Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17
Wortprotokoll
Nach der Technischen Verordnung über Abfälle besteht neu die Möglichkeit, den natürlichen Untergrund einer geplanten Deponie durch künstliche dichte Schichten zu ergänzen. Damit wird das Grundwasser besser geschützt und der Bau von Deponien an zusätzlichen Standorten möglich. Zu dieser Änderung wurden die Kantone und die betroffenen Kreise angehört. So weit, so gut. Aber nach der Anhörung und der Bereinigung der Änderung wurde noch eine formale Anpassung des Verordnungstextes vorgenommen. Bei solchen formalen Änderungen wird in aller Regel auf eine erneute Anhörung verzichtet. Die neue Formulierung besagt, dass Deponien nicht im Gewässerschutzbereich gebaut werden dürfen. Das Motiv war ein rein juristisches: Der explizite Verweis auf das Gewässerschutzrecht sollte materielle Kohärenz schaffen. Allerdings hatte diese formale Änderung Folgen: Bei der Planung von Deponien wird im konkreten Einzelfall nicht mehr vor Ort geprüft, ob sich der Standort über nutzbarem oder genutztem Grundwasser befindet; es wird jetzt auf der Basis von Gewässerschutzkarten entschieden. Das Problem ist, dass diese Karten typischerweise im Massstab 1:25 000 und damit sehr generalisierend angefertigt sind. Man sieht also nicht genau, ob sich die geplante Deponie tatsächlich über Grundwasser befände. Das führt dazu, dass Standorte, an denen der Bau einer Deponie eigentlich problemlos möglich wäre, nicht mehr erfasst werden. Die formale Änderung war also, wie alles, was in der Verwaltung gemacht wird, gut gemeint, aber sie war ein Fehler. Damit man sich bei der Planung von Deponien in Zukunft wieder auf Abklärungen vor Ort stützen kann, plant das Bafu die Rückkehr zur alten Formulierung. Die Anpassung wird bei der nächsten Änderung abfallrechtlicher Regelungen erfolgen, d. h. im Sommer dieses Jahres.