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Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Wenn wir den Minderheiten I und II zustimmen, dann aus Gründen der Fairness und der Gerechtigkeit. Es ist richtig, dass Arbeitgeber kein Dreisäulensystem haben. Aber dennoch: In der AHV sind sie auch versichert. Es geht also um die Gleichbehandlung. Wer gleiche Leistungen bezieht, hat auch gleiche Beiträge zu leisten. Insofern wäre es eigentlich auch nur konsequent gewesen, wenn man die 8,4 Prozent aufrechterhalten hätte.

Das Argument der administrativen Kosten stammt wirklich aus dem letzten Jahrhundert. Auch wenn man es noch so oft wiederholt, es wird damit nicht wahrer. Wenn heute ein Unternehmen seine Lohnkosten zusammenstellt, dann gehören die Kosten für die Lohnbuchhaltung, für die Lohnadministrierung, dazu. Das Unternehmen überlegt sich, wie viel Geld es im Unternehmen für Lohnausgaben einsetzen möchte. Es unterscheidet nicht, ob etwas eine administrative Leistung ist oder nicht. Dieses Argument ist längstens überholt.

Nur noch eine kurze Bemerkung zu Herrn Ruey: Die um 0,3 Prozent höheren Beiträge für die AHV bekommen die Kleinunternehmer zurück, indem sie mehr Rente bekommen. Wenn dies ein Argument zur Erhaltung der Kleinunternehmen ist, dann denke ich: Diejenigen, die das brauchen, sind längstens bankrott. Das ist ein Argument, das wenig trägt. Man sollte auf solche Spielereien schlichtweg verzichten.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den Minderheiten I (Rechsteiner-Basel) und II (Goll) zuzustimmen.