Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst vorausschicken, dass diese beiden Anträge separat gemeint sind, das heisst, dass darüber nicht als Alternativen abgestimmt werden sollte. Beim Antrag der Minderheit I geht es um den Beitragssatz bzw. die Beiträge, die die Selbstständigerwerbenden zu bezahlen haben. Ich möchte an der degressiven Beitragsskala, wie sie für die Selbstständigerwerbenden heute besteht, gar nichts ändern; das ist dann Gegenstand des Antrages der Minderheit II (Goll).
Die Selbstständigerwerbenden sind bei den Beiträgen an die AHV privilegiert. Sie bezahlen Beiträge von nur 7,8 Prozent. Dieser Rabatt von 0,6 Prozent ist in diesem Ausmass nicht gerechtfertigt. Beide Kategorien, Selbstständige und Arbeitnehmer, die unselbstständig sind, haben nämlich bei der AHV die gleichen Leistungen und sollten deshalb auch äquivalent an diese Leistungen beitragen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Beitragssatz für Selbstständigerwerbende auf 8,1 Prozent festzulegen. Dieser Beitragssatz von 8,1 Prozent leitet sich aus dem Umstand ab, dass bei den Arbeitnehmern die Prämie auf dem Bruttolohn, also dem Lohn nach vorgängigem Abzug der Arbeitgeberbeiträge, berechnet wird, bei den Selbstständigerwerbenden jedoch auf dem steuerbaren Erwerbseinkommen. Weil für die Selbstständigerwerbenden kein Arbeitgeberbeitrag vorgängig abgezogen wird, eignet sich der Satz von 8,1 Prozent, wenn man beide Erwerbskategorien gleich behandeln will. Dieser Antrag ist ein Gebot der Gerechtigkeit, er führt auch zu kleinen Mehreinnahmen.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung. Es geht hier ums Prinzip: Wenn beide Kategorien die gleichen Leistungen beziehen, sollen auch beide Kategorien dieselben Beiträge bezahlen, und mit diesem Beitragssatz von 8,1 Prozent ist die Gleichstellung verwirklicht.