Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19
Wortprotokoll
Ich habe zum Schluss nur zwei Bemerkungen:
1. Wenn eine Praxis des Bundesgerichtes dreissig Jahre lang angewendet wurde, heisst das noch nicht, dass sie in der Sache auch richtig war.
2. Was die Kommissionsmehrheit Ihnen hier vorschlägt, ist geltendes Recht und geltende Praxis im übrigen Europa. Belgien und Holland machen gar nichts. Wir sagen, wir lassen wenigstens ein Fahrverbot gleicher Dauer wie im Ausland zu, aber ohne jede Verschärfung.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.