Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Es gehört zu den Aufgaben des Parlamentes, über die Aufsicht den Vollzug der Gesetze zu gewährleisten. Das ist bei der Komplexität des Krankenversicherungsgesetzes mit den diversen Kompetenzdelegationen wahrlich keine einfache und eine wenig geklärte Sache.
Artikel 13 Absatz 2a des KVG verpflichtet die Versicherer, die Mittel der sozialen Krankenversicherung ausschliesslich zum Zweck dieser Versicherung zu verwenden. Das Gesetz verbietet es den Krankenversicherern, über Organisationen oder Verbände wie z. B. den erwähnten Branchenverband Santésuisse Tätigkeiten zu finanzieren, die keinen direkten Bezug zur Gesetzesausführung haben. Die Verwendung von Krankenkassenprämien für Propagandazwecke in Abstimmungskämpfen ist eine Verletzung der Zweckbindung der Prämiengelder. Trotzdem und trotz der Aufsichtspflicht des Bundes ist es geschehen: Die Versicherer richteten vor der Abstimmung über die Einheitskasse zur Vertretung der Kasseninteressen über Santésuisse einen Propagandafonds ein und führten damit eine Kampagne in Millionenhöhe. Damit wurde das Gesetz umgangen.
Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz zeigt, dass eine Finanzierung von Abstimmungsaktivitäten Dritter - wie z. B. des Forums "Gesundheit Schweiz" - direkt mit Prämiengeldern oder via den Kassenverband Santésuisse unzulässig wäre. Der Bundesrat hat den Versicherern geschrieben. Das ist gut, aber das genügt nicht. Wir müssen politisch verhindern, dass das Gesetz erneut umgangen wird.
Vor ein paar Tagen lud dieses Forum "Gesundheit Schweiz" zu einer sogenannten Informationsveranstaltung im Hinblick auf die Abstimmung vom 1. Juni dieses Jahres ein. Letzten Monat versprach der Bundesrat erneut, einen Brief zu schreiben. Wir meinen, dass es einer Scheinerfüllung der Aufgabe einer Aufsicht gleicht, wenn sie sich aufs Briefeschreiben reduziert - und dies erst noch auf Druck des Parlamentes. Mediale Versprechen, es gehe kein einziger Rappen aus der obligatorischen Krankenversicherung in die Kampagne zur Volksabstimmung vom 1. Juni, könnten - so ist zu befürchten - ein leeres Versprechen sein, denn die vom Bundesrat schon länger angekündigte Arbeitsgruppe war letzte Woche noch immer nicht gegründet. Fest steht, dass das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom Juni 2007 die Aufsichtspflicht bestätigt. Aber es harzt, und darum müssen wir handeln.
Am 1. Juni stimmen wir nicht nur über einen Verfassungsartikel zum Gesundheitswesen, sondern auch über die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" ab. Halten wir die Linie unseres eigenen Gegenvorschlages. Schaffen wir die notwendige Basis, damit der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes endlich in seiner Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Was ist in Bezug auf das Gesundheitswesen der Zusammenhang zwischen Volkssouveränität und Behördenpropaganda? Die Kassen erfüllen indirekt einen öffentlichen Auftrag. Deshalb haben sie sich neutral zu verhalten, genau so, wie wir es als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" bestimmt haben. Ich sage Ihnen: Mancher Bürger würde es nicht verstehen, wenn sich das Parlament jetzt mit uneingelösten Versprechen abspeisen liesse.
Ich beantrage Ihnen im Namen einer starken Minderheit: Geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge, und sorgen Sie für die nötige Aufsicht und Transparenz.