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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17

Wortprotokoll

Bis vor Kurzem hat sich der Bundesrat mit diesem konkreten Geschäft nicht befasst. Die vorgesehene Umnutzung eines kurzen Teils einer Standspur im Anschlussbereich ist eine technische Massnahme und gehört in den Kompetenzbereich des Bundesamtes für Strassen. Die Zuständigkeit des Amtes würde da ihre Grenze finden, wo die Massnahme neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit eine verkehrspolitisch bedeutende Kapazitätssteigerung einer ganzen Autobahnteilstrecke mit sich bringen würde. Im konkreten Fall von Morges ist die Einrichtung einer Standstreifenbenützung in beiden Richtungen zwischen dem Anschluss Morges Est und der Verzweigung Ecublens auf einer Länge von rund vier Kilometern vorgesehen. Die Einrichtung ist temporär.