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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18

Wortprotokoll

Vielleicht nochmals, zur Zusammenfassung: Das Konzept der Mehrheit orientiert sich am Entwurf des Bundesrates und verfeinert die bestehenden Vorbezugs- und Aufschubsmodelle, die allerdings in jedem Fall den vollen versicherungstechnischen Kürzungssatz vorsehen und für den Aufschub entsprechende versicherungstechnische Verbesserungen bringen. Das Konzept der Minderheiten - und da gehen alle Minderheiten in die gleiche Richtung - begünstigt den Vorbezug für kleinere und mittlere Einkommen durch kleinere Kürzungssätze als versicherungstechnisch notwendig. Das heisst, je nach Ausgestaltung entstehen grosse oder weniger grosse Mehrausgaben in der AHV: Beim Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) sind es 1,4 Milliarden Franken, und dann geht es runter bis auf 400 Millionen Franken gemäss Antrag Weibel. Diese Mehrausgaben sind geschätzt; man geht davon aus, dass ein gewisser Anteil von Berechtigten von der Möglichkeit des Vorbezugs Gebrauch machen wird, und die Grösse dieses Anteils beruht selbstverständlich auf einer Annahme. Für die attraktivste Variante rechnet man mit 96 Prozent Bezügern, für die weniger attraktive Variante von Herrn Weibel geht man davon aus, dass nur noch 18 Prozent der Männer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Das ist eine recht grosse Spannweite und beinhaltet immerhin auch eine gewisse Unsicherheit darüber, wie hoch die Folgekosten tatsächlich sein werden.

Wenn ich mir noch erlauben darf, ein Beispiel zu nennen, dann für die Kategorie, die vor allem immer wieder erwähnt wurde, nämlich die Schwerstarbeitenden. Was bedeuten die Anträge für diese Leute? Wenn Sie den Antrag Weibel nehmen und ein anrechenbares Einkommen von rund 60 000 Franken annehmen - das entspricht einem Handwerker -, dann stellen Sie fest, dass diese Leute im Falle eines dreijährigen Vorbezugs auch bei diesem Modell mit einer Kürzung von etwa 10 bis 12 Prozent rechnen müssen. Beim Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) ist die Kürzung dann etwas weniger hoch; dort wären es dann vielleicht Kürzungssätze von 4, 6 oder 7 Prozent. Aber auch dort kommt es natürlich zu Kürzungen.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, beim unterdessen bewährten Modell des Vorbezugs zu bleiben, es um die Möglichkeit des Vorbezugs einer halben Rente zu ergänzen und eine Ausdehnung auf 60-Jährige vorzunehmen, nach wie vor mit einem Aufschub bis zum Alter von 70 Jahren; in diesen Jahren bestünde also die Möglichkeit, die halbe oder die ganze Rente vorzubeziehen oder den Bezug aufzuschieben. In diesem Zusammenhang gilt es auf einen weiteren Teil der Vorlage hinzuweisen, nämlich auf das geänderte BVG, das dann auch den Mehrheitsbeschlüssen angepasst wird. Das ist für eine Flexibilisierung natürlich entscheidend, weil dort dann wirklich die Möglichkeit besteht - wir werden zum Schluss auf diese Details zu sprechen kommen -, einen flexiblen Rücktritt ins Auge zu fassen. Die AHV kann dies nicht ermöglichen.

Die Kommission hat sich letztlich mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten für die Ihnen vorliegende Variante entschieden.