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Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Die Anträge der Minderheiten I (Rechsteiner-Basel) und II (Goll) sind wichtig im Hinblick auf die Ausgewogenheit der Vorlage. Wir werden, davon ist wohl auszugehen, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre anheben. Die Einsparung, die daraus für die AHV resultiert - Sie haben es schon mehrfach gehört -, beträgt 620 Millionen Franken.

Es ist in diesem Zusammenhang mehr als gerechtfertigt, dass bei der Beratung der Vorlage diskutiert wurde, wo noch andere Einsparungen möglich sind. Es wurde ein Vorschlag aufgenommen, der schon bei der Beratung der letzten Auflage der 11. AHV-Revision eingebracht worden war. Damals wurde dieser Vorschlag im Parlament abgelehnt. Heute lässt sich nicht mehr rechtfertigen, dass der Beitragssatz bei Selbstständigerwerbenden tiefer sein soll als bei Unselbstständigerwerbenden. In der Kommission wurde argumentiert, es gebe Ungerechtigkeiten bei der Bemessungsgrundlage für die Beiträge. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass ein Beitragssatz von 8,1 Prozent als gerechtfertigt zu betrachten ist. Mit der Unterstützung der Minderheit II beseitigen Sie zudem eine weitere Ungleichbehandlung von Selbstständigerwerbenden, nämlich die degressive Beitragsskala.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Anträge der Minderheiten I (Rechsteiner-Basel) und II (Goll) anzunehmen. Gemäss Berechnungen der Verwaltung bringen diese beiden Minderheitsanträge eine Einsparung von 70 Millionen Franken. Im Vergleich zu dem, was die Frauen mit der Erhöhung des Rentenalters beitragen, ist das ein kleiner Beitrag.