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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-13

Wortprotokoll

Die Idee dieser Vorlage war es, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird - ein Zustand, der dreissig Jahre lang völlig unbestritten und unbeanstandet Geltung hatte. Während dreissig Jahren konnten die kantonalen Strassenverkehrsämter diese Praxis des Führerausweisentzugs, insbesondere bei Rasern, praktizieren. Nun ist durch einen Bundesgerichtsentscheid eine Lücke entstanden. Die Lücke bedeutet, dass heute, solange dieses Gesetz nicht in Kraft ist, dieser Entzug bei Rasern nicht erfolgen kann. Darum haben Sie sich dazu entschlossen, das nun in einer Session in beiden Räten durchzuziehen, und ich möchte Ihnen dafür danken.

Nun ist überraschend während der letzten Debatte ein Antrag angenommen worden. Es ist durchaus eine interessante Idee, das will ich gar nicht abstreiten; aber sie bedeutet eine Abweichung von der bisherigen Praxis. Sie haben das damit "draufgeladen". Nun besteht die Gefahr, dass wegen dieser Differenz mit dem Ständerat das dringend nötige Gesetz nicht umgehend in Kraft treten kann, sondern dass seine Behandlung auf die nächste Session verschoben werden muss. Nur schon aus diesem formellen Grund ersuche ich Sie, dem Ständerat, dem Bundesrat und damit der Minderheit zu folgen.

Hinzu kommt aber auch ein inhaltlicher Grund: Wenn im Ausland ein Raser erwischt wird, dann wird er als ein Ersttäter behandelt. Da wird rasch entschieden, da werden nicht die Akten aus seinem Wohnsitzland beigezogen. Dann dauert der Führerausweisentzug einen Monat oder zwei Monate, je nach Geschwindigkeitsübertretung. Aber wenn wir nachher hier in der Schweiz, im Wohnsitzland, sehen, dass das ein Wiederholungstäter ist, der das bei uns schon x-mal gemacht hat, dann müssen wir die Möglichkeit einer gerechten Sanktion haben, nämlich den Ausweis für sechs oder zwölf Monate zu entziehen. Erst hier sehen wir die ganze Wahrheit. Daran erkennt man das Ungenügen dieser Bestimmung, an der jetzt eine Mehrheit der Kommission festhalten will. Ich sage es nochmals: In seiner Intention ist der Antrag sicher gut gemeint, aber faktisch heisst das, dass uns die Hände gegenüber Rasern, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, gebunden sind.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, von dieser Differenzierung abzusehen. Das führt sonst zu einer Verzögerung einer Gesetzgebung, die dringend notwendig wäre.