worden sind. Der Nationalrat hat ihnen am 25. September 2007 mit einem Stimmenverhältnis von 3 zu 2 zugestimmt. So viel zur etwas abenteuerlichen Geschichte.

Ihre Kommission hat sich am 21. Januar 2008 zum dritten Mal mit den Initiativen befasst. Anlässlich dieser Beratung wurde ein Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion abgelehnt. Mit der Motion sollte verlangt werden, dass die Behandlung des Geschäfts sistiert werde, bis der Bundesrat einen ausführlichen Bericht über die Situation in der Wohneigentumsförderung vorgelegt habe. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass genügend Studien und Entscheidgrundlagen vorhanden seien, um über die Initiativen beschliessen zu können; sie hat deshalb die Einreichung einer Motion abgelehnt.

Alle drei Initiativen sehen die fakultative Möglichkeit der Einführung des steuerprivilegierten Bausparens vor. Die Kommission hat sich deshalb auch mit der Frage einer allfälligen Disharmonisierung auseinandergesetzt, wie dies der Ständerat auch gemacht hat. Dabei wurde im Ständerat auf Artikel 129 der Bundesverfassung hingewiesen, der in Absatz 2 unmissverständlich festhält: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Weiter wurde erklärt, dass das Bausparen in das Kapitel der Steuerfreibeträge gehöre.

Ziel des Bausparens ist es, die in unserem Land ausserordentlich tiefe Wohneigentumsquote zu erhöhen. Es geht darum, Mieterinnen und Mietern den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen. Wer schon Wohneigentum besitzt, kann vom Bausparen nicht profitieren. In der Kommission wurde auch dargelegt, dass im Kanton Basel-Landschaft nicht die Reichen von dieser Massnahme profitieren. 60 Prozent der Nutzer haben ein Jahreseinkommen von unter 80 000 Franken.

Dem Argument, das Bausparen helfe nicht und sei nicht zielführend, wurde von der Kommissionsmehrheit wie folgt begegnet: Laut denjenigen, die es am besten wissen müssen, nämlich laut den Leuten aus dem Kanton Basel-Landschaft, wie beispielsweise dem ehemaligen Finanzdirektor und alt Ständerat Fünfschilling und den Exponenten der kantonalen Verwaltung, die schon entsprechende Zahlen publiziert haben, fallen die Ergebnisse immer wieder positiv aus. Diejenigen, die es aufgrund ihrer bereits 15-jährigen Erfahrung wissen müssen, stehen hinter dem Bausparen, und daher ist es erstaunlich, dass man behauptet, das Bausparen sei nicht zielführend. Die Kommissionsminderheit hat betont, dass es für die effektive Förderung des Wohneigentums wirksamere Instrumente gebe als diese Bausparabzüge. Es wurde auch angezweifelt, dass vor allem die jungen Familien davon profitieren würden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, allen drei parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.

Müller Philipp · Nationalrat · 2008-03-12 | Lexipedia | Lexipedia